Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/zentrale-projekte/alter-leipziger-bahnhof.php 22.05.2023 11:40:22 Uhr 02.06.2023 23:16:48 Uhr |
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Alter Leipziger Bahnhof
Auf dem Gebiet des Alten Leipziger Bahnhofs soll ein grünes, kleinteiliges Stadtquartier mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen. Die Landeshauptstadt Dresden begann 2022 mit der städtebaulichen, kooperativen Entwicklung des Gebietes. Der Prozess findet unter breiter Beteiligung verschiedener Akteure statt.
Auslobung des Wettbewerbs
Die Grundlagen für die Aufgabenstellung zum Wettbewerbsverfahren sind erarbeitet. Sie wurden am Montag, 22. Mai 2023 offiziell ausgelobt. Die zugehörigen Unterlagen sind unter www.urbaneprojekte.de abrufbar. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Frist zur Abgabe eines Wettbewerbsentwurfes in der Phase 1 endet am Freitag, 28. Juli 2023.
Der „städtebaulich-freiraumplanerische Realisierungswettbewerb Alter Leipziger Bahnhof“ wird als offener Wettbewerb in zwei Phasen nach der Richtlinie für Planungswettbewerb (RPW) 2013 durchgeführt. Beteiligen können sich Architekten sowie Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die erste Phase des Wettbewerbs ist anonym. Der kooperative Charakter des Beteiligungsprozesses wird in der zweiten Wettbewerbsphase im Rahmen einer „Gläsernen Werkstatt“ weitergeführt.
Die kooperative Quartiersentwicklung Alter Leipziger Bahnhof zielt darauf ab, die im Masterplan 2017 getroffenen flächigen Aussagen zum Bearbeitungsgebiet unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen auf die konkrete Ebene städtebaulicher Entwürfe zu überführen. Dazu wurden in den fünf Begleitgruppensitzungen die Grundlagen für die Aufgabenstellung erarbeitet.
Informationen zum Projekt
Um was geht es?
Daten und Fakten
- Gebietsgröße: circa 27 Hektar
- Beschluss des zugrunde liegenden Masterplans Nr. 786.1 durch den Stadtrat: Juni 2018
- Durchführung des Beteiligungsprozesses: Januar 2022 bis voraussichtlich Herbst 2023
- Beteiligte Akteure: Eigentümerinnen und Eigentümer, Stadtverwaltung, Stadtrat, Interessenvertreterinnen und -vertreter, Bürgerinnen und Bürger, Stadtbezirksbeirat
Lage
Das für die Stadt bedeutsame Areal liegt in der Leipziger Vorstadt Ost zwischen Eisenbahnstraße, Leipziger Straße, Erfurter Straße und dem angrenzenden Bahndamm in südöstlicher Richtung.
Die heutige Situation vor Ort als auch die Aufgaben für die Stadtplanung stellen sich sehr vielschichtig dar: Einerseits liegt das Areal unmittelbar neben dem Neustädter Bahnhof und somit inmitten der Landeshauptstadt, ist von historischer Bedeutung für die Stadtgeschichte, verfügt über regional und überregional bekannte Einrichtungen und zeichnet sich durch eine große Vielfalt gewerblicher und kultureller Nutzungen ebenso aus wie durch weitläufige, zusammenhängende Grünflächen.
Andererseits ist es nicht öffentlich zugänglich, liegt zu weiten Teilen brach und historische Gebäude und Anlagen sind größtenteils aus der Nutzung gefallen und zunehmend von Verfall bedroht.
Was sind die Ziele?
Um die Potenziale des Areals für die Dresdner Stadtentwicklung zu erschließen und zugleich die vorhandenen Missstände zu beheben, startete das Amt für Stadtplanung und Mobilität einen Prozess, der eine städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals zum Ziel hat. Unter Wahrung der örtlichen Identität soll ein kleinteiliges und grünes Stadtquartier mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.
Grundsätzliche, im Masterplan verankerte Ziele sind:
- Die Leipziger Vorstadt im weiteren Umfeld des Neustädter Hafens soll zu einem pulsierenden innerstädtischen Quartier entwickelt werden.
- Das Gebiet soll geprägt sein von gewerblichen, kulturellen und wohnbaulichen Nutzungen.
Konkreter wird es in den Zielen, die im Leitbild „Park schafft Stadt“ formuliert wurden. Diese lauten unter anderem:
- Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Entwicklung von Grünachsen
- Anbindung an umliegende Stadtgebiete
- Öffnung der Bahnbögen
- Aufhebung der trennenden Wirkung der Leipziger Straße
- dauerhafte Nutzung von Sport- und Freizeitnutzungen/ Integration von Zwischennutzungen
- Entwicklung eines Wohngebietes
- Entwicklung der Wohnnutzungen mit hohem Anteil an preisgünstigen und familienfreundlichen Wohnen
In der Vorbereitung des jetziges Prozesses wurden Grundwerte für die Quartiersentwicklung formuliert, die im laufenden Verfahren diskutiert und präzisiert werden sollen:
- Schaffung einer Urbanität durch Dichte, Kleinteiligkeit und Nutzungsvielfalt
- Schaffung stadträumlicher Qualität
- Umsetzung/Förderung klimaneutraler und umweltgerechter Stadtentwicklung
- Berücksichtigung der Fähigkeit zur Anpassung (Resilienz)
- Berücksichtigung geringer/ökonomischer Rohstoff- und Energieverbräuche (Suffizienz/Effizienz)
- Realisierung partnerschaftlicher Zusammenarbeit und gemeinsamer Gestaltung unter den Akteuren (Co-Produktion)
- Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung
Wie gestaltet sich das Gesamtverfahren?
Der Prozess „Kooperative Quartiersentwicklung Alter Leipziger Bahnhof“ besteht aus mehreren Arbeitsphasen.
Die erste Etappe endet mit dem Vorliegen eines für die weitere Gebietsentwicklung geeigneten Siegerentwurfes. Sie lässt sich in folgende Phasen untergliedern:
Phase A: Konzept und Vorbereitung
Die Phase A hat im ersten Quartal des Jahres 2020 begonnen. In dieser Phase hat das Amtes für Stadtplanung und Mobilität federführend die Grundzüge des Prozesses definiert, Grundlagen zusammengetragen bzw. erstellt und im Rahmen einer Umfeldanalyse zahlreiche Gespräche mit Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Vertreterinnen und Vertretern von Fachämtern sowie Akteuren und Interessenvertreterinnen und -vertretern geführt.
Nach Erstellung eines Prozessfahrplans und eines ersten Umreißens der Aufgaben für die Planung fand am 21. Januar 2022 eine öffentliche Auftaktveranstaltung (digital) statt, in der sich knapp 360 Dresdnerinnen und Dresdner über die Ziele und das Verfahren zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers im Herzen der Stadt informierten.
Phase B: Erarbeitung der Aufgabenstellung
Wesentlicher Bestandteil des Prozesses ist die Etablierung einer repräsentativen Begleitgruppe, die vor allem diese und die anschließende Phase intensiv begleitet. Sie liefert kontinuierlich Rückmeldung und ermöglicht dadurch einen Dialog zwischen allen an der Entwicklung des städtebaulich-freiraumplanerische Konzepts Beteiligten. Am Ende der Phase B werden die Grundzüge einer abgestimmten Aufgabenstellung vorliegen, welche die Grundlage für die Planungswerkstatt in Phase C bildet.
Um der breiten Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zu bieten, sich direkt über das Projekt zu informieren, aber auch Hinweise und Anregungen vorzutragen, wird der Entwurf zur Aufgabenstellung in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
Die Phase B startete im Januar 2022 und soll im 1. Quartal 2023 abgeschlossen sein.
Phase C: Wettbewerbsverfahren
Das Wettbewerbsverfahren soll als zweiphasiger Wettbewerb mit einer offenen, anonymen ersten Phase und einer kooperativen, nicht anonymen zweiten Phase durchgeführt werden.
In der ersten Phase können sich alle Büros mit entsprechender beruflicher Qualifikation bewerben und müssen zur konkreten Aufgabenstellung einen ersten Entwurfsansatz entwickeln. Die besten fünf bis sieben Entwürfe qualifizieren sich dann in einer ersten Jurysitzung für die Vertiefung der Arbeiten in der zweiten Phase. Die Auswahl findet also nicht über Referenzen zu früheren Projekten, sondern bereits im Rahmen einer städtebaulichen Auseinandersetzung mit dem Standort Alter Leipziger Bahnhof statt und erlaubt allen interessierten Büros die Teilnahme.
In der ersten Jurysitzung sind alle Einreichungen anonymisiert, sodass die Jury ohne Befangenheit und nur auf Basis der Qualität der Entwürfe argumentieren kann. Mit den ausgewählten Büros wird dann in der zweiten Phase weitergearbeitet.
Die Planungsteams werden in einer zweitägigen konzeptionellen Arbeitsphase vor Ort – den Werkstatttagen – und einer anschließenden Vertiefungsphase in ihren jeweiligen Büros arbeiten. Dabei sollen sie während der Werkstatttage auch in einen aktiven Austausch mit der Begleitgruppe treten. Auf diese Art sollen gemeinsam inhaltliche Empfehlungen gegeben werden.
Auch die Öffentlichkeit kann sich vor Ort einbringen: Die „Gläserne Werkstatt“ an einem der beiden Tage des wettbewerblichen Werkstattverfahrens spielt dabei eine besondere Rolle. Sie dient als direkter Zugang für die Begleitgruppe und für die Öffentlichkeit, um mit den ausgewählten Planungsbüros zu arbeiten bzw. sich tiefergehend zu informieren.
Der Wettbewerb endet mit der Jurysitzung zur Auswahl eines Siegerentwurfs, der die Grundlage für die weitere Planung bilden soll, und einer Präsentation der Entwürfe aller teilnehmenden Büros im Rahmen einer öffentlichen Abschlussveranstaltung.
Phase D: Dokumentation
Die Dokumentation des Prozesses sowie eine Ausstellung der Ergebnisse schließen die erste Etappe ab. Die Phasen B bis D werden sich voraussichtlich über eineinhalb Jahre erstrecken.
