Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/landeserziehungsgeld_d115.php 05.10.2022 16:40:04 Uhr 06.02.2023 04:52:55 Uhr |
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Landeserziehungsgeld
Erreichbarkeit
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden hat weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Aus technischen Gründen ist eine Online-Terminvergabe derzeit nicht möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin über die HOTLINE-Elterngeld 0351-4884777.
- Elterngeld/Erziehungsgeld
E-Mail: elterngeld@dresden.de
Tel.: 0351-4884777
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Elternweb.
Landeserziehungsgeld beantragen
Allgemeine Informationen
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Damit unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und beispielsweise die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.
Leistungsbezug im 3. Lebensjahr wird wie folgt ermöglicht:
- 1. Kind: neun Monate je 150 Euro
- 2. Kind: neun Monate je 200 Euro
- ab dem 3. Kind: zwölf Monate je 300 Euro
- 1. Kind: fünf Monate je 150 Euro
- 2. Kind: sechs Monate je 200 Euro
- ab dem 3. Kind: sieben Monate je 300 Euro
Wenn Sie für Ihr Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, erhalten Sie in aller Regel kein Landeserziehungsgeld.
Voraussetzungen
Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben Sie, wenn
- Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen ist,
- Sie mit einem Kind, für das Ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haushalt zusammenleben,
- Sie dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
- Sie nicht oder nicht voll erwerbstätig sind (eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich ist zulässig) und
- Sie die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Bundeserziehungsgeld erfüllen.
- 24 600 Euro für Eltern, die in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
- 21 600 Euro für Alleinerziehende.
Benötigte Dokumente
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Einkommensnachweise
Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft (anderer Elternteil) leben, ist das Einkommen des Partners im Kalenderjahr der Geburt oder im Kalenderjahr nach Geburt (je nachdem, ob der Antrag für das erste oder zweite Jahr gestellt wurde) nachzuweisen. (Bei Alleinerziehenden nicht notwendig.)
Optionale Dokumente
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Nachweis über Kindergeldzahlung
Nur, wenn weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben ist ein aktueller Nachweis über die Kindergeldzahlung beizufügen (z. B. Kopie des Bescheides, Kontoauszug).
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Kopie des Passes
bei nicht-deutscher Staatangehörigkeit
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Bescheinigung der Ausländerbehörde oder Kopie des Aufenthaltstitels / Fiktionsbescheinigung
bei Nicht-EU-Bürgern (siehe Anlage Punkt 18)
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Arbeitszeitbestätigung
und
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Verdienstbescheinigung
Falls Sie einer Teilzeitbeschäftigung im Bezugszeitraum des Landeserziehungsgeldes nachgehen, ist die Arbeitszeitbestätigung (siehe Anlage Punkt 23) und die Verdienstbescheinigung über das voraussichtliche Einkommen vorzulegen.
Hilfreiche Infoblätter
Wichtige Links
Frist
Landeserziehungsgeld ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist frühestens drei Monate vor Beginn des gewählten Leistungszeitraumes zu stellen. Rückwirkend wird Landeserziehungsgeld nur für den Monat vor Antragstellung gewährt.
Zuständige Organisationseinheiten
Kontakt
SG Elterngeld/Erziehungsgeld
Landeshauptstadt Dresden
Jugendamt
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
01277 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4884777
E-Mail
elterngeld@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.
HOTLINE Elterngeld
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Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
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