Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php 24.01.2019 16:02:56 Uhr 19.02.2019 17:06:52 Uhr |
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Kommunale Kulturförderung
Anträge auf Projektförderung sind bis spätestens 1. September für Projekte des Folgejahres und 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres zu stellen.
Anträge auf institutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni des Jahres vor dem Kalenderjahr der beantragten Zuwendung einzureichen.
Die Richtlinie finden sie weiter unten auf dieser Seite zum Download.
Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Der Kleinprojektefond ermöglicht die kurzfristige, ganzjährige Förderung kleiner kultureller Projekte. Darüber hinaus können Bildende Künstler Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers beantragen.
Projektförderung
Es gelten folgende Fristen:
- 1. März für Projekte von Juli bis Dezember des laufenden Jahres
- 1. September für Projekte des gesamten Folgejahres
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte postalisch zusammen mit ggfalls. weiteren relevanten Unterlagen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Um uns die Bearbeitung zu vereinfachen, bitten wir darum, den Antrag ohne Unterschrift zusätzlich in elektronischer Form an die Adresse kultur-denkmalschutz@dresden.de zu senden. Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die die zuständigen Ansprechpartner der Kulturbereiche gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
E-Mails mit Dateianhängen in den Formaten doc | dot | xls | xlt | xla | ppt | pot | pps | ppa sowie ausführbare Dateien, Bildschirmschoner und verschiedene Multimediaformate werden automatisch blockiert und können von keiner städtischen E-Mail-Adresse empfangen werden.
Institutionelle Förderung
Es gilt folgende Frist:
- 1. Juni vor dem Kalenderjahr der beantragten Förderung
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte postalisch unter Beifügung der geforderten Unterlagen sowie weiterer relevanter Informationen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Um uns die Bearbeitung zu erleichtern, bitten wir darum, den Antrag zusätzlich in elektronischer Form an die Adresse AKothe@dresden.de zu senden. Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Kulturbereiche gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
E-Mails mit Dateianhängen in den Formaten doc | dot | xls | xlt | xla | ppt | pot | pps | ppa sowie ausführbare Dateien, Bildschirmschoner und verschiedene Multimediaformate werden automatisch blockiert und können von keiner städtischen E-Mail-Adresse empfangen werden.
Kleinprojektefond
Hier können kurzfristig initiierte Projekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter beantragt werden, die außerhalb des regulären Antragsverfahrens zustande kommen.
Es gelten folgende Fristen für die Antragsstellung:
- spätestens 4 Wochen jedoch maximal 10 Wochen vor Beginn des Kleinprojektes.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte postalisch zusammen mit ggfalls. weiteren relevanten Unterlagen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz. Um uns die Bearbeitung zu vereinfachen, bitten wir darum, den Antrag ohne Unterschrift zusätzlich in elektronischer Form an die Adresse kultur-denkmalschutz@dresden.de zu senden. Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die die zuständigen Ansprechpartner der Kulturbereiche gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
E-Mails mit Dateianhängen in den Formaten doc | dot | xls | xlt | xla | ppt | pot | pps | ppa sowie ausführbare Dateien, Bildschirmschoner und verschiedene Multimediaformate werden automatisch blockiert und können von keiner städtischen E-Mail-Adresse empfangen werden.
Förderung von Kunst im öffentlichen Raum
Bildende Künstlerinnen und Künstler, die Kunst im öffentlichen Raum von Dresden realisieren und dafür einen Zuschuss beantragen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einreichen.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Neben dem künstlerischen Konzept ist ein konkreter Standortvorschlag sowie eine Kostenplanung einzureichen.
Anträge müssen spätestens vier Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin der Kunstkommission im Amt für Kultur und Denkmalschutz schriftlich eingereicht werden. Außerdem wird erwartet, dass die Antragsteller/-innen ihre Entwürfe oder Projekte persönlich in der Kunstkommission vorstellen und erläutern.
Näheres zum Verfahren finden Sie in der Richtlinie für Kunst im öffentlichen Raum. Ansprechpartnerin ist Ramona Eichler.
Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen
Es gelten folgende Antragstermine:
- bis 1. März und 1. September des jeweils laufenden Jahres
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können gemäß neuer Richtlinie vom 15. Dezember 2016 Zuschüsse für einen Um- oder Ausbau ihrer Atelier-, Arbeits- und Probenräume beantragen. Anträge werden zweimal im Jahr angenommen und sind postalisch an das Amt für Kultur und Denkmalschutz zu richten. Unter folgenden Links stehen das Antragsformular sowie die Richtlinie zum Download bereit.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte postalisch zusammen mit allen relevanten Unterlagen an das Amt für Kultur und Denkmalschutz.
Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die die zuständigen Ansprechpartner der Kulturbereiche gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
E-Mails mit Dateianhängen in den Formaten doc | dot | xls | xlt | xla | ppt | pot | pps | ppa sowie ausführbare Dateien, Bildschirmschoner und verschiedene Multimediaformate werden automatisch blockiert und können von keiner städtischen E-Mail-Adresse empfangen werden.
Antragsformulare und Richtlinien
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Richtlinie zur kommunale Kulturförderung (*.pdf, 128 KB)
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Antragsformular Institutionelle Förderung (*.docx, 1 MB)
Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nur mit Word ab der Version 2007 geöffnet werden kann.
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Hinweise zur Institutionellen Förderung (*.pdf, 359 KB)
Bitte finden Sie hier weitere Hinweise zum Antragsverfahren
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Antragsformular Projektförderung (*.pdf, 295 KB)
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Formular Verwendungsnachweis Projektförderung (*.pdf, 136 KB)
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Hinweisblatt zur EU-Datenschutzgrundverordnung (*.pdf, 71 KB)
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Richtlinie Kleinprojekte (*.pdf, 110 KB)
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Antragsformular Kleinprojektefond (*.pdf, 299 KB)