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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz.php 13.01.2023 11:00:21 Uhr 02.12.2023 04:05:38 Uhr

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Aufgaben der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege

Dresden ist nicht nur reich an weltbekannten Sehenswürdigkeiten - in seinem Stadtgebiet befinden sich zum Stichtag 19. Juni 2015 genau 9315 listenmäßig erfasste Kulturdenkmale und Sachgesamtheiten so wie acht Denkmalschutzgebiete.
Auch in Dresdens Boden muss an zahlreichen Stellen mit historisch bedeutsamen Bodenfunden gerechnet werden.

Das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden ist die für diese Kulturdenkmale zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

Anträge auf Feststellung der Denkmaleigenschaft nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sind beim Amt für Kultur und Denkmalschutz als unterer Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Sie erstellt auf Antrag

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen
  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden, insbesondere Baugenehmigungsverfahren
  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Planverfahren
  • Bescheinigungen zur steuerlichen Anerkennung von erhaltenden Maßnahmen an Kulturdenkmalen

Auch Fördermittel für Dresdner Kulturdenkmale werden hier beantragt.

Als Schutz- und Aufsichtsbehörde kann das Amt für Kultur und Denkmalschutz auch auf eigene Initiative Maßnahmen veranlassen.

Mit Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen bietet das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Öffentlichkeit regelmäßig aktuelle Fachbeiträge an. 

Im Lapidarium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz werden historisch bedeutsame Fundstücke und  Architekturteile bewahrt, wissenschaftlich dokumentiert und für eine mögliche Wiederverwendung vorbereitet.

Kontakt

Denkmalschutz/ Denkmalpflege (Abt.)

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Amt für Kultur und Denkmalschutz

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