Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/jugendarbeit.php 10.12.2020 12:48:05 Uhr 04.12.2024 06:44:34 Uhr |
Jugendarbeit
Jugendarbeit wird von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe angeboten. weiterhin können Angebot der Jugendarbeit durch Verbände, Gruppen sowie Jugendinitiativen initiiert werden.
In Bereich der Jugendarbeit gibt es folgende Angebote:
- offene Arbeit in Einrichtungen und Aktivspielplätzen/Jugendfarmen
- außerschulischen Kinder- und Jugendbildung
- für Mädchen und junge Frauen und Jungen und junge Männer
- für junge Menschen mit homo-, bisexueller und transgender Lebensweise
- der Kinder- und Jugenderholung und Internationalen Jugendarbeit
- des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
- in den evangelisch-lutherischen und katholischen Kirchgemeinden
- in den Jugendsektionen der Sportvereine
- in soziokulturellen Einrichtungen
Hygienekonzept für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Nach der aktuell geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit keine Genehmigungspflicht mehr für das Hygienekonzept. Die Einrichtungen müssen zwar weiterhin ein Konzept vorhalten, dieses aber in Eigenregie erarbeiten und eigenverantwortlich umsetzen. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen.
Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind damit allein maßgebend:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
- Allgemeinverfügung Hygieneauflagen
- Checkliste zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Dresden
Jugendamt
Abt. Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Telefon
0351-4884640
Fax 0351-4884656
E-Mail
jugendamt-kjf@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden