Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sorgerecht_d115.php 15.02.2021 11:46:09 Uhr 04.03.2021 13:44:48 Uhr |
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Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
Besuch Jugendamt nur mit Termin
Persönliche Besuche im Jugendamt, Enderstraße 59, Haus C sind weiterhin nur mit Termin möglich. Diese Maßnahme dient Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter*innen vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2, zur Unterbrechung von Infektionswegen sowie der Aufrechterhaltung der wichtigen Aufgaben des Jugendamtes.
Bis zunächst 7. März 2021 arbeiten wir für Sie im Notbetrieb und sind für Sie telefonisch wie folgt erreichbar.
- Mo und Fr 9 bis 12 Uhr
- Di und Do 9 bis 16 Uhr
Beurkundung Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt
Sie müssen zur Beurkundung persönlich erscheinen. Zwecks Vorbereitung der Beurkundung und Terminvergabe übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Formular Abfrage zur Beurkundung
- Kopie Ihrer Personalausweise (bitte Vorder- und Rückseite beachten), alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindesvaters
- Kopie Seite des Mutterpasses, auf welcher der voraussichtliche Entbindungstermin erkennbar ist bzw. Geburtsurkunde des Kindes
Sie können uns die Unterlagen per E-Mail an beistandschaften-beurkundung@dresden.de oder mit der Post senden. Die Terminvergabe erfolgt nach Eingang aller Unterlagen.
Außerdem können sich Mütter sowohl für ungeklärte Vaterschaften als auch für Vaterschaftsanfechtungen bei uns einen Termin vereinbaren.
Terminvergabe
Aus technischen Gründen ist eine Online-Terminvergabe derzeit nicht möglich.
Beurkundungen werden derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
Damit erfolgt eine Besuchersteuerung, die aufgrund der engen Raumsituation und der noch bestehenden Ansteckungsgefahr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten notwendig ist – und die gesetzlichen Vorgaben zur Kontaktbeschränkung und zum Mindestabstand berücksichtigt.
Zwecks Vorbereitung der Beurkundung und Terminvergabe übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- das von Ihnen ausgefüllte Formular,
- Kopie Ihre Personalausweise (bitte Vorder- und Rückseite beachten), alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindesvaters,
- Kopie Seite des Mutterpasses, auf welcher der voraussichtliche Entbindungstermin erkennbar ist bzw. Geburtsurkunde des Kindes.
Sollte der Vater einer Religion angehören, notieren Sie bitte ebenfalls, ob die Religion auf der Geburtsurkunde des Kindes beim Vater mit genannt werden soll.
Sie können uns die Unterlagen per E-Mail beistandschaften-beurkundung@dresden.de oder mit der Post senden.
Die Terminvergabe erfolgt nach Eingang aller Unterlagen.
Gemeinsames Sorgerecht beurkunden
Vaterschaftsanerkennung beurkunden
Alleiniges Sorgerecht bescheinigen
Interview zum alleinigen Sorgerecht
Kontakt
SG Beistandschaften/Beurkundungen
Landeshauptstadt Dresden
Jugendamt
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
Haus C, 1. Etage
01277 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885616
, 0351-4884761
Fax 0351-4884763
E-Mail
jugendamt@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 18 Uhr
Donnerstag: 9 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag und Freitag bitte vorherige Terminvereinbarung!
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, finden Termine mit Dolmetschern (Fremdsprachen bzw. Gebärdensprache) grundsätzlich nur außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0351-4885616 statt.