Phase E: Präzisierung
Der Siegerentwurf mündet in einen städtebaulichen Rahmenplan. Er beinhaltet viele Planungs- und Umsetzungsdetails, die im städtebaulichen Entwurf bis dahin noch nicht in der notwendigen Tiefe erarbeitet werden konnten.
Phase F: Planungssicherung
Darauf aufbauend werden Bebauungspläne erarbeitet. Diese werden erneut mit zahlreichen Aufgabenträgern abgestimmt und öffentlich ausgelegt. Rechtwirksam werden sie erst nach Beschluss durch den Dresdner Stadtrat.
Phase G: Realisierung
Die rechtswirksamen Bebauungspläne wiederum bilden die Grundlage für die Realisierung der Gebäude und der Freiräume.
Was meinen wir mit kooperativ?
Planung erfordert immer auch Kommunikation und Kooperation. Besonders bei der Entwicklung des Areals Alter Leipziger Bahnhof ist dieser Anspruch einzulösen, wenn die ambitionierten Entwicklungsziele erreicht werden sollen.
Die Frage ist, wer mit wem in welcher Intensität kommuniziert bzw. kooperiert und wie transparent dies geschieht.
Eine der Herausforderungen beim Alten Leipziger Bahnhof besteht auch darin, dass die Flächen im Gebiet aktuell im Besitz von 12 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit ganz unterschiedlichen Entwicklungsabsichten sind. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt hingegen über keine eigenen Flächen am Standort.
Neben den Eigentümerinnen und Eigentümern können aber noch weitere wichtige Interessengruppen ausgemacht werden: Die Landeshauptstadt Dresden, gegenwärtige Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden, Räume oder Flächen im Gebiet sowie die breite Zivilgesellschaft Dresdens. Diese stellen ähnliche, teilweise aber auch unterschiedliche Ansprüche an die Entwicklung des Gebietes oder von Teilen davon.
Die Interessenlagen jeder einzelnen der vier Gruppen gestalten sich sehr vielschichtig. Ziel des Prozesses soll daher sein, die jeweiligen Ansprüche nach Möglichkeit in einem ausgewogenen und angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen. Nur so kann ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das von möglichst vielen getragen wird und anschließend als Grundlage für die weitere planerische Vertiefung im Rahmen der Bauleitplanung dienen soll.
Es geht also darum, in einem kooperativen Arbeitsprozess gemeinsame Empfehlungen für die Entwicklung des Gebietes zu formulieren. Dies soll durch einen Beteiligungs- und Informationsprozess erreicht werden, der:
- die Politik, Eigentümerinnen und Eigentümer, Bürgerinnen und Bürger, die Stadtverwaltung und Interessenvertreter möglichst breit und frühzeitig einbezieht
- den direkten Kontakt und Dialog zwischen allen Beteiligten durch aktives Mitwirken und gemeinsames Arbeiten auf Augenhöhe ermöglicht
- transparent und kontinuierlich über den Planungsprozess und die dazugehörigen Arbeitsschritte informiert
Darüber hinaus ist die Erarbeitung der städtebaulich-freiraumplanerischen Entwürfe als kooperatives Verfahren angelegt. Das bedeutet, dass die Planungsteams im direkten Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Begleitgruppe und einer Jury die beste Lösung suchen.
Wer wirkt an der Entwicklung mit?
Für den Alten Leipziger Bahnhof soll ein Konzept erarbeitet werden, das von möglichst vielen getragen wird. Dazu wird ein breiter Beteiligungsprozess die Planung flankieren. In diesem werden neben der Stadtverwaltung Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft, des Stadtrates und die Eigentümerschaft mitwirken. Ziel ist nicht nur ein frühzeitiger Dialog, sondern auch ein aktives Mitwirken und ein gemeinsames Arbeiten aller Beteiligten. Deshalb erhalten die Dresdnerinnen und Dresdner Gelegenheit, ihre Hinweise einzuspeisen, noch bevor die Aufgabenstellung für die Planungsbüros formuliert wird.
Die Begleitgruppe – Bürgerinnen und Bürger wirken aktiv mit
Ein wichtiger Bestandteil des Projektes ist die sogenannte Begleitgruppe. Das 48-köpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, Politik, Eigentümerschaft, Fachbehörden, Interessensgruppen sowie der Stadtgesellschaft zusammen. Dieser Personenkreis ist an der Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Quartiersentwicklung beteiligt und wirkt an der Aufgabenstellung für die Planerinnen und Planer mit. Die Begleitgruppe ist aktiv an den Werkstatttagen beteiligt und steht dort in direktem Dialog mit den teilnehmenden Planungsbüros. Darüber hinaus sind Mitglieder der Begleitgruppe in der Jury zur Auswahl des Siegerentwurfs vertreten.
Auch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden ist eng in den Prozess eingebunden. Die Ergebnisse der parallel stattfindenden Kinder- und Jugendbeteiligung fließen in den Gesamtprozess ein.
Stellvertretend für die Bürgerschaft wirken sechs Dresdnerinnen und Dresdner in der Begleitgruppe mit und gestalten damit den Planungsprozess intensiv. Interessierte Bürgerinnen und Bürger Dresdens erhielten die Chance sich im Zeitraum vom 17. Januar bis 4. Februar 2022 um einen Platz in der Gruppe zu bewerben. Aus 139 gültigen Bewerbungen konnten sechs Dresdnerinnen und Dresdner, drei Frauen und drei Männer, einschließlich weiterer Nachrückender per Losverfahren ausgewählt werden. Der Auswahlprozess erfolgte repräsentativ in Berücksichtigung von Geschlecht und Wohnort.
Durch die Arbeit der Begleitgruppe soll gewährleistet werden, dass alle Interessengruppen (Eigentümerinnen und Eigentümer, die Landeshauptstadt Dresden, gegenwärtige Nutzerinnen und Nutzer von Gebäuden, Räume oder Flächen im Gebiet sowie die breite Zivilgesellschaft Dresdens) im Verfahren Gehör finden und ihre Vorstellungen im Dialog einbringen können.
Im Auftrag des Amtes für Stadtplanung und Mobilität wird das Verfahren wird von den Planungsbüros StadtLabor, Tröger + Mothes GbR, und Büro für urbane Projekte GBR durchgeführt.
Wie lautet die Aufgabenstellung für die Planungsbüros?
Von April bis November 2022 erarbeitete die Begleitgruppe gemeinsam Eckpunkte der Aufgabenstellung. Sie bilden die Grundlage für die Planungswerkstatt:
Nutzungen und Gebäudebestand
- Erhalt/behutsame Weiterentwicklung der Denkmalsubstanz
- Neubauflächen mit circa 70% Wohnen, 30% Gewerbe, Kultur, Soziales
- vielfältiges Wohnangebot für unterschiedliche Zielgruppen
- nach Möglichkeit Erhalt/Ergänzung nicht störenden Gewerbes
- Erhalt und Erweiterung von Kultur und Kreativwirtschaft
- Schaffen von Gedenk- und Begegnungsorten
- angemessene Ergänzung durch Einzelhandel und soziale Einrichtung
- Angebote zum Skaten, Parkour und für weitere Trendsportarten
Freiraum, Klima, Umwelt
- großer zentraler und vernetzter (öffentlicher) Grünraum
- gut durchgrünte, durchlüftete Wohnquartiere
- Aneignungsräume und gemeinschaftliche Gärten
- attraktive Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
- lokale Nutzung erneuerbarer Energien
- Dach-/Fassadenbegrünung in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen
- niedriger Versiegelungsgrad/„Schwammstadtprinzip“
- Kern- und ergänzende Pufferzone für Artenschutz
- Lärmschutz durch lärmrobusten Städtebau/Nutzungsgliederung
Mobilität und Erschließung
- autoarm durch alternative Mobilitätsangebote
- Parken (Kfz) vorzugsweise in Quartiersgaragen und Nutzung als Mobility Hub(s)
- Vernetzung (Fuß-/Radverkehr) insbesondere mit umliegenden Quartieren
- durchgehende überregionale Verbindung für den Radverkehr
- teilweise Öffnung und zivile Nutzung der Bahnbögen
- Haupterschließung von der Leipziger Straße bei raumbildender Aufwertung dieses Verkehrsraumes
Was sind die Hintergründe des Projektes?
Die Landeshauptstadt Dresden hat die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Gebietes Leipziger Vorstadt/Neustädter Hafen zum Ziel. Grundlage dafür ist der im Juni 2018 vom Stadtrat beschlossene Masterplan Nr. 786.1 „Leipziger Vorstadt/Neustädter Hafen“ mit seinem Leitgedanken „Park schafft Stadt“. Dabei handelt es sich um die Präzisierung eines ersten Masterplans (Nr. 786), der bereits 2010 erarbeitet wurde. Nachdem die Entwicklung der Bereiche südlich der Leipziger Straße in vollem Gange ist, soll nun das städtebauliche Konzept für das Kerngebiet des Masterplans – das Areal um den Alten Leipziger Bahnhof – erarbeitet werden.
Der Masterplan stellt seinem Wesen nach ein informelles Rahmenkonzept dar, welches in den nun folgenden Planungsschritten weiter konkretisiert wird und begründeten Anpassungen offensteht.
Mit einem Flächenumfang von 52 Hektar ist der Betrachtungsraum des Masterplans weitaus größer, als der des Alten Leipziger Bahnhofs und schließt dessen Gelände vollumfänglich ein. Außerdem thematisiert der Masterplan den Bereich zwischen Leipziger Straße und Elbe sowie das nördlich gelegene Dreieck zwischen Gehestraße, Erfurter Straße und Bahngleisen.
Im Masterplan sind bedeutende Kapitel der Dresdner Stadtgeschichte (z.B. Entwicklung der Arzneimittelproduktion, erstes Schlachthofareal zur Versorgung der rasch wachsenden Stadtbevölkerung, Bahnanlagen, Umschlagplatz zwischen den Verkehrswegen Wasser und Schiene, Produktionsstandorte seinerzeit namhafter Unternehmen etc.) räumlich verankert. Spuren dieser Entwicklung sind noch an vielen Stellen vorzufinden.
Unter dem Leitmotiv „Park schafft Stadt“ stellt der Masterplan dar, welche Nutzungen im Gebiet erhalten bzw. angesiedelt werden sollen. Hierbei geht es um eine grundsätzliche Antwort auf die Frage „Was wollen wir vor Ort?“. Auch räumlich vermittelt der Masterplan eine grobe Vorstellung von dem, was im Gebiet entstehen kann.
Offen bleiben im Masterplan folgende Fragen: Was wollen wir in welcher Form und für wen auf jeder konkreten Fläche? Wo und wie dicht soll bebaut werden? Wo werden Freiräume/Grünräume entstehen beziehungsweise bleiben? Diese offenen Punkte soll der jetzige Prozess beantworten.
Im Nachgang geht es um die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Link
Der Masterplan kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeit
Was passierte bei der öffentlichen Auftaktveranstaltung?
Der öffentliche Auftakt zur Entwicklung des Quartiers um den Alten Leipziger Bahnhof fand am 21. Januar 2022 statt. Pandemiebedingt wurde die Veranstaltung rein digital durchgeführt.
Zwischenzeitlich waren bis zu 357 Teilnehmende online, über die gesamte Dauer verfolgten über 300 Menschen die Veranstaltung. Dies übertraf die Erwartungen des Organisationsteams und zeugt vom großen Interesse an dem Projekt.
Folgende Informationen standen im Fokus der Veranstaltung: Warum ein neues Stadtquartier? Was wird hier entstehen? Wer wird wie bei der Entwicklung beteiligt? Was sind die nächsten Schritte?
Ergebnisse des Auftakts
Zusammenfassend wurde in der Diskussion deutlich, dass es in der Öffentlichkeit sehr unterschiedliche Meinungen zu den inhaltlichen Zielvorstellungen für das Gebiet gibt. Teilweise wurde sehr kontrovers diskutiert. Dennoch war eine Tendenz zu einer mäßigen aber städtischen Bebauungsdichte und dem Erhalt von Freiflächen sowie bezahlbaren und vielfältigen Wohnangeboten erkennbar.
Die Diskussion um die Form der Beteiligung zeigte, dass die Bürgerinnen und Bürger sehr hohe Erwartungen an den Prozess haben, sie ihn aufmerksam verfolgen werden und vor allem, dass sie bereit sind, aktiv und direkt an der Entwicklung mitzuwirken.
Sowohl die hohe Zahl der Teilnehmenden als auch die lebhafte Diskussion haben gezeigt, dass ein großes Interesse an der Zukunft des Areals um den Alten Leipziger Bahnhof besteht. Hier wird die Chance wahrgenommen, bei der kooperativen Quartierswicklung für Dresden neue Wege zu gehen. Ältere und jüngere Menschen, aus der nahen Umgebung und der gesamten Stadt, und mit ganz unterschiedlichen Lebenseinstellungen wollen ihre vielfältigen Ideen für ein lebenswertes Quartier einbringen. Diese Motivation aufzugreifen und mitzunehmen ist der Anspruch für das weitere Verfahren.
Inhalte des Vortrags
Zunächst begrüßte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Stephan Kühn, die Teilnehmenden und erläuterte die Motivation zur Entwicklung des 27 Hektar großen Areals in Nachbarschaft zur Innenstadt Dresdens.
Anschließend stellten Vertreter der Stadtverwaltung die Ausgangslage, die Rahmenbedingungen und die Ziele des Projekts vor.
Stefan Patschger (Amt für Stadtplanung und Mobilität) gab einen Überblick über den bisherigen Planungsprozess im und um das Gebiet. So liegt seit 2018 der beschlossene Masterplan 786.1 vor, der die maßgebliche Grundlage für die jetzt anstehende städtebauliche Konkretisierung darstellt. Auch bezüglich der Themen Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden, Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz wurden grundlegende Rahmenbedingungen erläutert. Eine besondere Rolle spielen die Eigentumsverhältnisse, die eine Herausforderung für die Entwicklung der Flächen und den Prozess darstellen. Weiterhin wurde der Bedarf an Flächen, beispielsweise für eine Skatehalle oder größere Spielanlagen, aufgezeigt.
Christina Eppers (Amt für Stadtplanung und Mobilität) stellte erste Überlegungen der Stadtverwaltung zu möglichen Zielen für die Entwicklung des Quartiers vor. Dabei wurden übergreifende Grundwerte formuliert sowie Ansätze für einzelne Handlungsfelder, wie Städtebau und Wohnen, Freiraum und Stadtgrün, Soziale Infrastruktur, Mobilität, Arbeit und Versorgung, Teilhabe und Stadtgesellschaft, Klimaschutz und Umweltgerechtigkeit sowie Geschichte und Identität benannt.
Björn Teichmann (Büro für urbane Projekte) erläuterte anschließend die geplanten Schritte vom aktuellen Planungsstand bis zur Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes sowie die sich anschließende Planungs- und Umsetzungsphase. So wird innerhalb der nächsten anderthalb Jahre ein Prozess mit intensiver Beteiligung auf mehreren Ebenen durchgeführt, der zwei wesentliche Kernelemente beinhaltet:
- Die kooperative Erarbeitung einer Aufgabenstellung für eine städtebaulich-freiraumplanerische Planungswerkstatt.
- Die Planungswerkstatt selbst. In interaktiven und kooperativen „Werkstatttagen“ vor Ort erarbeiten mehrere Planungsteams Entwürfe für den Standort. In Jurysitzungen werden die Entwürfe anschließend bewertet.
Der Siegerentwurf stellt dann die Grundlage für die weitere Bauleitplanung dar.
Eric Puttrowait (Büro StadtLabor) erläuterte die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit über den gesamten Prozess hinweg. In diesem Zusammenhang erläuterte er das Konzept der Begleitgruppe, einem Gremium aus 48 Personen aus allen Bereichen der Stadtgesellschaft. Diese wird intensiv in den Planungsprozess einbezogen, indem sie die Ziele für die Aufgabenstellung diskutiert und die Arbeit der Planungsteams begutachtet und bewertet. Einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus der Begleitgruppe entscheiden zudem als Mitglied der Jury über die Entwürfe. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, in der Begleitgruppe mitzuwirken und vielfältige Perspektiven der Stadtgesellschaft einzubringen. Eine Bewerbung dafür war bis zum 4. Februar 2022 möglich.
Diskussion
Nach den Vorträgen wurde die Diskussion für Publikumskommentare und -fragen eröffnet. Bereits während der einzelnen fachlichen Beiträge erhielten die Teilnehmenden im Chat die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese wurden teilweise sofort durch die Vortragenden beantwortet oder flossen in die spätere Diskussion mit ein.
Schwerpunkte
Wohnbebauung
Das Thema „Wohnen“ war Schwerpunkt der Diskussion. Die Meinungen reichten von der Forderung, das Gelände unbebaut zu belassen bis hin zum Wunsch, schnell viele, preiswerte oder kostenfreie Wohnungen zu errichten. Die zunehmende Knappheit von bezahlbarem Wohnraum in den angrenzenden Stadtteilen wurde in diesem Zusammenhang beklagt. Damit machten Teilnehmende den Wunsch nach bezahlbaren, aber auch vielfältigen Wohnangeboten deutlich. Es wurde angeregt, Grundstücke auch an genossenschaftliche Wohnprojekte zu vergeben.
Bewahrung und Entwicklung von Freiräumen
Im Zusammenhang mit dem kontroversen Thema der Wohnbebauung wurde der Bedarf an Grünflächen und der Erhalt von Freiräumen zur Erholung, als Biotop und zur Klimaverbesserung betont. Naturverbunden zu leben, auch innerhalb eines städtischen Rahmens, sei „elementar bei der Planung eines nachhaltigen Innenstadtquartiers.“
Eigentumsverhältnisse der Grundstücke
Weiterhin wurde thematisiert, dass die Landeshauptstadt Dresden nicht Eigentümer der Grundstücke sei und somit die von der Stadtverwaltung formulierten Ziele nicht oder nur schwer umsetzbar sein könnten. Es sollten keine illusorischen Erwartungen geweckt werden, die später nicht einzuhalten seien.
Das Stichwort des wirtschaftlichen Denkens und Handelns spielte auch in diesem Zusammenhang eine Rolle. Die SachsenEnergie AG ist möglicherweise neue Eigentümerin des Geländes um den Alten Leipziger Bahnhof und zugleich Tochter der Landeshauptstadt Dresden. Es wird erwartet, dass sie sich in Bezug auf die Standortentwicklung stärker als rein private Investoren an öffentlichen Interessen ausrichtet. Als wichtiges Steuerungsinstrument wurde der Erwerb von Flächen durch die Landeshauptstadt angeregt.
Beteiligungsverfahren
Einen Schwerpunkt der Diskussion bildete das Beteiligungsverfahren, das sowohl gelobt („Diese Form der Beteiligung ist – verglichen mit dem üblichen Vorgehen – schon sehr fortschrittlich in Richtung kooperativ.“) als auch kritisiert wurde („Erinnert damit etwas an das Sachsenbad. Bürgerinnen und Bürger dürfen sich 'beteiligen', aber am Ende kann eine Handvoll Stadträtinnen und Stadträte viele gute Ideen blockieren.“).
So wurde diskutiert, worin sich der Fortschritt in der Beteiligung vom Konsultieren (Befragen) hin zum aktiven Mitgestalten (Koproduktion) äußert. Die Begleitgruppe ist hier als wesentliches Element der Koprodukion zu nennen: Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche der Stadtgesellschaft werden dort gemeinsam die skizzierten Planungsziele und Grundwerte des Projektes diskutieren und durch ihr Mitwirken in der Jury konkrete Empfehlungen aussprechen. Die endgültige Entscheidungshoheit obliegt im Rahmen der sich anschließenden Bauleitplanung dem Stadtrat.
Konkret erkundigten sich Teilnehmende auch nach der Methodik der Arbeit in der Begleitgruppe, an deren Konzept aktuell gearbeitet wird und die deshalb noch nicht im Detail beschrieben werden konnte.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, den Werkstattprozess auf mehrere Wochen auszudehnen, während der Leipziger Bahnhof in einer Art „Planungs-Festival“ bespielt wird. Hier musste jedoch auf die diesbezüglich aktuell nicht vorhandenen Ressourcen und Kapazitäten verwiesen werden.
