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Abdichtung erdberührter Bauteile
Kelleraußenwände
Kommt es zu einer erhöhten Feuchtebelastung im Keller- und Sockelbereich eines Gebäudes, deutet das auf einen Schaden oder das Nichtvorhandensein einer Abdichtung der Kelleraußenwände hin. Feuchtigkeit dringt von außen in die Kelleraußenwände ein und gelangt als Dampf in die Innenluft sowie über kapillare Prozesse in die Wandabschnitte über der Geländeoberkante.
Bei alten Gebäuden wurde dem Keller eine untergeordnete Nutzung zugedacht und das Erdgeschoss oftmals ausreichend weit über die Geländeoberkante gelegt, um das Aufsteigen kapillarer Feuchte in dieses Geschoss zu verhindern.
Um das Eindringen von Feuchte ins Gebäude nachträglich zu minimieren, können die Kelleraußenwände mit einer Vertikalabdichtung versehen werden. Wenn der Feuchteeintritt über die erdberührte Gebäudehülle vollständig unterbunden werden soll, muss auch der erdberührte Fußboden, die Anschlussbereiche zwischen Fußboden und Wänden sowie Medieneinführungen und sonstige Bauteildurchdringungen abgedichtet werden. Eine derartige Sanierung ist mit verhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und sollte unter keinen Umständen ohne fachliche Planung umgesetzt werden.
Die Abdichtung erdberührter Bauteile ist in der Norm DIN 18533 geregelt.
Sockel
Der Gebäudesockel ist einer der am stärksten von Feuchte belasteten Bereiche der Gebäudehülle. Während erdberührte Bauteile meist über eine Abdichtung verfügen, ist dies bei Außenwänden über dem Gelände in der Regel nicht der Fall.
Die Abdichtung der Kellerwände sollte die Geländeoberkante um 30 Zentimeter überragen. Zwar schreibt die Norm eine Mindesthöhe von lediglich 15 Zentimeter vor, diese hat sich jedoch in der Praxis am Gebäudesockel als zu niedrig erwiesen. Diese Höhe wird als Spritzwasserbereich bezeichnet, da sie neben der direkten Beregnung ebenfalls von aufgewirbeltem Oberflächenwasser belastet wird. Hier sollte ein auf diese erhöhte Beanspruchung angepasstes Putzsystem, inklusive Putzabdichtung, zur Anwendung kommen.