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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gefluegelpest.php 19.12.2025 13:43:01 Uhr 19.12.2025 18:52:05 Uhr |
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Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAI) ist hoch ansteckend und kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren allgemeinen Symptomen sowie hohen Tierverlusten führen. Sehr empfänglich sind außerdem bestimmte Wildvögel - vor allem Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Möwen sowie Greifvögel, wie Habichte und Bussarde, aber auch aasfressende Vögel wie Krähen. Die AI stellt eine Zoonose dar und kann daher bei engem Kontakt zu infiziertem, erkranktem oder totem Geflügel oder zu mit Geflügelausscheidungen kontaminierter Umgebung auf den Menschen übertragen werden.
Übertragung durch direkten Kontakt, Kot, kontaminierte Geräte.
Wildvögel bilden ein natürliches Reservoir für die AI und verbreiten diese. Durch den Kontakt zu infizierten (Wild-)Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das hochansteckende Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden. Ein Risiko für die Einschleppung stellen beispielsweise der Zukauf von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, kontaminierte Geräte, Futter und Wasser dar. Bereits kleinste Mengen an Erregern reichen für die Übertragung aus.
Geflügelpest: Überwachungszone im Dresdner Norden eingerichtet
Meldung vom 12. Dezember 2025:
Nach der Bestätigung eines Geflügelpest-Ausbruchs im Landkreis Meißen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde eine Überwachungszone festgelegt, die bis in das Dresdner Stadtgebiet reicht. Betroffen ist die Gemarkung Marsdorf im äußersten Norden der Landeshauptstadt, die zur Ortschaft Weixdorf gehört.
Maßnahmen in der Überwachungszone:
Zum Schutz der Tiere und zur Eindämmung der Seuche hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden am 12. Dezember 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese trat am Sonnabend, den 13. Dezember 2025, in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 12. Dezember 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt
Sie enthält folgende, verbindlich einzuhaltende Maßnahmen: Anzeigepflichten und Aufstallungsanordnungen, Verbringungs- und Transportverbote, Überwachungs- und Dokumentationspflichten, Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung, Hygieneregeln und Zutrittssicherungen und weitere seuchenrechtlich notwendige Einschränkungen. Das Veterinäramt hat die rund ein Dutzend betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bereits telefonisch informiert. Alle betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten die Vorgaben zusätzlich schriftlich.
Vorbeugung – das können Sie tun:
Melden Sie tote Wildvögel.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Dresden bittet alle Bürger um erhöhte Wachsamkeit. Sollten mehrere tote Vögel an einem Fundort sein, melden Sie die kranken oder verendeten Wildvögel - insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel - unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Dresden (Telefon 0351-4887551, E-Mail veterinaeramt@dresden.de).
Wenn Sie in Ihrem Grundstück einen toten Vogel (Singvogel, Taube etc.) finden sollten, kann dieser über die Restmülltonne entsorgt werden. Berühren Sie tote Vögel nicht ohne Handschuhe oder ähnliches!
Hausgeflügel vor Infektion schützen.
Halten Sie Ihr Geflügel so, dass kein Kontakt zu Wildvögeln besteht. Tragen Sie im Stall oder Auslauf separate Schutzkleidung und Stallschuhe. Reinigen und desinfizieren Sie vor und nach Geflügelkontakt Ihre Hände. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Ihrem Geflügel in Berührung kommen, unzugänglich für Wildvögel auf. Füttern Sie Ihre Tiere im Stall. Benutzen Sie Leitungswasser zur Tränke und kein Regen- oder sonstiges Oberflächenwasser. Sichern sie Ställe vor unbefugtem Zutritt. Melden Sie Totfunde, neurologische Symptome oder Rückgang der Legeleistung sofort dem Veterinäramt (Telefon 0351-4887551, E-Mail veterinaeramt@dresden.de).
Auch hier gilt: Berühren Sie tote Vögel nicht ohne Handschuhe oder ähnliches!
Weitere Informationen
- Steckbrief Aviäre Influenza bei Geflügel und Wildvögeln
- FLI-Aktuelles Aviaere-Influenza-AI-Geflügelpest
- Aktuelle Karten zur Aviären Influenza auf der Homepage des FLI
- FLI-Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 vom 06.11.25
- FLI-Publikation Informationen zu Tierseuchen und Tierkrankheiten
- Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb
- Sächsische Tierseuchenkasse: Aktuelle Meldung
- Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Aviären Influenza
Allgemeinverfügung
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest - Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung 01/2025 vom 10. Dezember 2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest (*.pdf, 540 KB)
Kontakt
Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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Oskar-Röder-Straße 8b
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