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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/denkmalschutzrechtliche-verfahren.php 24.09.2024 17:48:49 Uhr 05.12.2025 03:43:11 Uhr

Denkmalschutzrechtliche Verfahren

Anträge und Anzeigen

Bei allen Vorhaben, die nicht einer Baugenehmigung bedürfen, erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.

Anträge und Anzeigen sind schriftlich und in Papierform einzureichen.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abt. Denkmalschutz/Denkmalpflege

Postanschrift

Postfach 120020
01001 Dresden

Besucheranschrift

Königstraße 15
01097 Dresden

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