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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/jugendarbeit.php 10.12.2020 12:48:05 Uhr 04.12.2024 06:44:34 Uhr

Jugendarbeit

Jugendarbeit wird von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe angeboten. weiterhin können Angebot der Jugendarbeit durch Verbände, Gruppen sowie Jugendinitiativen initiiert werden. 

In Bereich der Jugendarbeit gibt es folgende Angebote:

  • offene Arbeit in Einrichtungen und Aktivspielplätzen/Jugendfarmen
  • außerschulischen Kinder- und Jugendbildung
  • für Mädchen und junge Frauen und Jungen und junge Männer
  • für junge Menschen mit homo-, bisexueller und transgender Lebensweise
  • der Kinder- und Jugenderholung und Internationalen Jugendarbeit
  • des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
  • zur Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
  • in den evangelisch-lutherischen und katholischen Kirchgemeinden
  • in den Jugendsektionen der Sportvereine
  • in soziokulturellen Einrichtungen

Hygienekonzept für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Nach der aktuell geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit keine Genehmigungspflicht mehr für das Hygienekonzept. Die Einrichtungen müssen zwar weiterhin ein Konzept vorhalten, dieses aber in Eigenregie erarbeiten und eigenverantwortlich umsetzen. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen.

Für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind damit allein maßgebend: 

  • Sächsische Corona-Schutz-Verordnung 
  • Allgemeinverfügung Hygieneauflagen 
  • Checkliste zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes 

weitere Informationen

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Dresden

Jugendamt
Abt. Kinder-, Jugend- und Familienförderung


Telefon 0351-4884640
Fax 0351-4884656
E-Mail jugendamt-kjf@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden