Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz.php 13.01.2023 11:00:21 Uhr 02.12.2023 04:05:38 Uhr |
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Aufgaben der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege
Dresden ist nicht nur reich an weltbekannten Sehenswürdigkeiten - in seinem Stadtgebiet befinden sich zum Stichtag 19. Juni 2015 genau 9315 listenmäßig erfasste Kulturdenkmale und Sachgesamtheiten so wie acht Denkmalschutzgebiete.
Auch in Dresdens Boden muss an zahlreichen Stellen mit historisch bedeutsamen Bodenfunden gerechnet werden.
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden ist die für diese Kulturdenkmale zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Anträge auf Feststellung der Denkmaleigenschaft nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sind beim Amt für Kultur und Denkmalschutz als unterer Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Sie erstellt auf Antrag
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden, insbesondere Baugenehmigungsverfahren
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Planverfahren
- Bescheinigungen zur steuerlichen Anerkennung von erhaltenden Maßnahmen an Kulturdenkmalen
Auch Fördermittel für Dresdner Kulturdenkmale werden hier beantragt.
Als Schutz- und Aufsichtsbehörde kann das Amt für Kultur und Denkmalschutz auch auf eigene Initiative Maßnahmen veranlassen.
Mit Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen bietet das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Öffentlichkeit regelmäßig aktuelle Fachbeiträge an.
Kontakt
Denkmalschutz/ Denkmalpflege (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Besucheranschrift
Königstraße 15
01097 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |