Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_071.php 22.05.2024 13:15:13 Uhr 15.06.2024 23:21:04 Uhr

Kostenfreie Mietrechtsberatung mit Dresden-Pass

Professionelle Unterstützung über den Mieterverein Dresden und Umgebung e. V.
Motiv Digitalscreens „Mietrechtsberatung“

Die Betriebskostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt, die Miete wird grundlos erhöht oder die Kündigung für die eigene Wohnung liegt im Briefkasten – das kann für Mieterinnen und Mieter sehr belastend und sogar existenzbedrohend sein. Von wem kann man einen Ratschlag, Unterstützung und Hilfe erhalten? Eine professionelle Mietrechtsberatung hilft weiter. Eine Kampagne mit 70 Digitalscreens im Stadtzentrum macht ab heute, Dienstag, 21. Mai 2024, eine Woche lang auf dieses besondere Angebot der Landeshauptstadt Dresden aufmerksam. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes ist die Beratung kostenfrei. 
Für die kommunale Mietrechtsberatung kooperiert das städtische Sozialamt mit dem Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Hilfesuchende bekommen hier eine mündliche Kurzberatung zu allen mietrechtlichen Fragen. Darüber hinaus werden sowohl die Kosten für den notwendigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter als auch die Kosten für erforderliche Vor-Ort-Termine übernommen. Eine Rechtschutzversicherung ist in dieses Angebot nicht eingeschlossen. Für die Mietrechtsberatung genügt es, bei der Anmeldung im Mieterverein den Dresden-Pass vorzulegen. Ein gesondertes Berechtigungsschreiben vom Jobcenter oder Sozialamt wird nicht benötigt.

Kontakt

Besucheradresse: Fetscherplatz 3, 01307 Dresden
Telefon: 0351-866450
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
E-Mail: info@mieterverein-dresden.de
Internet: www.mieterverein-dresden.de, www.dresden.de/mietrechtsberatung 

Dresden-Pass

Wer noch keinen Dresden-Pass besitzt, kann diesen im Sozialamt beantragen. Anspruch haben Dresdnerinnen und Dresdner, die wegen ihres geringen Einkommens ergänzend Sozialleistungen erhalten. Diese Leistungen, für die ein positiver Bescheid vorliegen muss, sind Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
Der Antrag auf einen Dresden-Pass kann im Sachgebiet Dresden-Pass des Sozialamts oder in den Bürgerbüros gestellt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, diesen Antrag bequem online zu stellen. Das Antragsformular steht auf www.dresden.de/dresden-pass zur Verfügung, ebenso wie weitere Informationen. Fragen beantworten die Mitarbeitenden telefonisch und per E-Mail.

Kontakt

Hotline: 0351-4884848
Sprechzeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr
E-Mail: dresden-pass@dresden.de
Postadresse: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Sachgebiet Dresden-Pass, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Internet: www.dresden.de/dresden-pass