Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/denkmalschutzrechtliche-verfahren.php 12.01.2023 15:59:30 Uhr 07.02.2023 03:13:45 Uhr |
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Denkmalschutzrechtliche Verfahren
Bei allen Vorhaben, die nicht einer Baugenehmigung bedürfen, erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.
Vorhaben, die das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals und/oder seine Substanz verändern, sind genehmigungspflichtig. Für geringfügige Maßnahmen und Wiederherstellungen nach außergewöhnlichen Ereignissen genügt eine Anzeige.
Anträge und Anzeigen sind schriftlich und in Papierform einzureichen.
Vorhaben in der direkten Umgebung von Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig.
Vorhaben in Denkmalschutzgebieten, die das Erscheinungsbild des geschützten Bildes verändern, sind genehmigungspflichtig.
Bodeneingriffe sind genehmigungspflichtig.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abt. Denkmalschutz/Denkmalpflege
Besucheranschrift
Königstraße 15
01097 Dresden
Telefon
0351 - 4 88 89 64
Fax 0351 - 4 88 89 53
E-Mail
kultur-denkmalschutz@dresden.de
Postanschrift
Postfach 120020
01001 Dresden