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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz.php 16.04.2024 09:01:01 Uhr 04.12.2024 07:47:33 Uhr

Denkmalschutz und Denkmalpflege

In Dresden gibt es über 9000 erfasste Kulturdenkmale und Sachgesamtheiten so wie acht Denkmalschutzgebiete. Auch mit historisch bedeutsamen Bodenfunden muss weiter gerechnet werden. Das Amt für Kultur und Denkmalschutz ist die für diese Denkmale zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

Aufgaben der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege

Anträge auf Feststellung der Denkmaleigenschaft nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sind beim Amt für Kultur und Denkmalschutz als unterer Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Sie erstellt auf Antrag:

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen
  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden, insbesondere Baugenehmigungsverfahren
  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Planverfahren
  • Bescheinigungen zur steuerlichen Anerkennung von erhaltenden Maßnahmen an Kulturdenkmalen

Auch Fördermittel für Dresdner Kulturdenkmale werden hier beantragt.

Als Schutz- und Aufsichtsbehörde kann das Amt für Kultur und Denkmalschutz auf eigene Initiative ebenfalls Maßnahmen veranlassen. 

Mit Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen bietet das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Öffentlichkeit regelmäßig aktuelle Fachbeiträge an. 

Im Lapidarium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz werden historisch bedeutsame Fundstücke und  Architekturteile bewahrt, wissenschaftlich dokumentiert und für eine mögliche Wiederverwendung vorbereitet.

Kontakt

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Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/-pflege


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