Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kosten-unterkunft-heizung-d115.php 17.08.2021 15:22:30 Uhr 11.08.2022 17:24:06 Uhr |
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Leistungen für Unterkunft und Heizung
Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung haben Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf Unterstützung des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder Sozialamts (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) angewiesen sind.
Kosten der Unterkunft sind die Bruttokaltmiete oder - im Fall von Wohneigentum - Zinsschulden. Die Kosten müssen angemessen sein. Die Angemessenheitsrichtwerte werden mit wissenschaftlicher Begleitung regelmäßig im Abstand von zwei Jahren neu ermittelt. Die aktuellen Richtwerte gelten für die Jahre 2021 und 2022.
Kosten der Heizung sind die je nach Energieträger anfallenden Heizkosten und gegebenenfalls die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer). An Hand des Bundesheizkostenspiegels wird geprüft, ob die Kosten angemessen sind.