Das historische Erbe des Areals wurde vielfach als ein wichtiger Aspekt für die Planung genannt: Die Geschichte der Eisenbahn an diesem Ort, die von dort ausgehenden Deportationen jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die Historie der einstigen Keramikfabrik sollten beispielsweise angemessen gewürdigt werden.
Auch das Vorhaben, Kinder und Jugendliche gezielt zu beteiligen, kam zur Sprache. Die Kinder- und Jugendbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Anke Lietzmann ist eng in den Prozess eingebunden. Sie erarbeitete mit ihrem Team bereits ein konkretes Konzept hierfür und lud alle Kinder und Jugendlichen ein, mitzuwirken.
Die Begleitgruppe
Was passierte beim 1. Arbeitstreffen der Begleitgruppe?
Am 1. April 2022 fand das erste Arbeitstreffen der Begleitgruppe statt. Programminhalte waren unter anderem:
- gemeinsamer Spaziergang über das Gebiet
- Austausch zu Wünschen für das Quartier
- Einführungsvortrag durch das Amt für Stadtplanung und Mobilität
- moderiertes Gespräch zu Planungsstand, Zielen und Verfahren
- Gruppendiskussion im Rundgang zu verschiedenen Themeninseln
Auf dieser Seite finden Sie Auszüge und eine knappe Zusammenfassung des Arbeitstreffens. Bei Bedarf senden wir Ihnen gern die vollständige Dokumentation im PDF-Format zu. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Mail an alb@dresden.de
Spaziergang über das Projektgebiet
Erster Programmpunkt des Arbeitstreffens der Begleitgruppe stellte ein Spaziergang dar, bei dem das Gelände sowie einzelne Objekte und ihre Bedeutung historisch eingeordnet wurden. Die Teilnehmenden erhielten Informationen über den Leipziger Bahnhof, den Lokschuppen, das ehemalige Bahnempfangsgebäude, den Wagenplatz, den Standort der ehemaligen Güterabfertigung, das denkmalgeschützte Orangeriegebäude samt altem Baumbestand und den Schlachthof.
An den bestehenden Nutzungseinheiten entlang der Route des Spaziergangs kamen verschiedene, anwesende Eigentümerinnen und Eigentümer oder involvierte Akteure zu Wort. Aufmerksam gemacht wurde auf den deutlich wahrnehmbaren Verkehrslärm der benachbarten Leipziger Straße. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität verwies auf den Anspruch, das neu entstehende Quartier als Kfz-arm zu gestalten, wobei die im Umfeld vorhandenen Angebote des ÖPNV diesen Ansatz unterstützen.
Im Verlauf des Rundganges sucht eine Gruppe Jugendlicher aktiv den Kontakt zur Begleitgruppe und stellte ihre Position dar: Eine junge Frau sprach von einem „Wandel der Zeit“, sie wolle hervorheben, welchen Stellenwert die Freifläche für die gegenwärtigen Nutzerinnen und Nutzer hat. Bevor ein Teil der Bepflanzung entfernt wurde, sei die Fläche vor allem im Sommer hoch frequentiert gewesen. Die jetzigen Entwicklungen seien vor allem für die Menschen vom Wagenplatz „ganz schlimm“. Der klare Wunsch für die zukünftige Entwicklung ist, Freiraum für junge Menschen, „vielleicht mit einem Skatepark“, zu erhalten oder zu entwickeln.
Den Endpunkt des Spaziergangs bildete der Schulcampus Gehestraße, der sich außerhalb des Projektgebiets befindet. Durch den dort angegliederten Grünzug mit Fuß- und Radweg wird aber auch dieser Baustein im Rahmen der zukünftigen Planungen mitbetrachtet werden müssen.
Direkt am Grünzug Gehestraße liegt das Kunst- und Kulturzentrum Geh8. Es bildete den Endpunkt des Spaziergangs und war zugleich Veranstaltungsort für die anschließende gemeinsame Arbeit der Begleitgruppe.
Diskussionen in Themeninseln
Die Begleitgruppe wurde zufällig in vier Gruppen aufgeteilt. Diese Gruppen „wanderten“ geschlossen von Themeninsel zu Themeninsel. An jeder dieser vier Stationen gab es 20 Minuten Zeit zum moderierten Diskutieren sowie Sammeln von Ideen und Interessen. Somit konnten sich alle Teilnehmenden zu allen Bereichen äußern und die themenübergreifenden Zusammenhänge verknüpfen. Jede der Themeninseln wurde somit Runde für Runde angereichert und zu bestimmten Aspekten vertieft.
Die Ergebnisse der Diskussionsrunden an den Themeninseln wurden anschließend im Plenum präsentiert. Sie dienen als Grundlage für eine vertiefende und integrierte Betrachtung der relevanten Aspekte für die Aufgabenstellung des städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurfs. Sie zeigen auf, zu welchen Punkten bereits übereinstimmende Vorstellungen herrschen, aber auch, welche Konflikte noch zu lösen sind.
Thema "Nutzungen und Teilhabe" – Zusammenfassung der Ergebnisse
(keine vollständige Aufzählung)
- Das Quartier soll vielfältig, lebendig und kleinteilig werden.
- Es bestehen Wünsche nach vielfältigen Wohnangeboten, diversen kulturellen Nutzungen, Erhalt von bestehendem sowie Aufbau neuer Gewerbe, welche das Gebiet beleben sollen, aber auch nach zielgruppenspezifischen Einrichtungen sowie Freizeit- und Bewegungsangeboten.
- Es soll viel Freiraum erhalten bleiben.
- Nichtkommerzielle freie Szene ↔ Kulturgewerbe.
- Freiräume zur Aneignung sollen erhalten werden, um aktuelle subkulturelle Nutzungen nicht zu verdrängen.
- Es braucht wandelbare Räume, da sich Nutzungsformen und -ansprüche im Lauf der Zeit ändern werden.
- Gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, zum Beispiel Innen- und Freiräume sowie Transportmittel.
Thema "Mobilität und Erschließung" – Zusammenfassung der Ergebnisse
(keine vollständige Aufzählung)
- Oberirdisch weitgehend autofrei, Erschließung für den Kfz-Verkehr von der Leipziger Straße aus, Tiefgaragensystem.
- Ein Mobilitätskonzept soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrsplanung sicherstellen.
- Umsetzung der Erschließung der Gewerbestandorte ↔ gewünschte verkehrsarme Gestaltung des Gesamtquartiers.
- Umsetzung von Besucherverkehr und Stellplatzproblematik bei Konzertveranstaltungen ↔ gewünschte verkehrsarme Gestaltung des Gesamtquartiers.
- Aufwertung der Leipziger Straße, besonders für Fußgänger und den Radverkehr.
- Zusätzliche Straßenbahnhaltestelle im südlichen Bereich zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des Gebietes.
- Das Gebiet soll durch ein Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr mit den umliegenden Quartieren verbunden werden.
- Entwicklung eines Schnellradweges entlang des Bahndamms.
- Ost-West-Querungen für den Fuß- und Radverkehr.
- Öffnung der Bahnbögen Richtung Hansastraße und damit Verknüpfung zum Bahnhof Dresden-Neustadt.
Thema "Städtebau und Architektur" – Zusammenfassung der Ergebnisse
(keine vollständige Aufzählung)
- Das neue Quartier soll innovativ, modern und modellhaft sein, visionäre und mutige Ideen sollen zugelassen werden, Klimaschutz und Nachhaltigkeit spielen eine wichtige Rolle.
- Wichtig: Anteil an Freiraum, Dichte der Bebauung, Höhe von Gebäuden, Verteilung von Baumassen im Gebiet.
- Standort ist nicht lose zu bebauen, zumindest teilräumlich städtische Dichte gewünscht; höhere Bebauung und bauliche Hochpunkte an geeigneten Stellen ↔ hoher Freiraumanteil.
- Anordnung der Baumassen: Ausbildung einer massiven abschirmenden Lärmschutzbebauung entlang der lauten Leipziger Straße ↔ Grünflächen als Übergang zwischen Straße und Quartiersmitte sowie Konzentration der Bebauung in der Gebietsmitte (Quartierszentrum).
- Wunsch nach kleinteiligen Gebäudestrukturen, vielfältigen Gebäudetypologien und abwechslungsreichen Gebäudeausformungen um einheitliche und monotone Stadträume zu vermeiden.
- Bauliche Nachverdichtung im Bereich der denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude wird kritisch gesehen.
- Städtebauliche Einbindung des Bearbeitungsgebietes in die Umgebung: Bezüge und Raumkanten zu angrenzenden Bebauungen, Fortführung von Weg- und Grünverbindungen und Qualität von (Verkehrs-) Räumen, insbesondere der Leipziger Straße.
Thema "Freiraum und Umwelt" – Zusammenfassung der Ergebnisse
(keine vollständige Aufzählung)
Mehrheitlich werden qualifizierte Grünräume gewünscht.
Einigkeit besteht bei Folgendem:
- Umweltfreundlich und klimagerecht
Zeitgemäße, ökologische Standards bei den Themen Versickerung, Versiegelung, Frischluft und Bau (Materialen, Energieversorgung, und anderes) - Qualität der Aneignung
Wunsch den „freien“, „undefinierten“ Charakter in Teilen zu bewahren. - Grünverbindung Ost-West zwischen Hafencity und Bahndamm
Sollte auf Höhe des Orangerie-Parks liegen und an diesen angrenzen. Die Breite und Nutzungsvielfalt ist zu klären. - Grünverbindung Nord-Süd
Wunsch der Anbindung an die nördlich gelegene Gehestraße und ihren Grünzug. - Freiräumliche Veränderung entlang der Leipziger Straße
Idee: Die Straße als Allee anlegen und einen Fahrradweg etablieren. - Städtische Mehrgenerationen-Gärten
Wunsch nach „offenen“ Gärten für Jung und Alt. Auch mehrdimensionale Lösungen, wie Dachgärten für die Anwohnerinnen und Anwohner oder mehrgeschossige öffentliche Projekte im Sinne von "vertical/urban gardening" sind denkbar.
