Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/03450_Denkmalfoerderung.php 06.04.2022 15:20:06 Uhr 18.05.2022 09:49:42 Uhr |
|
Denkmalförderung
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet Dresden nach der Richtlinie Denkmalförderung (Denkmalförderung Land) sowie nach der Fachförderrichtlinie Denkmal (Denkmalförderung Stadt).
Beide Förderprogramme dienen der Unterstützung und Realisierung von Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, die mit einem denkmalbedingten Mehraufwand verbunden sind. Die Denkmalförderung Stadt eignet sich insbesondere für kleinere, kurzfristige Arbeiten, die Denkmalförderung Land dagegen für größere, längerfristig planbare Maßnahmen. Antragsberechtigt in beiden Programmen sind in der Regel Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer des Kulturdenkmales.
Denkmalförderung Land
Anträge auf Zuwendungen nach der Richtlinie Denkmalförderung (RL Denkmalförderung - RL DFö) müssen in der Regel bis zum 30. Oktober des Vorjahres bei der Landeshauptstadt Dresden eingehen. Nur bei (Not-) Sicherungsmaßnahmen kann von der Antragsfrist abgewichen werden.
Die Antragsunterlagen und ein Informationsblatt finden Sie hier:
-
Antrag Denkmalförderung - Land (*.pdf, 212 KB)
-
Anlage 2 zum Antrag Denkmalförderung - Land (*.xlsx, 17 KB)
-
Datenschutzrechtliche Informationen - Land (*.pdf, 354 KB)
-
Infoblatt Denkmalförderung - Land (*.pdf, 431 KB)
Denkmalförderung Stadt
Im städtischen Förderprogramm können Zuwendungen jederzeit beantragt werden, die Bewilligungsentscheidung ergeht dabei grundsätzlich in der Reihenfolge des vollständigen Vorliegens des Antrages und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Zuwendung ist dabei auf höchstens 5 000,00 Euro pro Objekt beschränkt.
Die Antragsunterlagen, ein Informationsblatt sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
-
Antrag Denkmalförderung - Stadt (*.pdf, 439 KB)
-
Merkblatt Fachförderrichtlinie Denkmal (*.pdf, 583 KB)
-
Fachförderrichtlinie Denkmal (*.pdf, 499 KB)
Kontakt
Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich bitte an:
Besucheranschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/DenkmalpflegeHerr Sehn
Königstraße 15
01097 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351 488 89 66
E-Mail
denkmalfoerderung@dresden.de
Postanschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/Denkmalpflege
Herrn Sehn
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung