Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/klima-und-energie/klimaanpassung/inklibau/anpassungsmassnahmen/inklibau_schutz_erdnaher_gebaeudeoeffnungen.php 27.02.2025 19:45:08 Uhr 26.03.2025 02:15:09 Uhr |
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Schutz von erdnahen Gebäudeöffnungen
Kellerfenster, Lichtschächte, Hauseingangstüren, äußere Kellerzugänge und Einfahrten für Tiefgaragen sind oftmals die am niedrigsten über der Geländeoberkante liegenden Gebäudeöffnungen. Wenn Niederschlag zeitweilig am Gebäude aufstaut, kann Wasser bei herkömmlichen Fenstern und Türen entlang der Fenster- oder Türflügel sowie der Anschlussfugen zur Außenwand ins Gebäudeinnere gelangen. Eine wirksame Anpassungsmaßnahme kann die Verwendung druckwasserdichter Fenster und Türen sein. Lichtschächte können (temporär) abgedeckt werden, um den Wassereintritt zu verhindern.
Eine vergleichsweise einfache Lösung ist die nachträgliche Herstellung von Aufkantungen vor den Öffnungen. Diese können mithilfe von Aufmauerungen oder Systembauteilen realisiert werden. In den meisten Fällen reicht eine Aufkantungshöhe von 5 Zentimeter aus. Sollte es am Gebäudestandort jedoch bereits zu starkregenbedingter Überflutung gekommen sein, sollte die Aufkantungshöhe dem zu erwartenden Wasserstand angepasst werden. Besonders zu beachten ist der wasserdichte Anschluss der Aufkantung an die Außenwandbekleidung.
Wenn mit geringen Wassermengen gerechnet wird und, wie im Fall von Tiefgarageneinfahrten und barrierearmen Zugängen, keine Aufkantung hergestellt werden soll, kann bereits eine Entwässerungsrinne vor der Gebäudeöffnung ausreichen.
Ansprechpartner
Je nach Bauteil übernehmen Rohbauunternehmen oder Garten- und Landschaftsbaufirmen die Umsetzung dieser Maßnahme.