Offen für Debatten:
- Stadtteil- oder Quartiersbezug?
Für welche Gruppe entstehen die Freiräume? Für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Quartier? Oder weiter gefasst als eine Art Stadtteilpark, der auch Menschen in den umliegenden Stadtteilen zugutekommt? - Ausmaß und Größe der Freiräume
Je großzügiger der gestaltete Freiraum, desto dichter und höher müsste auch die Bebauung geplant werden, um den Anforderungen der Eigentümerinnen und Eigentümer nach einer tragfähigen Bewirtschaftung ebenso gerecht zu werden wie den vielfältigen Nutzungsansprüchen der Landeshauptstadt sowie der Zivilgesellschaft. - Zwischen Multicodierung, Funktionstrennung und Anarchie
Die Qualität des Freiraums muss vielfältig gedacht werden. Auf der einen Seite sollen die geplanten Freiräume viele Angebote bieten (Spiel, Sport, Skate, Erholung, Grün), auf der anderen Seite können zu viel Funktionen (Multicodierung) dazu führen, dass die geschaffenen Räume zu stark frequentiert würden und dadurch an Attraktivität verlieren.
Was passierte beim 2. Arbeitstreffen der Begleitgruppe?
Am 21. Mai 2022 fand das zweite Arbeitstreffen der Begleitgruppe statt. Programminhalte waren unter anderem:
- fachlicher Vortrag zu Flächenansprüchen
- fachlicher Vortrag zu Aufbau und Inhalt einer Aufgabenstellung für die Planungswerkstatt
- Fragen und Diskussion in großer Runde
- Abstimmung und Vertiefung der Themen und Ergebnisse der ersten Begleitgruppensitzung
- Beispielhafter Stadtmodellbau im Maßstab 1:500
Auf dieser Seite finden Sie Auszüge und eine knappe Zusammenfassung des Arbeitstreffens. Bei Bedarf senden wir Ihnen gern die vollständige Dokumentation im PDF-Format zu. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Mail an alb@dresden.de
Flächenansprüche
Im ersten Arbeitstreffen wurde eine Reihe von Flächenansprüchen zusammengetragen, die teilweise eine Rückkopplung mit den zuständigen Fachämtern oder Planungen erforderten. Als Grundlage für die vertiefende Diskussion fasste ein Mitarbeiter vom Amt für Stadtplanung und Mobilität den aktuellen Stand bekannter Flächenansprüche im Gebiet für das Plenum zusammen.
Demnach sollen folgende Nutzungen im Gebiet untergebracht werden:
- Skaten/Parkour (3.300 Quadratmeter)
- öffentliche Spielflächen (5.000 – 10.000 Quadratmeter)
- Jüdischer Gedenkort/Begegnungszentrum
- Kunst-/Kultureinrichtungen (Umfang und inhaltliche Ausrichtung zum Teil noch offen)
- Denkmale (Prämissen für Überformung und Bebauung/Umgestaltung der Umgebung geschützter Gebäude noch zu klären)
Biotopverbund (10.000 Quadratmeter) - Gärten (3.500 Quadratmeter)
- Park
- Radschnellwege
Für das Gebiet nicht mehr relevant sind die Nutzungen:
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Schwimmhalle
- großflächiger Einzelhandel (siehe Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Dresden)
- Jüdisches Museum
- Zentraldepot städtische Museen
Die genannten Nutzungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es handelt sich lediglich um die im Vorfeld des 2. Arbeitstreffens erkannten Bedarfe.
Fragen und Diskussion in großer Runde
Im Anschluss an die Vorträge hatte die Begleitgruppe Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.
Eine Frage bezog sich auf die genannte Quote für sozialen Wohnungsbau zwischen 15 Prozent und 30 Prozent, die abhängig von der Anzahl der insgesamt entstehenden Wohneinheiten ist. Es wurde die Gefahr gesehen, dass durch die Aufteilung der Gesamtentwicklung in mehrere kleine Bebauungspläne die geforderte Anzahl an Sozialwohnungen bewusst reduziert werden könnte, was dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Quartiersentwicklung entgegenstehen würde.
Stephan Kühn, Baubürgermeister, stellte dar, dass die Entscheidung für mehrere Bebauungspläne zum einen in dem großen Umfang des Gesamtgebiets und zum anderen in den voraussichtlich zeitlich versetzten Bauphasen begründet liegt. Dementsprechend wird die Frage der Anteile geförderter Wohnungen auszutarieren sein. Das kooperative Baulandmodell gibt hier Mindestquoten vor, die natürlich auch übererfüllt werden könnten.
Ein Teilnehmer fragte, warum keine Kita vorgesehen ist. Bei den voraussichtlich entstehenden Wohnungen werde doch ein Bedarf wachsen, der im Sinne des gewünschten "Quartiers der kurzen Wege" vor Ort erfüllt werden sollte. Auch wenn die gesamtstädtische Versorgungsbilanz stimmen sollte, wäre eine solche Einrichtung auch ein Beitrag zur Identitätsbildung für das Quartier.
Stefan Szuggat, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Mobilität, konnte diese Argumentation gut nachvollziehen, erklärte jedoch, dass der städtische Träger unabhängig von einem möglichen Schwellenwert keinen aktuellen Bedarf sehe. Der Bau einer privaten Kita sei selbstverständlich nicht ausgeschlossen, eine Übernahme durch die Kommune wird aber nicht in Frage kommen. Stephan Kühn ergänzte, dass der Anspruch bestehe, multifunktional zu bauen, um derartige Bedarfe möglicherweise in der Zukunft flexibel decken zu können. Eine spätere Unterbringung einer Kita im Gebiet sollte generell möglich sein.
Weiterhin wurde die Frage gestellt, warum kein Jüdisches Museum im Gebiet geplant werden soll. Stephan Kühn antwortete, dass in der Landeshauptstadt Dresden durchaus ein Jüdischen Museum gebaut werden soll, aber ein Standort am Alten Leipziger Bahnhof letztlich verworfen wurde, weil durch die geschichtliche Vorprägung die Vielfältigkeit des Jüdischen Lebens auf die Shoa und die Deportationen reduziert werden könnten.
Es gab außerdem einen Kommentar zu den Bestandsnutzungen durch Aneignung Jugendlicher: Die informelle Nutzung des Gebiets durch Jugendliche ist aktuell intensiv und vielfältig. Bei einer künftigen Bebauung und zusätzlichen Einwohnern sollte dieser Bedarf noch steigen. Diese Thematik sollte in der weiteren Planung unbedingt beachtet werden.
Hinsichtlich der Gewerbenutzung im Bestand wurde darauf hingewiesen, dass es im Gebiet erfolgreich agierende Betriebe gebe, die emissionsarm und unter Beachtung der Anforderungen an den Denkmalschutz im Gebiet tätig sind. Ihre Erfahrungen und Modelle sollten bei der Entwicklung des Gebiets beachtet werden und können als Vorbild dienen.
Beispielhafter Stadtmodellbau
In der zweiten Arbeitsrunde arbeiteten drei Arbeitsgruppen jeweils an einem Modell im Maßstab 1:500. Die Modelle hatten eine Grundfläche von 1 x 2 Meter und umfassten das gesamte Bearbeitungsgebiet inklusive der angrenzenden Nutzungen und Bebauungen. Bestandsgebäude waren als weiße Baukörper auf dem Modell angebracht. Für Überlegungen zur Entwicklung des Gebietes konnten
- Wohngebäude bzw. -etagen (gelb)
- gewerblich genutzte Gebäude bzw. Etagen (rosa)
- und sozial oder kulturell genutzte Gebäude bzw. Etagen (blau)
in das Modell eingesetzt werden. Jeder Baukörper simulierte maßstabsbedingt zwei Etagen. Drei übereinandergestapelte Baukörper ergaben somit ein sechsgeschossiges Gebäude. Insgesamt standen je Nutzungsart zwei bzw. drei verschiedene Größen zur Verfügung, die miteinander kombinierbar waren. Möglich war auch Gebäudestrukturen oder einzelne Gebäude in ihren Nutzungen zu mischen (bspw. Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen in den darüber liegenden Etagen). Zudem konnten unbebaute Flächen als grüne/naturnahe Flächen (grün) oder als Orte der Kultur, Freizeit, des Sports etc. (blau) markiert werden. Rote und orange Bindfäden standen für Wegebeziehungen.
Ziel der gemeinsamen Überlegungen am Modell war die Annäherung an die Fragen:
- Was meinen die Mitwirkenden jeweils, wenn sie über Dichte sprechen? Welche Dichte halten sie gemeinsam für welche Teilgebiete für verträglich?
- Wo sollten welche Nutzungen untergebracht werden? Wie können sie gemischt werden und in welchem Mengenverhältnis stehen sie zueinander?
- Welche städtebaulichen Muster/Konturen, Raumkanten, Wegebeziehungen, Freiraumstrukturen werden gewünscht bzw. sind sinnvoll?
Arbeitsgruppe 1
Ungefähre Einordnung Nutzungsmengen
Hierbei sind nur die Neubauten ausgezählt, nicht neue Gebäudeaufstockungen auf den Bahnlagerhöfen.
- Insgesamt circa 105.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche (BGF)
- Wohnen: circa 80.000 Quadratmeter BGF
- Gewerbe: circa 19.000 Quadratmeter BGF
- Soziales: circa 6.700 Quadratmeter BGF
Das Bearbeitungsgebiet weist unterschiedliche Zonen auf. Eher Dichte und gewerbegeprägte Strukturen finden sich im Norden des Quartiers in Symbiose mit dem Gewerbe und Kulturbestand. Die Mitte des Quartiers wird durch den großen Wohnblock und den Park geprägt, wichtig war hier die Anbindung über den Orangeriepark an die Elbe. Das Bahnhofsareal soll verdichtet werden und einen klaren Nutzungsschwerpunkt auf Kultur, Gewerbe, Soziales und Sport legen mit dementsprechender Platzgestaltung und Flächen für verwertbare Nutzungen (z. B. Veranstaltungen).
