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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/01/pm_005.php 06.01.2026 12:55:13 Uhr 07.01.2026 20:49:05 Uhr |
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Wozu sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gut?
Betreuungsbehörde lädt zum Informationsabend ein
Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 20. Januar 2026, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Der Infoabend startet 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.
Anmeldung zur Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist wegen der begrenzten Platzkapazität im Sozialamt auf maximal 50 Personen beschränkt. Darum ist eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 notwendig. Die Veranstaltung ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.
Wem es nicht möglich ist, persönlich vor Ort anwesend zu sein, der kann das digitale Angebot nutzen. Unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Über die Chatfunktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde zu stellen.
Weitere Veranstaltungen finden zu folgenden Terminen statt: 5. März (17 Uhr), 21. April (18.30 Uhr), 28. Mai (17 Uhr), 30. Juni (18.30 Uhr), 20. August (17 Uhr), 29. September (18.30 Uhr), 5. November (17 Uhr) und 8. Dezember (18.30 Uhr).
Wozu Vorsorgevollmacht und Co. wichtig sind
Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird.
Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung am 20. Januar 2026 Erklärungen zum Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen und beantwortet Fragen.
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.
Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.