Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/02/pm_002.php 04.02.2026 12:59:16 Uhr 04.02.2026 14:33:19 Uhr

Oberschule, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule?

Frist zur Schulanmeldung für die 5. Klasse beginnt am 6. Februar und endet am 27. Februar 2026

Mit der Ausgabe der Bildungsempfehlung am Freitag, 6. Februar 2026, erhalten Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen die Möglichkeit, sich bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026, an einer Oberschule, einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule anzumelden. Es besteht keine Bindung an einen Schulbezirk. Die Anmeldung ist an einer Schule der jeweiligen Schulart nach freier Wahl möglich.

Die Anmeldungen an den kommunalen Oberschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen können im genannten Zeitraum vorgenommen werden. Die Schulen bieten hierzu individuelle Anmeldetermine an. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der gewünschten Schule über die konkreten Anmeldezeiten und das jeweilige Verfahren.

Bei der Anmeldung sind zwingend das Original der Bildungsempfehlung einschließlich des Aufnahmeformulars sowie das Formular zur Rückmeldung an die Grundschule einzureichen.

Darüber hinaus werden folgende Unterlagen benötigt, die in Kopie vorgelegt werden können:

  • Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis der Schülerin bzw. des Schülers;
  • das zuletzt erstellte Jahreszeugnis (Klasse 3) sowie die zuletzt erteilte Halbjahresinformation (Klasse 4) der zuvor besuchten Schule und
  • gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Eine Übersicht über alle Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist im Internet unter www.dresden.de/de/leben/schulen/schulen-in-dresden.php abrufbar.

Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten der einzelnen Schulen kann nicht jeder Aufnahmewunsch erfüllt werden. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler wird daher empfohlen, bei der Schulanmeldung zwei alternative Wunschschulen anzugeben.