Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/01/pm_003.php 05.01.2026 16:00:01 Uhr 07.01.2026 08:11:30 Uhr

Geflügelpest ist in Dresden angekommen

Zwei infizierte Wildvögel festgestellt

In der Landeshauptstadt Dresden ist erstmals in diesem Winter die Geflügelpest nachgewiesen worden. Zwei Ende des Jahres tot aufgefundene Graugänse an der Kiesgrube in Dresden-Leuben waren mit dem Geflügelpest-Erreger H5N1 infiziert. Das bestätigte das zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nach der Untersuchung der Kadaver. Die bereits geltenden Handlungsempfehlungen für die Geflügelhaltung und -sicherheit bleiben bestehen. Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Einwohnerinnen und Einwohner können durch umsichtiges Verhalten zum Schutz vor der Geflügelpest beitragen.

Was tun, wenn tote Vögel gefunden werden?

Wer tote Tiere – insbesondere Wildvögel – im öffentlichen Raum des Dresdner Stadtgebietes findet, sollte diese nicht anfassen. Stattdessen ist die Feuerwehr über den Fundort zu informieren. Die Telefonnummer 0351-501210 ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Die Feuerwehr arbeitet mit den Tierseuchenbekämpfern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts zusammen, um Tierkörper zu beseitigen und wenn nötig einer Untersuchung zuzuführen. Dies wirkt einer weiteren Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest entgegen und schützt die lokalen Geflügelbestände.

Worauf müssen Geflügelhalter besonders achten?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ruft alle Geflügelhalter zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auf:

  • Geflügel ist so zu halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln erfolgen kann. 
  • Im Stall oder Auslauf müssen separate Schutzkleidung und Stallschuhe getragen werden. 
  • Hände sind vor und nach dem Kontakt mit Geflügel zu reinigen und zu desinfizieren. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. 
  • Tiere sind im Stall zu füttern. Für Tränken ist Leitungswasser zu verwenden, kein Regen- oder sonstiges Oberflächenwasser. 
  • Ställe müssen vor unbefugtem Zutritt gesichert werden. 
  • Die Überwachungszone im Bereich Marsdorf bleibt weiterhin bestehen. Siehe unsere Pressemitteilung 12. Dezember 2025.
  • Totfunde, neurologische Symptome oder ein Rückgang der Legeleistung sind sofort dem Veterinäramt zu melden. Telefon: 0351-4887551, E-Mail: veterinaeramt@dresden.de

Darf Geflügelfleisch bedenkenlos gegessen werden?

Aktuell besteht im Freistaat Sachsen kein Gefährdungspotenzial für Menschen. Geflügelfleisch und verarbeitete Produkte können ohne Bedenken verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.

Hintergrund: 

Die Geflügelpest – hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – ist eine schwer verlaufende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln, verursacht durch Influenzaviren der Subtypen H5 und H7. HPAI ist eine Zoonose; eine Übertragung auf Menschen ist selten, aber nach engem Kontakt möglich. Direkter Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln ist daher unbedingt zu vermeiden.