Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/Sport.php 14.01.2021 11:49:06 Uhr 26.01.2021 20:12:37 Uhr |
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Sport

Sportstätten gesperrt/Ausnahmen
auf Grundlage der Sächsischen-Corona-Schutzverordnung und des aktuellen Infektionsgeschehens ist vorerst bis mindestens 7. Februar 2020 Sport auf und in Sportstätten der Landeshauptstadt Dresden nur noch für Sportlerinnen und Sportler erlaubt:
- für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient bzw. lizensierte Profisportler*innen sind,
- die dem Bundeskader (Olympiakader und Perspektivkader) des DOSB angehören,
- die dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder
- für Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen und Sportgymnasien, die an der Präsenzbeschulung nach § 5a Abs. 5 der SächsCoronaSchutzVO teilnehmen.
Für alle anderen Personen ist Sport und Bewegung nur noch im Freien entsprechend der gültigen Corona-Schutz-Verordnung gestattet.
Sobald das aktuelle Nutzungsverbot für Sportstätten aufgehoben wird, werden wir entsprechend informieren.