Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 17.01.2023 07:25:17 Uhr 07.02.2023 03:09:53 Uhr |
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Dresdner Mietspiegel
Mietspiegel 2023
Mit dem dreizehnten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten im Erhebungsmonat April 2022, wie sie in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Er weist damit die ortsübliche Vergleichsmiete aus.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter haben in ihrem Mieterhöhungsverlangen die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn sie die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der qualifizierte Mietspiegel trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Dresdner Wohnungsmarkt bei. Der Dresdner Mietspiegel 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung stehen.
Dresdener Mietspiegel 2023
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Online-Mietspiegel 2023
Mit diesem Programm können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen.
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Dresdner Mietspiegel 2023 - Broschüre (*.pdf, 2 MB)
Der barrierearme Dresdner Mietspiegel steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr 2,00 Euro) ist in allen Rathäusern, Stadtbezirksämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. -
Dresdner Mietspiegel 2023 - Dokumentation (*.pdf, 6 MB)
Kappungsgrenzenverordnung
Seit 1. Juli 2020 gilt die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden. Demzufolge darf sich ab dem 1. Juli 2020 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.
Mietpreisbegrenzungsverordnung
Seit 13.07.2022 gilt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Stadt Dresden.
Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse nach § 556d Absatz 1 BGB dürfen in der Landeshauptstadt die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 wieder außer Kraft.
Häufige Fragen zum Dresdner Mietspiegel
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Wer wirkt an der Mietspiegelerstellung mit?
Woher kommen die Daten für den Mietspiegel?
Wozu dient ein qualifizierter Mietspiegel?
Was für eine Miete wird im Mietspiegel ausgewiesen?
Weitere Informationen
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Weitere Informationen für Dresden-Pass Inhabende
Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.
Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel 2023, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.