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https://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/maerkte/ausschreibungen-maerkte.php 24.04.2024 15:15:55 Uhr 27.04.2024 10:47:00 Uhr

Spezialmärkte Dresden: Ausschreibungen

Informationen und Ausschreibungsunterlagen für Frühjahrs-, Herbst- und Striezelmarkt

Anträge und Formulare

In relevanten Bewerbungszeiträumen können Sie hier wichtige Formulare für Ihre Marktteilnahme an den Dresdner Spezialmärkten (Frühjahrsmarkt, Herbstmarkt, Striezelmarkt) herunterladen, ausdrucken und entsprechend den Festlegungen der jeweiligen Ausschreibung mit rechtsgültiger Unterschrift fristgemäß einsenden.

Anträge auf Zulassung zu einem Standplatz für die Wochenmärkte sind an die Deutsche Marktgilde (Niederlassung Dresden) zu richten, welche diese Märkte im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden als Konzessionär betreibt.

Bewerbungszeitraum Frühjahrs- und Herbstmarkt

Jährlich Ende Dezember beginnt für circa vier Wochen der Zeitraum für die Ausschreibung des Dresdner Frühjahrs- und Herbstmarktes im darauffolgenden Jahr. In diesem Zeitraum finden Sie an dieser Stelle die zugehörigen Ausschreibungsunterlagen für Ihre Standbewerbung.

Bewerbungszeitraum Striezelmarkt

Jährlich Ende März beginnt für circa vier Wochen der Zeitraum für die Ausschreibung des Dresdner Striezelmarktes im darauffolgenden Jahr. Analog den Ausschreibungen Frühjahrs- und Herbstmarkt finden Bewerber in diesem Zeitraum nachfolgend die zugehörigen Ausschreibungsunterlagen für die Standbewerbung.

Bewerbungen an:

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Wirtschaftsförderung
Abteilung Kommunale Märkte


Besucheranschrift

Ammonstraße 74
01067 Dresden
Abteilung Kommunale Märkte
11. Etage


Themenstadtplan

Telefon 0351-4888741
E-Mail markt@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Hier finden Sie u. a. folgende Dokumente für den Bereich Märkte: Wochenmarktsatzung, Jahr und Spezialmarktsatzung, Richtlinie zur Regelung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Striezelmarkt, Richtlinie zur Regelung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Frühjahrs- und Herbstmarkt und die Marktgebührensatzung.

Märkte: Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

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