Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6565.php 23.08.2022 13:35:59 Uhr 07.02.2023 21:40:55 Uhr |
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SG Beistandschaften/ Beurkundungen
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Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen gehört zum Jugendamt und betreut Sie zu den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung.
Im Sachgebiet Beistandschaften/ Beurkundungen können Mütter einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht erhalten. Antragsberechtigt sind nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und mit dem Vater des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht haben. Den Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigen diese alleinerziehenden Mütter beispielsweise, wenn sie Verträge über Kindertagesbetreuung abschließen, ein Konto für das Kind eröffnen, Nachlassangelegenheiten regeln oder einen Reisepass oder Ausweises beantragen wollen. Außerdem muss die Bescheinigung bei medizinischen Behandlungen, auf dem Meldeamt und bei Abschluss eines Lehrvertrages vorgelegt werden. Das PDF-Formular kann online ausgefüllt werden. Weiterhin können diese Anträge über die Bürgerbüros, per Post (Landeshauptstadt Dresden, Jugendamt, SG Beistandschaften/Amtsvormundschaften, PF 12 0020, 01001 Dresden), per E-Mail (beistandschaften-beurkundung@dresden.de) oder persönlich im Seidnitz Center, Enderstraße 59, Montag von 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr gestellt werden.