Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_082.php 22.03.2024 20:19:49 Uhr 28.04.2024 20:50:18 Uhr

Neue Förderung für Investitionen von kleinen Unternehmen

Stadt, Freistaat und EU unterstützten damit gezielt die Wirtschaft im Dresdner Südwesten/Cottaer Bogen und der Johannstadt/Pirnaischen Vorstadt

Ab sofort haben Klein- und Kleinstunternehmen aus dem Dresdner Südwesten/Cottaer Bogen und Johannstadt/Pirnaische Vorstadt die Möglichkeit, sich für eine investive Förderung beim Amt für Wirtschaftsförderung zu bewerben. Im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung" erhält die Landeshauptstadt Dresden finanzielle Unterstützung von der Europäischen Union und vom Freistaat Sachsen. Das Gesamtbudget der Förderung beträgt 455.000 Euro und ist dafür vorgesehen, die wirtschaftliche Entwicklung in den Fördergebieten Südwesten/Cottaer Bogen und Johannstadt/Pirnaische Vorstadt zu stärken. 

Die Förderung zielt darauf ab, hier u.a. die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu stärken, die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen und im allgemein das Unternehmertum zu stärken.

Die Kriterien für eine Förderung sind klar definiert: die Förderung ist für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von maximal zehn Millionen Euro möglich. Das Unternehmen oder die Betriebsstätte muss sich in einem der festgelegten Fördergebieten befinden oder dorthin verlegt werden. Die Karten der Fördergebiete stehen unter www.dresden.de/ku-foerderung. Mit dem Vorhaben müssen mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllt werden, wie z. B. Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium. Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine Förderung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrags begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens aber 2.500 Euro pro Vorhaben. 

Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt interessierten Klein- und Kleinstunternehmen in den Fördergebieten die neue Förderung in zwei Informationsveranstaltungen vor. Um Anmeldung wird gebeten unter www.dresden.de/ku-foerderung. Die Termine sind:

Fördergebiet Dresden Südwest/Cottaer Bogen

  • Gemeindesaal Heilandskirche
  • An der Heilandskirche 3, 01157 Dresden
  • Dienstag, 16.4.2024
  • Beginn 18 Uhr (ab 17.30 Uhr Einlass)

Fördergebiet Johannstadt/Pirnaische Vorstadt

  • JohannStadthalle
  • Holbeinstraße 68, 01307 Dresden
  • Donnerstag, 25.04.2024
  • Beginn 18 Uhr (ab 17.30 Uhr Einlass)

Alle Informationen zum Förderprogramm und die Möglichkeit zur Bewerbung über das städtische Fördermittelportal stehen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/ku-foerderung.

Hintergrundinformation zur Förderung

Die Landeshauptstadt Dresden erhält Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus Mitteln des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“. Mit dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2027“ unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits in der vierten Förderperiode die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Überwindung von strukturellen Defiziten und der Sicherung der Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Diese Zuwendungen kann die Landeshauptstadt Dresden anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in festgelegten Fördergebieten einsetzen. Die geförderten Vorhaben sollen zur Belebung von Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen.

Europa fördert Sachsen

Kofinanziert von der Europäischen Union: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.