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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/denkmalschutzrechtliche-verfahren.php 10.06.2026 12:08:32 Uhr 15.07.2026 06:41:09 Uhr

Denkmalschutzrechtliche Verfahren

Anträge und Anzeigen

Bei allen Vorhaben, die nicht einer Baugenehmigung bedürfen, erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.

Anträge und Anzeigen sind im Original handschriftlich unterschrieben und in Papierform einzureichen. Anträge mit gescannten Unterschriften können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht berücksichtigt werden. 

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abt. Denkmalschutz/Denkmalpflege

Postanschrift

Postfach 120020
01001 Dresden

Besucheranschrift

Königstraße 15
01097 Dresden

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