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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein_d115.php 24.07.2026 11:34:19 Uhr 17.10.2026 20:45:32 Uhr |
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Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass Sie berechtigt sind, eine kostengünstige belegungsgebundene Wohnung zu mieten. Den Schein erhalten Sie auf Antrag.
Wohnberechtigungsschein beantragen
Kurz erklärt
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Bin ich berechtigt?
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
Wer bietet Wohnungen mit WBS an?
Welcher WBS ist der richtige?
4 Typen des Wohnberechtigungsscheins
Typ „L“
Typ „gMW“
Typ „pMW“
Typ „B“ - bei Umzug in ein anderes Bundesland
Häufige Fragen und Antworten
Warum benötige ich den Schein?
Wo befinden sich die Wohnungen mit WBS Typ „gMW“?
Welche Vorteile bietet so eine Wohnung?
Wie groß darf eine Wohnung sein?
Wie ist der Ablauf, um eine Wohnung mit WBS zu bekommen?
Bekomme ich genau die Wohnung, die ich mir wünsche?
Wie lange dauert es, mit einem WBS eine Wohnung zu finden?
Kostet eine Wohnungsvermittlung Geld?
Wie lange ist der Schein gültig?
Kann ich in meiner WBS-Wohnung bleiben, wenn ich einen Job finde?
Online-Terminvereinbarung
Sie können für Ihren Besuch einen Termin vereinbaren oder zu den Öffnungszeiten ohne Termin vorbeikommen. Wir empfehlen eine Terminvereinbarung:
Kontakt
Wohnberatung und -vermittlung (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Wohnungsfürsorge/ Integration
E-Mail wohnen@dresden.de
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
| Dienstag | 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr |