Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/foerderung-von-kleinunternehmen.php 29.10.2024 13:25:02 Uhr 14.12.2024 01:31:34 Uhr

Fördermittel für Klein- und Kleinstunternehmen in Dresden

Stadt erhält Förderzusage für Mittel der Europäischen Union

Klein- und Kleinstunternehmer aus den geförderten Stadtteilgebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt und Südwest/Cottaer Bogen können sich für eine Förderung beim Amt für Wirtschaftsförderung bewerben. Bis 2027 sollen Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile einfließen.

Link zur Pressemitteilung

Hintergrundinformationen zur Förderung

Die Landeshauptstadt Dresden erhält Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus Mitteln des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“. Mit dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2027“ unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits in der vierten Förderperiode die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Überwindung von strukturellen Defiziten und der Sicherung der Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Diese Zuwendungen kann die Landeshauptstadt Dresden anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in festgelegten Fördergebieten einsetzen. Die geförderten Vorhaben sollen zur Belebung von Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen.  

Europa fördert Sachsen: Kofinanziert von der Europäischen Union. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Antragstellung online

Nutzen Sie bitte für Ihren Antrag das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden mit der jeweiligen Fachförderrichtlinie. Beachten Sie außerdem, dass der vollständige digital ausgefüllte Antrag von Ihnen zusätzlich postalisch mit Unterschrift zu den vorgegebenen Fristen dem Amt für Wirtschaftsförderung vorliegen muss. Zur Fristwahrung reicht der digital versendete Antrag nicht aus. Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung über das Fördermittelportal haben, unterstützen wir Sie gern.

Fachförderrichtlinie

Der Dresdner Stadtrat hat die aktuelle Fachförderrichtlinie für die Stadtteilförderung Cotta und Johannstadt beschlossen. Interessenten können diese Richtlinie hier einsehen.

Wichtige Hinweise für Antragsteller

Ziele der EU-Förderung

2 Männer arbeiten in einer Werkstatt an einem Laptop

Die oben genannten EU-Zuwendungen kann die Landeshauptstadt Dresden anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in den Fördergebieten einsetzen, soweit eine andere Förderung durch Land, Bund oder EU nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Die geförderten Vorhaben sollen zur Belebung von lokaler Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen:

  • Arbeitsplätze schaffen und erhalten, Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern
  • die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken
  • die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten verbessern
  • das Unternehmertum stärken

Fördergrundsätze

Eine Frau arbeitet in einem Labor

Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet haben oder in das Fördergebiet verlegen (siehe Karten der Fördergebiete). Grundsätzlich können Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro gefördert werden. Dabei können investive Maßnahmen unterstützt werden, die zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der o. g. Förderziele beitragen.

Mit den Vorhaben sollen mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllt werden, z. B. Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium (siehe Auswahlkriterien für Förderung). Die gesamte Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Das Vorhaben darf vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen worden sein, es sei denn der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmebeginn wurde vorher von der Landeshauptstadt Dresden genehmigt.

Kontakt Südwest/ Cottaer Bogen

Frau Sandra Kirsch

Amt für Wirtschaftsförderung Dresden
Firmenkundenberaterin


Kontakt Johannstadt/ Pirnaische Vorstadt 2

Frau Fanny Rachner

Amt für Wirtschaftsförderung Dresden
Firmenkundenberaterin


Förderpartner