Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnhilfen.php 05.03.2024 15:54:08 Uhr 09.10.2024 11:15:59 Uhr |
Wohnhilfen
Steigende Nebenkosten sind für viele Menschen nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch mit der Sorge verbunden, diese nicht bezahlen zu können.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Wohn- und Heizkosten mit staatlicher Unterstützung zu reduzieren. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen! Sie können einen Antrag online oder persönlich vor Ort auch dann stellen, wenn Sie aufgrund der Betriebs- und Heizkosten erstmalig in eine finanzielle Notlage geraten und bislang noch kein Geld von Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss für eine Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum. Das Sozialamt zahlt, wenn das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt reicht, also für Lebensmittel, Bekleidung, Mobilität, aber nicht für Wohn- und Heizkosten.
Bürgergeld
Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, zum Beispiel arbeitslos, oder so wenig verdient, dass er seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie monatliche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen und jährliche Nachzahlungen.
Sozialhilfe
Sozialhilfe erhalten dauerhaft erwerbsgeminderte und ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln noch mithilfe anderer bestreiten können. Das Sozialamt übernimmt die angemessenen Wohnkosten einschließlich Voraus- und Nachzahlungen.
Lassen Sie sich auch bei Miet- und Energieschulden rechtzeitig beraten!
Wenn Sie Mahnungen ignorieren, drohen Räumungsklage oder Stromsperre. Sprechen Sie mit Vermieter oder Energieversorger. Schildern Sie die Gründe für Ihren Zahlungsverzug. Oft sind Ratenzahlungen möglich. Fragen Sie bei Jobcenter und Sozialamt nach einem Beratungstermin. In bestimmten Fällen übernehmen Jobcenter oder Sozialamt die Schulden.