Arbeitsgruppe 2
Ungefähre Einordnung Nutzungsmengen
- Insgesamt circa 108.000 Quadratmeter BGF
- Wohnen: circa 80.000 Quadratmeter BGF
- Gewerbe: circa 17.500 Quadratmeter BGF
- Soziales: circa 10.500 Quadratmeter BGF
Insgesamt hat die Arbeitsgruppe 2 einen Stadtteil entworfen, der sehr großzügige Grün- und Freiräume beinhaltet, aber dennoch in etwa die gleichen Nutzungsmengen im Gebiet unterbringen kann, wie die anderen beiden Arbeitsgruppen.
Der Entwurf zeigt eine hohe Vielfalt an Gebäudestrukturen und Freiraumbezügen. Nach außen hin zeigt er sich durch die nahezu durchgehende Bebauung der Leipziger Straße als recht geschlossen – im Inneren verfügt er jedoch über zahlreiche Freiraumqualitäten und ein engmaschiges Wegenetz.
Arbeitsgruppe 3
Ungefähre Einordnung Nutzungsmengen
Die Gruppe hat als einzige zwei Szenarien erarbeitet, da es zur Ausgestaltung eines zentralen Wohnquartiers widersprüchliche Vorstellungen zur Dichte und Geschossigkeit gab.
Szenario 1
- Insgesamt circa 90.000 Quadratmeter BGF
- Wohnen: circa 64.000 Quadratmeter BGF
- Gewerbe: circa 21.000 Quadratmeter BGF
- Soziales: circa 5.500 Quadratmeter BGF
Szenario 2
- Insgesamt circa 98.000 Quadratmeter BGF
- Wohnen: circa 72.000 Quadratmeter BGF
- Gewerbe: circa 20.000 Quadratmeter BGF
- Soziales: circa 5.300 Quadratmeter BGF
Prägend ist die bestandsorientierte Weiterentwicklung des Bereiches der historischen Gebäudesubstanz des Alten Leipziger Bahnhofes und der Güterladeschuppen, die multifunktional umgenutzt werden sollen und eine bauliche Ergänzung im Eingangsbereich an der Eisenbahnstraße/Leipziger Straße erhalten sollen. Nördlich schließt sich ein großzügiger zusammenhängender Park an. Im zentralen Bereich soll ein Wohnquartier mit geöffneten Blockstrukturen entstehen. Durch eine höhere Geschossigkeit einzelner Gebäude soll im Gegenzug die Möglichkeit großzügigerer Grünflächen erreicht werden. Gewerbebauten schirmen die Kulturspange zur Wohnbebauung ab. Entlang der Leipziger Straße werden die Grundstücke vorrangig gewerblich entwickelt, hier soll zudem auch der ruhende Verkehr konzentriert werden.
Was passierte beim 3. Arbeitstreffen der Begleitgruppe?
Am 1. Juli 2022 fand das dritte Arbeitstreffen der Begleitgruppe statt. Programminhalte waren unter anderem:
- Informationen zu Parallelprozessen und fachlichen Vertiefungen
- Austausch zum Verfahren der Planungswerkstatt
- Rückblick auf die Ergebnisse des zweiten Arbeitstreffens (Stadtmodellbau)
- gemeinsame Formulierung von Eckpunkten der Aufgabenstellung für die Planungswerkstatt
Baubürgermeister Stephan Kühn betonte zu Beginn der Sitzung: Es ist wichtig, sich für noch zu führende Diskussionen ausreichend Zeit zu nehmen. Je mehr im Vorfeld geklärt werden kann, umso sicherer und standfester werde auch das finale Ergebnis.
Auf dieser Seite finden Sie Auszüge und eine knappe Zusammenfassung des Arbeitstreffens. Bei Bedarf senden wir Ihnen gern die vollständige Dokumentation im PDF-Format zu. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Mail an alb@dresden.de
Fachliche Vertiefungen
Umlegungsverfahren
Bezüglich des geplanten Umlegungsverfahrens wurde vertiefend nachgefragt, wie in der Praxis ein Ausgleich und eine Einigung zwischen den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erzielt werden kann.
Dazu wurde erläutert, dass zunächst alle betreffenden Grundstücke zu einer Umlegungsmasse vereinigt würden. Nach Abzug der Flächen für öffentliche, örtliche Erschließungen, öffentliche, örtliche Grünanlagen und andere öffentliche Zwecke (letzteres bedingt Ersatzland) wird die verbleibende Fläche als Verteilungsmasse in Form von bebaubaren Grundstücken entsprechend der jeweils eingebrachten Flächenanteile wieder an die beteiligten Eigentümer aufgeteilt. Dabei sollen alle Eigentümer nach der Umlegung eine ähnlich wertige Fläche erhalten, wie vor der Umlegung. Sofern ein Umlegungsvorteil entsteht, würde dieser zu entrichten sein.
Geförderter Sozialwohnungsbau
Hinsichtlich der Sozialbindungsquote des kooperativen Baulandmodells zwischen 15 und 30 Prozent wurde nach der Dauer der Mietbindung gefragt. Es wurde dargelegt, dass die Mietbindungsdauer im sozialem Wohnungsbau auf Basis der Förderrichtlinie in Sachsen zwischen 15 bis 20 Jahren beträgt und darüber hinaus derzeit geprüft werde, ob eine Verlängerung auf 25 Jahre erfolgen
soll.
Informationen zur Planungswerkstatt und Jury
Die Jury begleitet die Planungswerkstatt und beurteilt deren Ergebnisse. Unter Maßgabe einer großen Transparenz der Entscheidungsfindung ist die Jury mit ihren 24 stimmberechtigten Jurorinnen und Juroren und 36 sachverständigen Beraterinnen und Beratern ungewöhnlich groß. Auf diese Weise kann aber auch die gesamte Begleitgruppe in die Juryentscheidung eingebunden werden.
Zusammensetzung der Jury
24 stimmberechtigte Fach- und Sachjurorinnen und -juroren (je zwölf)
- zwölf Fachjurorinnen und -juroren
- elf unabhängige Stadtplanerinnen und Stadtplaner, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und -architekten (u. a. Gestaltungskommission und auf Vorschlag Architektenkammer Sachsen, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen)
- Stefan Szuggat, Leiter Amt für Stadtplanung und Mobilität
- zwei Vertreterinnen und Vertreter (ständig anwesend)
- zwölf Sachjurorinnen und -juroren
- fünf planungsbegünstigte Eigentümerinnen und Eigentümer
- vier Vertreterinnen und Vertreter Stadtrat
- zwei Vertreterinnen und Vertreter Zivilgesellschaft aus Begleitgruppe
- Stephan Kühn, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
- ein(e) persönliche(r) Vertreterin oder Vertreter bei Ausfall
36 sachverständige Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht
(übrige Begleitgruppe)
- sieben Vertreterinnen und Vertreter Eigentümerschaft
- zehn Vertreterinnen und Vertreter Zivilgesellschaft
- vier Vertreterinnen und Vertreter Stadtrat
- zwei Vertreterinnen und Vertreter Stadtbezirksbeirat Neustadt
- zwei Vertreterinnen und Vertreter Stadtbezirksbeirat Pieschen
- Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
- Kinder- und Jugendbeauftragte
- neun Vertreterinnen und Vertreter städtischer Ämter
Auswertung der Ergebnisse des 2. Arbeitstreffens (Stadtmodellbau)
Im dritten Input wurde vorgestellt, welche Erkenntnisse sich aus der Diskussion der zweiten Begleitgruppensitzung, die vor allem anhand der Arbeitsmodelle geführt wurde, ableiten lassen. Beim Abgleich der Modelle lässt sich das Areal in drei Bereiche einteilen (Norden, Mitte, Süden) für die in den Arbeitsgruppen grundsätzlich ähnliche Vorschläge erarbeitet wurden. Dies bezieht sich auf den Umgang mit folgenden Räumen bzw. Themen:
- Alexander-Puschkin-Platz
- Bebauung Leipziger Straße
- Orangerie-Park
- Bahndamm
- große, zusammenhängende Grün- und Freiflächen (im Zentrum)
- Kultur-/Eventspange (zusammenhängender Bogen aus Kultureinrichtungen)
- Skate & Parkour
- Eingangsbereiche
- Umgang Bahnhofsareal
- Ein zusammenhängendes Netz an Wegen, Frei- und Grünräumen verbindet diese Bereiche.
Varianzen gab es dabei vor allem bei Fragen der Dichte und des Umgangs mit der Bestandsbebauung.
Hinsichtlich der Nutzungsverteilung in Zahlen ähnelten sich die Arbeiten ebenfalls. Im Schnitt lässt sich eine Verteilung von 70 Prozent Wohnen, 20 Prozent Gewerbe und 10 Prozent Soziales und Kultur ableiten.
Es wurde dargestellt, dass die Bruttogeschossfläche (BGF) im Mittel der drei Arbeiten bei ca. 120.000 Quadratmetern liegt und sich ausschließlich auf den Neubau bezieht. Als Vorschlag für die weitere Diskussion könnte daher ein möglicher Korridor bei 120.000 bis 150.000 Quadratmeter BGF (der höchste Wert ergibt sich aus den jeweils dichtesten Szenarien für die drei Teilgebiete) liegen.
Zur ungefähren Einordnung wurde die BGF des Masterplans herangezogen. Diese liegt bei ca. 150.000 Quadratmetern, enthält dabei aber die Bestandsbebauung, was im Vergleich berücksichtigt werden muss.
Allerdings liegt auch eine Zahl vor, die im Rahmen einer Konzeptstudie zur Klärung der Machbarkeit einer Wohnnutzung trotz Lärmbetroffenheit durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften erbeten wurde (Verfasser: Tchoban Voss Architekten). Dort wird durch eine dichtere Bebauung und geringere Freiflächenanteile von 200.000 Quadratmetern BGF im Neubau ausgegangen.
Zu beachten!
Zu berücksichtigen ist, dass es sich lediglich um Arbeitsmodelle handelt, die in kurzer Zeit erstellt und nicht vertieft ausdiskutiert werden konnten. Abgeleitete Zahlen dürfen nur als ungefähre Einschätzung verstanden werden. Dies ist ganz besonders bei den aus den Arbeitsmodellen überschlägig ableitbaren Bruttogeschossflächen (BGF) – für deren Ermittlung wurden die gesetzten „Bausteine“ anhand von Modellfotos ausgezählt – zu berücksichtigen. Dennoch ist die Angabe dieser überschlägig ermittelten Zahlen wichtig, da für die Aufgabenstellung ein Korridor für eine mögliche Bebauungsdichte formuliert werden muss und dieser in Wechselwirkung mit dem Flächenanteil von Grün- und Freiräumen im Gebiet steht.
Diskussion in großer Runde
Auf die Informationen folgte eine lebhafte Diskussion mit vielen Gegenpositionen. Es ging dabei bewusst darum, dem Plenum die Möglichkeit zu geben, differenzierte Meinungen vorzutragen und so gemeinsam die Kernprobleme konkret zu benennen.
Die Eigentümer mahnten eine der zentralen Lage entsprechende urbane Dichte an. Zudem müssten Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit mitgedacht werden. Hier seien einige Inhalte der Arbeitsmodelle durchaus fragwürdig und sollten weiter diskutiert werden. Es wurde konstatiert, dass man sich bisher am Masterplan orientiere, an dessen Zielstellungen zum Nutzungsspektrum und den –zahlen weiter festgehalten werden soll. Allerdings diene der gemeinsame Prozess dazu, diese weiterzudenken und dort, wo erforderlich, anzupassen.
Zentrale Entwurfsgröße ist neben der BGF der Grün- und Freiraumanteil. Ein großer zusammenhängender Grünraum scheint gesetzt; was „groß“ zahlenmäßig bedeutet, ist aber nach wie vor unklar. Eine Kernfrage ist daher, welche Flächengröße erforderlich und machbar wäre, um die bisher formulierten Ansprüche bedienen zu können. Eine Orientierung bieten die Festlegungen des kooperativen Baulandmodells, die von sieben Quadratmetern öffentlich zugänglicher Grünfläche pro Einwohner ausgehen. Diese Angaben wurden von Teilen des Gremiums als zu gering kritisiert, um die diskutierten freiräumlichen und stadtökologischen Qualitäten umsetzen zu können.
Im Plenum wurde die Frage nach dem Stadtteil- oder Quartiersbezug aufgeworfen, das heißt ob Grün- und Freiflächen nur für die Einwohner des Quartiers geschaffen werden – dann wäre mehr Bebauung möglich – oder ob auch Defizite in den angrenzenden Stadtteilen ausgeglichen werden sollen – dann müsste die Stadt Dresden im Gebiet unter Umständen Flächen erwerben.
In einer konträren Diskussion wurde schließlich die Frage der Nachhaltigkeit der Gebietsplanung im Spannungsfeld zwischen urbaner Dichte sowie Umwelt- und Klimaaspekten erörtert. Beide Ansätze sollen Berücksichtigung finden.
Ableitung der Eckpunkte für die Aufgabenstellung der Planungsbüros
Die Auslobung für die Planungswerkstatt wird sich in vier Teile gliedern. Ein Teil umfasst die Aufgabenstellung, das heißt die inhaltlichen und entwurfsrelevanten Setzungen und Ziele. Je konkreter diese formuliert werden können, desto eindeutiger wird auch die Basis für die Entwurfsarbeit der Planungsbüros.
Auf Grundlage der Diskussionen im ersten und zweiten Arbeitstreffen der Begleitgruppe und insbesondere mit Blick auf die festgehaltenen Vereinbarungen wurden Eckpunkte für die Aufgabenstellung formuliert.
Dabei wurde für jede Formulierung um Zustimmung bzw. Präzisierung oder Ergänzung im Plenum gebeten. Die eingebrachten Wortmeldungen wurden jeweils festgehalten und sind nach Abstimmung in die Eckpunkte eingeflossen. Trotz des Engagements der Begleitgruppe und einer Verlängerung der Sitzung war es nicht möglich, diese wichtige und wertvolle Diskussion für alle Eckpunkte zu Ende zu führen. Es wurde vereinbart, diesen Schritt mit dem gleichen hohen Anspruch wie bisher in einer zusätzlichen vierten Veranstaltung abzuschließen. Die vierte Begleitgruppensitzung findet am Freitag, 2. September 2022 statt.
Die Zeit bis zum nächsten Treffen soll für amtsinterne Abstimmungen und Prüfaufträge sowie für Präzisierungen von Quantitäten und Kennwerten genutzt werden.
Was passierte beim 4. Arbeitstreffen der Begleitgruppe?
Am 2. September 2022 fand das vierte, zusätzlich einberufene, Arbeitstreffen der Begleitgruppe statt. Programminhalte waren unter anderem:
- fachlich-inhaltliche Impulse zu den Themen: Flächenberechnung, Denkmalschutz, Stadtklima, Frei- und Grünflächen
- Diskussion im Plenum zur Berechnung der Neubauflächen
- Werkstattverfahren: geänderte Vorgehensweise
Die Moderatoren verwiesen noch einmal ausdrücklich auf die Komplexität des Prozesses, der sich stetig durch neue Informationen und Untersuchungen verdichtet. Da die Diskussion um das Maß der Bebaubarkeit und die Größe der zu realisierenden Geschossfläche weitaus mehr Raum einnahm als angedacht, wurde die geplante Erörterung der noch nicht besprochenen Eckpunkte der Aufgabenstellung auf die 5. Begleitgruppensitzung am 18. November 2022 verschoben.
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Berechnung der Neubauflächen
Um einmal grundsätzlich zu überschlagen, in welcher Größenordnung im Gebiet bebaubare Flächen zur Verfügung stehen, wurden zunächst die Grundflächen der Bestandsgebäude sowie die Flächen, die kein oder nur ein geringes Verdichtungspotenzial bieten, von der Fläche des Gesamtgebiets (27,3 Hektar) abgezogen. Daraus ergab sich insgesamt eine Fläche von 155.000 Quadratmetern, die für eine bauliche Entwicklung des Areals zu Verfügung stehen würde. Im nächsten Schritt wurden die vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ermittelten Bedarfe für Frei- und Grünflächen abgezogen (42.000 Quadratmeter). Davon wurden wiederum die vorzusehenden Flächen für die notwendige verkehrliche Erschließung von Neubauten abgezogen (23.000 Quadratmeter). Das Ergebnis ist eine verbleibende bebaubare Fläche von ca. 90.000 Quadratmetern.
Die in der Begleitgruppe als Maß der Bebaubarkeit diskutierte Bruttogeschossfläche (BGF) ergibt sich aus der Multiplikation der bebaubaren Fläche mit einer Geschossflächenzahl (GFZ). Um ein Gefühl für die Größe der GFZ zu vermitteln, wurden Beispiele von Quartieren aus Dresden mit deren Kennwerten gezeigt. Eine GFZ von 1,8 bis 2,0 wurde dabei als vergleichbar und angemessen für das Gebiet des Alten Leipziger Bahnhofs erachtet. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergäbe sich ein Korridor von einer BGF im Neubau zwischen 162.000 und 180.000 Quadratmetern.
Dieses Ergebnis wurde in der Präsentation mit den Werten aus dem Masterplan, den Modellen der Begleitgruppe und der (nicht durch die Kommunalpolitik legitimierten) Konzeptstudie zur Machbarkeit einer Wohnbebauung von Tchoban Voss verglichen. Außerdem wurde die Kalkulation dahingehend vertieft, dass die Anzahl von Wohnungen und entsprechend zukünftigen Einwohnern errechnet wurde.
Diskussion
Die Erläuterung des Flächenmodells ging nahtlos in dessen Diskussion in der Begleitgruppe über. Zum Einstieg gab Baubürgermeister Stephan Kühn einen Vorschlag zur Flächenaufteilung in die Runde:
- einen großen zusammenhängenden Freiraum
(42.000 Quadratmeter + Flächen für Spielplätze und Freizeitsportanlagen in Multicodierung) zuzüglich 23.000 Quadratmeter Erschließungsflächen, insgesamt also 65.000 Quadratmeter, - eine angemessene bauliche Dichte mit einer GFZ von 1,8 bis 2,0, daraus resultierend eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 162.000 bis 180.000 Quadratmetern
- Vielfalt und Nutzungsmischung.
Die genannten Zahlen warfen Verständnisfragen auf. Einzelne Eigentümer zogen daraus Schlussfolgerungen, gegen diese sich viel Widerspruch sowohl von der Politik als auch aus dem Akteursnetzwerk und den Vertretern der Zivilgesellschaft regte. In der weiteren Diskussion kam es zu keinem Konsens.
Das Moderationsteam stellte folgende Überarbeitung des Kompromissvorschlags von Bürgermeister Stephan Kühn für eine angemessene Dichte in den bebaubaren Flächen (das heißt ohne Kulturbereich und ohne den historischen Bahnhofsbereich = blaue Flächen im Flächenmodell) vor:
- GFZ 1,8 als Orientierungswert,
- das entspräche rund 160.000 Quadratmetern BGF,
- einem Verdichtungspotenzial im historischen Bereich des Alten Leipziger Bahnhofs von circa 20.000 Quadratmetern BGF, in der Diskussion eröffnet durch das Landesamt für Denkmalpflege,
- für das gesamte Bearbeitungsgebiet ergibt sich daraus eine BGF von 180.000 Quadratmetern als Orientierungswert.
Einige Beteiligte stimmten dem Vorschlag zu. Andere wiederum mahnten einen zu großen Abstand des Wertes zum Masterplan und den Ergebnissen des Modellbaus aus der zweiten Begleitgruppensitzung an.
Baubürgermeister Stephan Kühn erläuterte daraufhin erneut die schwierige Ausgangslage. Auf der einen Seite können Eigentümer zwar ohne Zustimmung des Stadtrats zum Bebauungsplan nicht bauen. Auf der anderen Seite gehören der Stadt Dresden keine Flächen im Gebiet, über die sie verfügen könnte. Die Entwicklung des Alten Leipziger Bahnhofs wird daher von einem gemeinsamen Interesse getragen. Aus diesem Grund gab es bereits Zugeständnisse auf Seiten zahlreicher Akteure. Der im bisherigen Prozess herausgearbeitete zentrale Freiraumbereich wird die Qualität der zukünftigen Wohn- und Gewerbenutzungen deutlich steigern. Auf den verbleibenden Flächen muss dennoch eine wirtschaftliche Bebauung möglich sein. Um den Prozess nicht zu stoppen, sei ein weiteres Aufeinanderzugehen notwendig.
Die Moderatoren appellierten an alle Beteiligten, ihre Position unter Zuhilfenahme der gelieferten Zahlen, aber auch der herausgearbeiteten Qualitäten, noch einmal zu prüfen und zu überdenken.
Werkstattverfahren: Geänderte Vorgehensweise
Bisher war die Planungswerkstatt wie folgt geplant: Es sollte ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, bei dem sich Planungsbüros (Städtebau und Landschaftsarchitektur) um einen der sieben Plätze des Werkstattverfahrens bewerben. Die Büros müssten bestimmte Kriterien erfüllen, üblicherweise den Nachweis von Referenzen vergleichbarer städtebaulicher Projekte. An diesem Verfahren wurde immer wieder kritisiert, dass „jungen“ oder kleinen Büros, die noch nicht über ausreichend Referenzen verfügen, der Zugang zum Verfahren verwehrt bleibt, obwohl sie vielleicht die gleiche Innovation und Qualität erwarten lassen wie große Büros.
Die Stadtverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Moderationsteam nun stattdessen ein zweiphasiges Verfahren mit einer offenen, anonymen ersten Phase und einer kooperativen, nicht anonymen zweiten Phase vor. In der ersten Phase können sich alle Büros mit entsprechender beruflicher Qualifikation bewerben und müssen zur konkreten Aufgabenstellung mit einem reduzierten Leistungsumfang einen ersten Entwurfsansatz entwickeln. Die besten fünf bis sieben Entwürfe qualifizieren sich dann in einer ersten Jurysitzung für die Vertiefung der Arbeiten in der zweiten Phase. Die Auswahl findet also nicht über Referenzen zu früheren Projekten, sondern im Rahmen einer städtebaulichen Auseinandersetzung mit dem Standort statt und erlaubt allen interessierten Büros die Teilnahme.
In der ersten Jurysitzung sind alle Einreichungen anonymisiert, sodass die Jury ohne Befangenheit und nur auf Basis der Qualität der Entwürfe argumentieren kann. Mit den ausgewählten Büros wird dann in der zweiten Phase weitergearbeitet.
Das veränderte Werkstattverfahren wird durch die Begleitgruppe ausdrücklich befürwortet und begrüßt.
Was passierte beim 5. Arbeitstreffen der Begleitgruppe?
Am 18. November 2022 fand das fünfte Arbeitstreffen der Begleitgruppe statt.
Hauptziel war es, die noch offenen Eckpunkte der Aufgabenstellung für den vorgesehenen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb abzustimmen. Zudem stellte ein externer Referent vergleichbare, städtebauliche Entwürfe deutscher Städte vor.
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Einstieg und Diskussion
Seit dem vierten Arbeitstreffen haben das Kernteam des Amts für Stadtplanung und Mobilität und Bürgermeister Stephan Kühn Gespräche mit mehreren Akteuren wie Fachämtern, Eigentümern und dem Akteursnetzwerk geführt. Gegenstand der jeweiligen Treffen waren Fragen der baulichen Dichte, des Grünflächenanteils, der Stadtverträglichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der flächeneffizienten baulichen Ausnutzung und Erschließung. Die Gespräche wurden zu Beginn des Begleitgruppentreffens reflektiert.
Die Moderation verwies darauf, dass die Angemessenheit der städtebaulichen Dichte letztlich anhand der Qualität der Entwürfe nachgewiesen werden müsse. Eine Weiterführung der Diskussion bis hin zu einer vermeintlich genauen Bezifferung der Dichte könne im Rahmen der Begleitgruppe vor der Entwurfsphase nicht geleistet werden.
In der folgenden Diskussionsrunde positionierte sich Stephan Kühn dahingehend, dass Flächen, die über eine effiziente Verkehrserschließung gewonnen würden, Überschneidungen der Nutzungsansprüche vereinen könnten. Er betonte erneut, dass die tatsächliche Argumentation der baulichen Dichte anhand der Wettbewerbsarbeiten durchgeführt werden müsse. Vor der Preisgerichtssitzung, in der alle Anwesenden vertreten sein werden, werden alle Entwürfe ausführlich und unabhängig geprüft. Im Kollektiv werden dann neben den geforderten Qualitäten auch die Fragen der Stimmigkeit und Bebaubarkeit der einzelnen Entwürfe kritisch hinterfragt. Er verdeutlichte, dass die gemeinsam erarbeitete Erwartungshaltung an die Büros bereits sehr hoch sei.
Arbeitsrunden an den Eckpunkten
Während der vierten Begleitgruppensitzung war es aufgrund der differenzierten Diskussion zu den angestrebten Flächengrößen nicht möglich, die Eckpunkte der Aufgabenstellung gemeinsam zu finalisieren.
Noch nicht abgestimmte Eckpunkte wurden daher in moderierten Kleingruppen durchgearbeitet. Die Gruppenzuordnung der Begleitgruppenmitglieder erfolgte im Vorfeld um eine gleichmäßige Verteilung der Interessensgruppen herzustellen. Im Anschluss wurden die Ergänzungen aus den Arbeitsrunden im Plenum präsentiert und die vorgeschlagenen Änderungen mit allen gemeinsam bestätigt oder bei Bedarf weiter angepasst.
Schlussrunde
Alle Diskussionsergebnisse flossen in die Eckpunkte der Aufgabenstellung für Planungsbüros ein. Damit ist der Prozess zum Entwicklungsgebiet rund um den Alten Leipziger Bahnhof jedoch nicht am Ende.
Stephan Kühn führte hierzu aus, dass mit Abschluss der ersten Arbeitsphase eine solide Basis für den weiteren Prozess erarbeitet wurde, die in dieser Form in die Öffentlichkeit getragen werden kann. Dass es zu keinem eindeutigen Zielkorridor für die Neubauflächen gekommen ist, sei nicht ungewöhnlich und bleibt eine Frage, die final anhand der Entwürfe des Wettbewerbsverfahrens zu lösen sein wird. Zukünftig werde es weiterhin Gesprächsformate geben, um auf potenzielle Dynamiken reagieren zu können.
Die nächsten Verfahrensschritte, die eine Mitwirkung der Begleitgruppe erfordern, sind die öffentliche Informationsveranstaltung im März 2023 und das Wettbewerbsverfahren. Dazu wird es an dieser Stelle demnächst nähere Informationen geben.
Was passierte bei der 2. Info-Veranstaltung?
Um alle Interessierten über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren, fand am Mittwoch, 15. März 2023, 17 bis 19 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung statt.
Im ersten Teil wurde das bisherige Verfahren aus verschiedenen Blickwinkeln reflektiert. Teilnehmende im Podium waren neben Stephan Kühn, Baubürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates, des Amtes für Stadtplanung und Mobilität, der Eigentümerschaft, des Akteursnetzwerkes Alter Leipziger Bahnhof sowie des Büros der Kinder- und Jugendbeauftragten.
Über 100 Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und brachten zahlreiche Fragen in das Gespräch ein. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und steht zur Ansicht bereit.
Inhalte der 2. Info-Veranstaltung – Wo stehen wir im Verfahren?
-
Präsentation zum Download (*.pdf, 2 MB)
Wie konnten sich Kinder und Jugendliche einbringen?
Die Kinder- und Jugendbeauftragte Anke Lietzmann konzipierte Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche, um alters- und interessengerechte Ideen und Wünsche abzufragen.
Von März bis Mai 2022 wurden 14 Workshops mit Kitas und Schulen durchgeführt, weiterhin gab es zwei „offene“ Angebote. Beteiligt waren insgesamt 300 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 27 Jahren in zehn verschiedenen Einrichtungen. Insgesamt kamen vier verschiedene Formate zur Anwendung:
- Minetest (Computerspiel zum virtuellen Modellbau)
- Modellbau
- Kreativwerkstatt (Modellbau im Schuhkarton)
- Skaterworkshop (offenes Gesprächsangebot)
Zusammenfassung der Ergebnisse
Bewegungs-, Sport- und Spielräume
- Parks mit großen Wiesen, vielen Bäumen und Blumen
- Schwimmbad/Freibad mit Rutschen und Sprungturm
- Sportanlagen, darunter Skatehalle/-park, Basketballplätze, Fußballplätze etc.
- Spielplatzanlagen, darunter Klettermöglichkeiten, Trampolin, Rutschen, Wasserspielplatz
Natur und Umwelt
- See, Teich mit Tieren (Enten, Fischen etc.)
- Tierpark/Streichelzoo
- Ansiedlung von Tieren (durch Wald, Blumen)
Chill Area/Gemeinschaftsräume:
- wetterfeste Sitzgelegenheiten
- legale Graffitiwände
- öffentliche Grill- und Lagerfeuerplätze (überdacht, wetterfest)
Die Ergebnisse stellen Schnittmengen der vier beteiligten Altersgruppen (4 bis 6, 6 bis 12, 12 bis 16, 16 bis 27 Jahre) dar.
Dies ist ein knapper Auszug aus der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung zum Alten Leipziger Bahnhof. Sollten Sie tiefergehende Informationen wünschen, wenden Sie sich gern an die Kinder- und Jugendbeauftragte:
Anke Lietzmann
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
Etage/Raum 2/086
Telefon: 0351-488 21 50
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Kleines Lexikon der Stadtplanung
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Wichtige Begriffe der Stadtentwicklung kurz erklärt
Das Amt für Stadtplanung und Mobilität beteiligt die Bürgerschaft an konkreten Planungsprozessen. Das geht mitunter nicht ohne Fachwörter. In unserem Lexikon erläutern wir verschiedene Begriffe der Stadtplanung und welche Formen von Bürgerbeteiligungen es gibt.
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