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https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/beratungsfolge_kultur.php 05.10.2020 09:40:00 Uhr 22.09.2023 07:51:20 Uhr

Beratungsfolge kommunale Kulturförderung

Alle Anträge auf kommunale Kulturförderung, d. h. sowohl die Projektförderung als auch die institutionelle Förderung, werden gemäß der Förderrichtlinien in folgender Reihenfolge von verschiedenen Gremien beraten:

  • Zuerst geben die Facharbeitsgruppen fachlich begründete Förderempfehlungen zu allen gestellten Anträgen ab.
  • Auf Grundlage der Förderempfehlungen der Facharbeitsgruppen sowie der zur Verfügung stehenden Fördermittel erarbeitet das Amt für Kultur und Denkmalschutz eine Vorlage für Kulturbeirat und den Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium).
  • Der interdisziplinär mit Expertinnen und Experten besetzte Kulturbeirat berät die Förderempfehlungen der Verwaltung und gibt ein Votum an den Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium).
  • Der Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) des Stadtrates beschließt die Förderung.

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