Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dresdenpass_d115.php 04.02.2021 10:09:20 Uhr 06.03.2021 12:38:49 Uhr |
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Dresden-Pass
Aktuelle Öffnungszeiten
Pass für Geringverdiener (Dresden-Pass) beantragen
Der Dresden-Pass ermöglicht Einwohnern mit geringem Einkommen den kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen, Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), kostenlose Mietrechtsberatung und bei kommunalen Leistungen und ist gültig ab Tag der Antragstellung in der Regel für 12 Monate.
Servicetelefon: 03 51/ 4 88 48 48
Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die folgende Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
- Wohngeld nach dem Wohngeldgeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Barbetrag nach den Paragrafen 39 und 40 Kinder- und Jugend- hilfegesetz (SGB Vlll)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes geregelt.
Wo kann der Dresden-Pass beantragt/verlängert werden?
- bei den zuständigen Organisationseinheiten
- bei den Bürgerbüros
Wo kann der Dresden-Pass abgeholt werden?
- bei den zuständigen Organisationseinheiten
- bei den Bürgerbüros oder Verwaltungsstellen
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
Zum Beispiel: Sozialticket, Mobilitätszuschuss, kostenlose Mietrechtsberatung, kostenloser Ferienpass, kostenfreie Jahresgebühr in den Stadtischen Bibliotheken, ermäßigter Eintritt in kommunale und staatliche Einrichtungen
Die Vergünstigungen im Einzelnen sind in der Anlage zur Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes aufgeführt.
Es gibt weitere Anbieter, die Ermäßigungen zum Dresden-Pass auf eigene Verantwortung ermöglichen. Nähere Informationen dazu sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen.
Benötigte Dokumente
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ausgefülltes Antragsformular
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vollständiger Leistungsbescheid
nur für Beziehende sozialer Leistungen (in Kopie)
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Lichtbild
je beantragten Dresden-Pass
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Personalausweis
(oder Meldebescheinigung)
Benötigte Formulare
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Vertrag ABO-Fahrkarte Dresdner Verkehrsbetriebe
Für die ermäßigte Abo-Monatskarte der DVB-AG (bzw. die Verlängerungsmitteilung bei bestehendem Vertrag) müssen Sie einen gültigen Dresden-Pass besitzen. Den ausgefüllten Vertrag bzw. die Verlängerungsmitteilung senden Sie bitte zusammen mit dem ausgefüllten Antrag für den Dresden-Pass, einer Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über eine Transferleistung und bei Neuantrag einem Passbild, an das Sachgebiet Dresden-Pass im Sozialamt: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Sachgebiet Dresden-Pass, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Alternativ können die Unterlagen in den Briefkasten am Sozialamt (befindet sich auf der Junghansstr. 2) eingeworfen werden. Das Sozialamt sendet des Vertrag weiter an die DVB-AG.
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Verlängerungsmitteilung ABO-Vertrag Dresdner Verkehrsbetriebe
siehe Antrag ABO-Fahrkarte
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: kostenlos
Frist
Rückwirkend können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Gültigkeitszeitraum wird an die Dauer des Bezuges der Sozialleistung angelehnt und beträgt in der Regel ein Jahr.Der Dresden-Pass ist nicht auf andere Personen übertragbar.