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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/klima-und-energie/klimaanpassung/inklibau/anpassungsmassnahmen/inklibau_aufhellung_gebaeudehuelle.php 16.06.2023 08:18:37 Uhr 14.12.2024 02:55:40 Uhr

Aufhellung der Gebäudehülle

Foto von einem Dach mit weißen Dachziegeln
Weiße Dachziegel reflektieren einen vergleichsweise hohen Anteil der anfallenden Sonneneinstrahlung.

Treffen Sonnenstrahlen auf eine nicht transparente Oberfläche, wird ein Teil der Strahlung reflektiert und der Rest von der Oberfläche absorbiert. Die absorbierte Wärme führt zur Erhitzung des Materials, das die Wärme anschließend an die Umgebungsluft abgibt. Wie sich Reflektion und Absorption aufteilen, hängt von den Materialeigenschaften und der Farbgebung einer Oberfläche ab. Während weiße Flächen einen Großteil der Strahlung reflektieren, überwiegt bei schwarzen Flächen der Anteil der Absorption.

Durch die Nutzung heller Materialien und Farbtöne zur Fassadengestaltung kann das starke Aufheizen der Fassade und demnach die Überhitzung von Gebäuden gemindert werden.

Flachdächer können mit einer weißen Abdichtungsbahn versehen oder, wenn die Statik es zulässt, bekiest oder begrünt (siehe Dachbegrünung) werden. Bei Steildächern kommt der Austausch oder eine Beschichtung der Dachdeckung in Frage, um den Reflexionsgrad des Dachs zu erhöhen. So können hohe Temperaturschwankungen von bis zu +80 Grad deutlich abgesenkt werden und dadurch Material und Gebäudehülle geschützt werden.

Bei hellen Anstrichen ist auf Blendeffekte zu achten, die den Aufenthalt im Gebäudeumfeld negativ beeinflussen können. Eine Alternative bieten sogenannte TSR-optimierte Farbtöne. Hier wird das gesamte Spektrum der Solarstrahlung („Total Solar Reflectance“) berücksichtigt. Bei diesen Farben werden Pigmente beigemischt, die nicht nur das sichtbare Sonnenlicht, sondern auch einen Großteil des Infrarotspektrums reflektieren. So können auch dunkle Farben verwendet werden, die dennoch niedrige Oberflächentemperaturen gewährleisten. Blendeffekte können dadurch vermieden und das Aufheizen dennoch gemindert werden.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine derartige Veränderung mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.