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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/03450_Denkmalfoerderung.php 14.01.2026 12:16:43 Uhr 17.03.2026 02:00:03 Uhr |
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Denkmalförderung
Aktuelle Informationen
Aufgrund der aktuellen Bewirtschaftungseinschränkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden stehen im Jahr 2026 bis auf Weiteres keine Mittel für die städtische Denkmalförderung zur Verfügung. Im Bereich Denkmalförderung Land werden fristgemäß eingegangene Anträge weiterhin bearbeitet.
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet Dresden nach der
- Richtlinie Denkmalförderung (Denkmalförderung Land) sowie nach der
- Fachförderrichtlinie Denkmal (Denkmalförderung Stadt).
Beide Förderprogramme dienen der Unterstützung und Realisierung von Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, die mit einem denkmalbedingten Mehraufwand verbunden sind. Die Denkmalförderung Stadt eignet sich insbesondere für kleinere, kurzfristige Arbeiten, die Denkmalförderung Land dagegen für größere, längerfristig planbare Maßnahmen. Antragsberechtigt in beiden Programmen sind in der Regel Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer des Kulturdenkmales.
Denkmalförderung Land
Denkmalförderung Stadt
Kontakt
Bei Fragen zu den Programmen wenden Sie sich bitte an:
Postanschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/Denkmalpflege
Herrn Sehn
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/DenkmalpflegeHerr Sehn
Königstraße 15
01097 Dresden
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung