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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_061.php 19.03.2024 12:51:20 Uhr 27.04.2024 11:41:27 Uhr

Dresden-Pass-Inhaber müssen für Fahrkarten-Verlängerung nicht mehr zur DVB

Ab sofort erfolgt die Verlängerung des DVB-Abos oder des Deutschland-Tickets automatisch, wenn der Dresden-Pass-verlängert wird.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Dresden-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, die ein Abo der Dresdner Verkehrsbetriebe AG nutzen. Damit entfällt für die bisher notwendige, anschließende Vorsprache bei den DVB-Servicepunkten. Auf diesen innovativen und bürgerfreundlichen, weil zeitsparenden Ablauf haben sich die Dresdner Verkehrsbetriebe AG und das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden in den vergangenen Wochen geeinigt.“

Sozialamtsleiter Christian Knappe

Diese Umstellung entlastet nicht nur die Dresden-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, sondern ebenfalls die DVB AG, weil sich dadurch Warteschlangen vor den DVB-Servicepunkten künftig gegebenenfalls teilweise reduzieren dürften.

Die Voraussetzung dafür ist, dass der Dresden-Pass bis zum 15. des letzten Befristungsmonats beim Sozialamt beantragt wird. Eine schnelle und unkomplizierte Beantragung ist mittlerweile ebenso über einen Onlineantrag möglich, der unter www.dresden.de/dresden-pass zu finden ist. Im Anschluss daran wird die Information über die Verlängerung des Dresden-Passes datenschutzkonform an die DVB AG übermittelt. Diese verlängert das DVB-Abo automatisch. Über das neue Verfahren werden betroffen Personen vorab von der DVB AG schriftlich informiert.

Wichtig ist dabei: Die erfolgreiche Verlängerung des DVB-Abo wird schriftlich bestätigt und nur dann ist die Berechtigung gegeben, die Leistungen der DVB AG weiterhin in Anspruch zu nehmen. Wird der Dresden-Pass verlängert, aber eine zeitgleiche Verlängerung des DVB-Abo ist nicht gewünscht, muss das bisherige DVB-Abo aktiv bei der DVB AG gekündigt werden.