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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/klima-und-energie/klimaanpassung/inklibau/anpassungsmassnahmen/inklibau_fachgerechte_abdichtung_balkone_terrassen.php 16.06.2023 07:57:24 Uhr 10.05.2024 22:47:27 Uhr

Fachgerechte Abdichtung von Balkonen und Terrassen

Grafik eines Balkons mit eingezeichnetem Mindestgefälle von zwei Prozent
Mindestgefälle der wasserführenden Schichten eines Balkons
Grafik eines Balkons mit der eingezeichneten Höhe, bis zu welcher die Abdichtung an der Wand hochgeführt werden muss
Aufkantungshöhe der Balkonabdichtung am Fassadenanschluss

Bei fachgerechter Planung und Ausführung sind Balkone ausreichend gegen Starkregen geschützt. In der Praxis treten dennoch häufig Schadensfälle auf, weil grundlegende Regeln nicht hinreichend beachtet werden.

Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Schichten, auf denen sich Wasser sammeln kann, ein Mindestgefälle von zwei Prozent in Richtung des Entwässerungseinlaufs aufweisen. Es ist ratsam, die Entwässerung so zu planen, dass das Gefälle von der Fassade wegführt.

Neben der Ausbildung eines Gefälles muss der Anschlussbereich des Balkons an die Außenwand vor eindringendem Wasser geschützt werden. Dies wird erreicht, indem die Flächenabdichtung mindestens 15 Zentimeter über die begehbare Schicht hochgeführt und mit der aufgehenden Konstruktion verbunden wird. Im Bereich der Balkontür ist eine Reduzierung der Anschlusshöhe auf fünf Zentimeter möglich, wenn beispielsweise eine Entwässerungsrinne den Wasserablauf im Türbereich dauerhaft gewährleistet.

Soll die Türschwelle barrierefrei ausgebildet werden, ist eine maximale Schwellenhöhe von zwei Zentimeter zugelassen. Von einer Nullbarriere spricht man bei einer schwellenlosen Tür. In diesen Fällen sind zusätzlich zur Ablaufrinne weitere Schutzmaßnahmen, wie die Überdachung des Türbereichs oder der Einbau geprüfter Türschwellensysteme erforderlich, um den Schutz des Eingangsbereichs zu gewährleisten.