Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beistandschaften.php 15.02.2021 11:46:48 Uhr 06.03.2021 18:20:41 Uhr |
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Beistandschaften
Besuch Jugendamt nur mit Termin
Persönliche Besuche im Jugendamt, Enderstraße 59, Haus C sind weiterhin nur mit Termin möglich. Diese Maßnahme dient Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter*innen vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2, zur Unterbrechung von Infektionswegen sowie der Aufrechterhaltung der wichtigen Aufgaben des Jugendamtes.
Bis zunächst 7. März 2021 arbeiten wir für Sie im Notbetrieb und sind für Sie telefonisch wie folgt erreichbar:
- Mo und Fr 9 bis 12 Uhr
- Di und Do 9 bis 16 Uhr
- Beurkundung Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt
- Sie müssen zur Beurkundung persönlich erscheinen. Zwecks Vorbereitung der Beurkundung und Terminvergabe übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Formular Abfrage zur Beurkundung
- Kopie Ihrer Personalausweise (bitte Vorder- und Rückseite beachten), alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindesvaters
- Kopie Seite des Mutterpasses, auf welcher der voraussichtliche Entbindungstermin erkennbar ist bzw. Geburtsurkunde des Kindes
- Sie können uns die Unterlagen per E-Mail an beistandschaften-beurkundung@dresden.de oder mit der Post senden. Die Terminvergabe erfolgt nach Eingang aller Unterlagen
- Sie müssen zur Beurkundung persönlich erscheinen. Zwecks Vorbereitung der Beurkundung und Terminvergabe übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Beratung, Unterstützung, Beistandschaft in Unterhalts- und Vaterschaftsangelegenheiten
- Beratungsanfragen richten Sie bitte an beistandschaften-beurkundung@dresden.de oder 0351-4885616
- Ist eine direkte Vorsprache notwendig, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
- Beurkundung in Unterhaltsangelegenheiten
- Anfragen richten Sie bitte an beistandschaften-beurkundung@dresden.de oder Telefon: 0351-4885616
- Ist eine direkte Vorsprache notwendig, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
- Alleiniges Sorgerecht bescheinigen
- Anträge reichen Sie bitte elektronisch oder postalisch ein.
- mehr Informationen zum Thema erhalten Sie unter: Alleiniges Sorgerecht beantragen
- Antragsformulare:
- Ist eine direkte Vorsprache notwendig, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.
Terminvergabe
Aus technischen Gründen ist eine Online-Terminvergabe derzeit nicht möglich.
Beistandschaften
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes oder des Jugendlichen für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft und/oder
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung kein Problem. Für das Kind ist diese Feststellung der Vaterschaft von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht des Kindes und rentenrechtliche Ansprüche ab.
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will, muss eine Klage auf Vaterschaftsfeststellung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Diese Aufgabe übernimmt der Beistand, der das Kind auch vor dem Familiengericht vertritt.
Ebenso hilft der Beistand bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Er prüft das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die Höhe des Unterhaltes.
Ist der Unterhalt strittig, so reicht der Beistand eine Unterhaltsklage ein und vertritt das Kind in einem gerichtlichen Verfahren. Der Inhaber der elterlichen Sorge ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden.
Der Beistand führt auch Pfändungen durch, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.
Kontakt
SG Beistandschaften/Beurkundungen
Landeshauptstadt Dresden
Jugendamt
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
Haus C, 1. Etage
01277 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885616
Fax 0351-4884763
E-Mail
jugendamt@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr