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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/12/pm_055.php 29.12.2025 11:48:43 Uhr 29.12.2025 14:05:46 Uhr

Wohnberechtigungsschein: Höhere Einkommensgrenzen ab 2026

Ab dem ersten Quartal 2026 ist Online-Beantragung möglich 

Ab 1. Januar 2026 treten höhere Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Kraft. Die Schwellen steigen um bis zu 22,1 Prozent.

Künftig können Alleinlebende mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.520 Euro einen WBS erhalten. Leben mehrere Personen im Haushalt, werden ihre Einkommen zusammengerechnet. Für Zwei-Personen-Haushalte liegt die Grenze bei 30.780 Euro pro Jahr. Für jede weitere im Haushalt lebende Person werden 7.011 Euro angerechnet, für jedes Kind zusätzlich 855 Euro. Maßgeblich ist das erwartete Einkommen in den zwölf Monaten nach der Antragstellung. Ist das nicht absehbar, reichen Einkommensnachweise der vergangenen zwölf Monate aus.

„Der Wohnberechtigungsschein ist wie ein zweiter Wohnungsschlüssel - er eröffnet Mieterinnen und Mietern mit kleinem Einkommen Zugang zu einer günstigeren, belegungsgebundenen Wohnung. In Zeiten immer höherer Ausgaben der privaten Haushalte für das Wohnen ist die Anhebung der Einkommensgrenzen ein logischer Schritt.“

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

„Sehr eindrücklich spiegeln die neuen Grenzwerte die Anspannung des Wohnungsmarkts wider. Es kommt deshalb jetzt darauf an, konsequent den nächsten Schritt zu gehen und den Bau von finanziell leistbaren Wohnungen für nachfragende Haushalte voranzubringen."

Zugleich mahnt die Beigeordnete stärkere Kraftanstrengungen beim staatlich verantworteten Wohnungsbau an

Wohnberechtigungsschein nur auf Antrag

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis, der bestätigt, dass die Inhaberin bzw. der Inhaber das Recht hat, eine kostengünstige belegungsgebundene Wohnung zu mieten. Diese Wohnungen gibt es beispielsweise bei der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG, bei Wohnungsgenossenschaften, bei der Vonovia SE und anderen privaten Vermietern. Der WBS muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Neu im ersten Quartal 2026: Einfach digital beantragen

Ab dem ersten Quartal 2026 soll der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein vollständig online möglich sein. Der neue Online- Antragsassistent wird auf www.dresden.de/wohnberechtigungsschein freigeschaltet. Der Assistent führt Schritt für Schritt durch den Antrag: Daten eingeben, Unterlagen hochladen und den Antrag digital einreichen. Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig. Die notwendige Unterschrift (§ 6 Abs. 2 Buchstabe a der Satzung WBS Typ „L") wurde mit Wirkung ab 2. September 2025 für den „L-Schein" gestrichen, sodass auch die elektronische Antragstellung möglich ist.

Gebühren werden für den WBS bereits seit zwei Jahren in Dresden nicht mehr erhoben. Ein WBS ist ab Ausstellung ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Jahresfrist kann der wohnberechtigte Haushalt mit dem WBS eine belegungsgebundene Wohnung anmieten.

Etwa 84.800 berechtigte Haushalte aktuell in Dresden

Das Sozialamt stellte bis Jahresende 2025 rund 5.000 WBS aus – 2024 waren es 4.710 WBS. Nach der Kommunalen Bürgerumfrage 2024 haben rund 54.800 Mieterhaushalte mit besonders niedrigem Einkommen (1. Förderweg) grundsätzlich Anspruch auf einen WBS. Bei Einbeziehung der Haushalte knapp darüber (2. Förderweg) steigt die Zahl auf etwa 86.500. Die meisten dieser Haushalte sind bereits mit Wohnraum versorgt. Durch neue, höhere Einkommensgrenzen wird die Anzahl der Berechtigten leicht ansteigen. Hauptgrund: Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde.

Verordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (Sächsische Einkommensgrenzen- Verordnung - SächsEinkGrenzVO) vom 2. Dezember 2025 erscheint in Kürze im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.