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https://www.dresden.de/de/wirtschaft/arbeiten/fachkraefteallianz.php 23.09.2024 10:25:33 Uhr 26.10.2024 21:51:23 Uhr

Fachkräfteallianz Dresden

Die Fachkräfteallianz Dresden (FKAD) wurde als Bündnis der wichtigen Dresdner Arbeitsmarkakteure geründet, um Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs der Dresdner Arbeitgeber akteursübergreifend zu initiieren, abzustimmen und durchzuführen. 

Menschen tauschen sich an einem Tisch aus und machen sich Notizen auf Papier und im Laptop

Der Freistaat Sachsen hatte im Rahmen seines Doppelhaushaltes 2023/24 der FKAD für das Jahr 2024 Budgetmittel in Höhe von 1.357.300 Euro zugeteilt, die fast vollständig gebunden worden sind. 

Einen Beschluss des sächsischen Landtags über den Doppelhaushalt 2025/26 und damit in Folge auch die Möglichkeit der Budgetzuweisungen an die regionalen Fachkräfteallianzen erwartet das SMWA frühestens Mitte Juni 2025.  Bis dahin stehen in sehr geringem Umfang ungebundene Restmittel des Regionalbudgets der Fachkräfteallianz Dresden (Kassenmittel 2024) sowie Mittel im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen des Freistaates Sachsen für 2025 zur Verfügung.

Wenn Sie eine Antragstellung gemäß Fachkräfterichtlinie für neue oder für Folgeprojekte beabsichtigen, gilt folgendes zu beachten:

  1. Anträge mussten bis zum 20.09.2024 auf Wunsch der SAB in Papierform und elektronisch bei der FKAD eingereicht werden.
  2. Voraussetzung für eine Förderung von Projekten ist grundsätzlich die Befürwortung und Priorisierung durch die FKAD. Ein entsprechender Beschluss erfolgt vorbehaltlich dessen, dass im Budget 2025/26 noch ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
  3. Anträge liegen mit einer Befürwortung der FKAD bis zum 15.10.2024 bei der SAB vor (FKAD reicht diese ein).
  4. Soll ein Projekt noch 2024 starten, muss sofort nach Einreichung durch die FKAD an die SAB vom Träger bei der SAB formlos ein förderunschädlicher vorfristiger Maßnahmebeginn beantragt werden.
  5. Anträge können ggw. von der SAB nur mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2026 bewilligt werden. Für 2026er Budgetmittel gibt es ggw. keine Verpflichtungsermächtigungen. Ggf. muss nach Vorliegen letzterer Anfang 2026 ein Folgeantrag gestellt werden.
  6. Das 1. Halbjahr 2026 muss durch die Träger mit 2025er Mitteln finanziert werden. Diese müssen vom Träger bis Dezember 2025 bei der SAB abgefordert und bis 30.06.2026 verbraucht und entsprechend abgerechnet werden.

Ein Teilbudget steht den Fachkräfteallianzen speziell für den Bereich der gesteuerten Zuwanderung zur Verfügung. Einzelbetriebliche Unternehmenszuschüsse sind hier nicht förderfähig. Beachten Sie bitte, dass seit dem 01.07.2024 die Förderung von Projekten zur Rekrutierung von Nachwuchs- und Fachkräften im Ausland über die „Beratungsförderung – Internationals“ bei der SAB erfolgt Beratungsförderung - Internationals - sab.sachsen.de.

Es können Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten gefördert werden. Die neue Richtlinie ist nicht beschränkt auf gewerbliche KMU, sie gilt auch für gemeinwohlorientierte Unternehmen, sofern sie das KMU-Kriterium erfüllen.

Rekrutierungs-Projekte von Fachkräften im Ausland von Gesundheitsdienst- und Pflegeeinrichtungen, die nicht unter die Definition eines mittelständischen Unternehmens fallen, können - nach Maßgabe der Haushaltlage - bis auf weiteres weiterhin über die Fachkräfterichtlinie, also mit Befürwortung und Priorisierung der regionalen Fachkräfteallianzen gefördert werden.

Über die Fachkräfterichtlinie sind weiterhin sowohl Projekte zur Schaffung von Unterstützungsstrukturen (z. B. für langfristige Strukturen wie Welcome Center, Netzwerkbildung etc.) als auch modellhafte Projekte zur der Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte und/ oder Auszubildender förderfähig. Mit dem Ziel zur Verbesserung der Integrationsbedingungen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt können Ansätze zur interkulturellen Öffnung verbunden mit der Vermittlung interkultureller Kompetenzen mit der FKRL begleitet werden. Dies bietet eine breite Palette an (auch digitalen) Möglichkeiten - umfasst überwiegend Beratungsleistungen vor und nach der Einreise, Unterstützung beim Matching von Stellen und potenziellen Interessenten. Veranstaltungen, Reisekosten im Ausland oder Sprachkurse sind dagegen hier nicht förderfähig.  

Antrag einreichen

Ihren Antrag reichen Sie bitte ausschließlich per E-Mail (als PDF) bei folgender Adresse ein:

Kontakt

Heike Lingstedt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung


Besucheranschrift

World Trade Center Dresden
Ammonstraße 74
12. Etage
01067 Dresden


Telefon 0351-4888726
E-Mail HLingstedt@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden