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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/mietrechtsberatung.php 13.03.2026 12:18:26 Uhr 14.04.2026 22:51:20 Uhr |
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Mietrechtsberatung
Kostenfreie Mietrechtsberatung mit dem Dresden-Pass
Sie können sich zum Mietrecht kostenlos beraten lassen, wenn:
Sie einen gültigen Dresden-Pass haben,
eine Wohnung gemietet haben und
Unterstützung in finanziellen mietrechtlichen Fragen zu Ihrer Mietwohnung brauchen.
Einen Dresden-Pass erhalten Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die diese Sozialleistungen beziehen:
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch
Arbeitslosengeld
Sozialgeld
Wohngeld
Kinderzuschlag
Barbetrag (Paragrafen 39 und 40 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz[LK2]
Wer berät in mietrechtlichen Fragen?
Derzeit ist die Beratung beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. möglich. Wir haben ihnen die Internetseite vom Verein weiter unten auf der Seite verlinkt.
Zu welchen mietrechtlichen Fragen berät der Mieterverein?
Wenn Sie einen Dresden-Pass haben, können Sie sich einmal im Jahr beim Mieterverein beraten lassen. Dabei kann es um diese Fragen gehen:
Ihr Vermieter verlangt eine Mieterhöhung,
Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung oder
Ihre Wohnung soll modernisiert werden.
Zu einer Beratung gehört:
eine mündliche Beratung zu den mietrechtlichen Problemen und
der notwendige Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter.
Wann sollte eine Beratung in Anspruch genommen werden?
Sollten Sie ein Mieterhöhungsverlangen erhalten und das als nicht gerechtfertigt ansehen, so können Sie zuerst den Dresdner Mietspiegel unter www.dresden.de/mietspiegel heranziehen und das Mieterhöhungsverlangen dort einordnen.
Sind Sie danach weiterhin der Überzeugung, dass das Mieterhöhungsverlangen nicht korrekt ist, so können Sie ̶ unter Vorlage des Dresden-Passes ̶ eine kostenfreie mietrechtliche Beratung aufsuchen und erhalten.
WICHTIG!
Einem aus Ihrer Sicht unberechtigten Mieterhöhungsverlangen darf noch nicht zugestimmt werden. Eine nachträgliche Beanstandung oder Nichtanerkennung der ungerechtfertigten Miete ist im Fall einer bereits erteilten Zustimmung zurückzunehmen. Sowohl Betriebskostennachforderungen als auch anderweitige finanzielle Forderungen Ihres Vermieters rechtfertigen gleichfalls die Inanspruchnahme einer mietrechtlichen Beratung.
Benötigte Dokumente
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhungsnachweis
Wichtige Links
Zuständige Organisationseinheiten
Kontakt der Beratungsstelle
Mieterverein Dresden und Umgebung e. V.
Besucheranschrift
Fetscherplatz 3
01307 Dresden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag jeweils: 8 Uhr bis 19 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr