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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beistandschaften.php 29.04.2024 08:28:53 Uhr 11.10.2024 01:29:54 Uhr

Beistandschaften

Das Jugendamt wird auf Wunsch eines Elternteil Beistand eines Kindes oder Jugendlichen für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen .

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Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes oder des Jugendlichen für folgende Aufgaben:

1. die Feststellung der Vaterschaft und/oder
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung kein Problem. Für das Kind ist diese Feststellung der Vaterschaft von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht des Kindes und rentenrechtliche Ansprüche ab.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, muss eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Diese Aufgabe übernimmt der Beistand, der das Kind auch vor dem Familiengericht vertritt.

Ebenso hilft der Beistand bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Er prüft das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die Höhe des Unterhaltes.
Ist der Unterhalt strittig, so reicht der Beistand eine Unterhaltsklage ein und vertritt das Kind in einem gerichtlichen Verfahren. Der Inhaber der elterlichen Sorge ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden.

Der Beistand führt auch Pfändungen durch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.