|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/01/pm_015.php 09.01.2026 14:03:27 Uhr 10.01.2026 03:43:46 Uhr |
|
Winterdienst im Einsatz: „Elli“ in Dresden angekommen
Stadt erinnert an Anliegerpflichten bei Schnee und Eis
Sturmtief Elli hat der Landeshauptstadt Dresden am Freitagvormittag einen intensiven Wintereinbruch beschert. Gegen 8 Uhr setzte im gesamten Stadtgebiet kräftiger Schneefall ein. Bei frostigen Temperaturen um minus vier Grad sorgte zudem teils böiger Wind für winterliche Straßenverhältnisse. Unter anderem auf der Radeburger Straße in Höhe der Stauffenbergallee sowie auf der Coventrystraße kam es stellenweise zu kleineren Verkehrsbehinderungen durch den Schnee.
Der Winterdienst der Stadt Dresden arbeitet seit den frühen Morgenstunden mit voller Besetzung und im Zwei-Schicht-Betrieb. Bereits um 4 Uhr starteten 44 Fahrzeuge in den Einsatz. Zunächst wurden Strecken mit hoher Priorität betreut, darunter Bundesstraßen, Busstrecken, Gefällestrecken sowie Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwehren. Danach folgten weitere Hauptstraßen, Wohnsammelstraßen, Kreuzungsbereiche oder Busbuchten. Bereits in der ersten Schicht wurde intensiv geräumt und das Hauptstraßennetz gestreut. Auch die zweite Schicht übernimmt diese Aufgaben und ist – je nach Wetterlage – bis in die späten Abendstunden im Einsatz. Neben leichtem Schneefall ist auch mit Regen zu rechnen, wodurch nasser Schnee und stellenweise Eisbildung auftreten können.
Für die Nacht zum Sonnabend werden in Dresden Temperaturen bis zu minus zwölf Grad erwartet. Auch am Wochenende bleibt es winterlich, örtliche Glätte und leichter Schneefall sind möglich. Der Winterdienst der Landeshauptstadt Dresden ist darauf vorbereitet: Am Sonnabend beginnt der Einsatz ab 3 Uhr, am Sonntag voraussichtlich ab 4 Uhr. Die Dauer der Einsätze richtet sich nach der Wetterlage. Am Wochenende werden die Fahrzeuge samt Besatzung voraussichtlich auch in den Nebennetzen unterwegs sein.
Die Stadt Dresden bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis dafür, dass Nebenstraßen und Wohngebiete zeitversetzt bedient werden.
Hinweis zu den Anliegerpflichten bei Schnee und Eis
Anlieger sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr von Schnee zu beräumen und bei Glätte zu streuen. Bei Bedarf sind diese Maßnahmen bis 20 Uhr zu wiederholen.
Die zu räumende Mindestbreite auf Fußwegen beträgt 1,5 Meter. Gleiches gilt für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Treppen sind in voller Breite zu räumen. Schnee ist so abzulegen, dass der Verkehr nicht behindert wird. Straßeneinläufe, Hydranten, Schaltkästen, Fußgängerüberwege, Haltestellen und Radwege dürfen nicht zugeschoben werden. An Kreuzungen und Querungen sind Durchgänge freizuhalten.
Eiszapfen, die Passanten gefährden könnten, sind unverzüglich zu beseitigen oder die Gefahrenstellen abzusperren. Auch Anlieger von Eckgrundstücken sind zur Räumung bis an die einmündende Straße verpflichtet. Kann der Winterdienst nicht selbst übernommen werden, ist eine geeignete Vertretung zu beauftragen.