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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/denkmalschutzrechtliche-verfahren.php 24.09.2024 17:48:49 Uhr 21.06.2025 19:43:23 Uhr

Denkmalschutzrechtliche Verfahren

Anträge und Anzeigen

Bei allen Vorhaben, die nicht einer Baugenehmigung bedürfen, erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.

Anträge und Anzeigen sind schriftlich und in Papierform einzureichen.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abt. Denkmalschutz/Denkmalpflege

Besucheranschrift

Königstraße 15
01097 Dresden

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