Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6545.php 12.11.2018 23:18:58 Uhr 19.02.2019 17:13:06 Uhr |
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Jugendamt
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Was macht das Jugendamt?
Unterstützung für Familien
Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote. Das Jugendamt berät Kinder, die Probleme in ihrer Familie haben. Jugendliche und junge Volljährige, die mit ihren Eltern nicht mehr reden können, finden Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt und seinen Einrichtungen.
Derzeit leben über 300 unbegleitete ausländische Minderjährige in Dresden. Bei der großen Anzahl von Minderjährigen, benötigen wir die Unterstützung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Der regelmäßige persönliche Kontakt ist für die jungen Menschen, die sich in der Fremde zurechtfinden müssen, sehr wichtig.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das „Informationstool Familienleistungen“ freigeschaltet. Mithilfe dieses digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können.
Zugehörige Dienstleistungen
- Adoption
- Anerkennung Träger der freien Jugendhilfe
- Ausbildungsförderung
- Begrüßungsbesuche
- Beistandschaften
- Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien
- Elterngeld
- Erziehungs- und Familienberatung
- Familiäre Bereitschaftsbetreuung
- Ferienfahrten
- JugendBeratungsCenter
- Jugendarbeit
- Jugendberatung
- Jugendberufshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfe
- Jugendhilfe: Förderung Träger der freien Jugendhilfe
- Jugendschutz
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendnotdienst
- Kinderstraßenbahn Lottchen
- Landeserziehungsgeld
- Pflegekinder
- Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
- Soziale Beratung für Eltern & Kinder
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehende