Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/jugendschutz.php 22.06.2020 09:31:38 Uhr 01.03.2021 20:04:17 Uhr |
|
Jugendschutz
Einschränkung der Öffnungszeiten
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Jugendamt zu folgenden Anliegen ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail:
- Erteilung der Sondergenehmigung im Jugendarbeitsschutz
Wir empfehlen für diese Anliegen nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab zu vereinbaren.
Kontaktadresse für Beratungs- und Terminanfragen:
- Erteilung der Sondergenehmigung im Jugendarbeitsschutz
E-Mail: jugendschutz@dresden.de
Tel.: (03 51) 4 88 56 94
Die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung des Jugendamtes ist im Bereich Jugendschutz für folgende Belange zuständig:
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Information und Beratung zum Jugendschutz, zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz
- Beratung und Begleitung freier Träger der Jugendhilfe
- Vermittlung von Jugendschutzprojekten und Veranstaltungen für Pädagogen, Eltern und Jugendliche
- Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze
- Sondergenehmigungen nach §6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Sondergenehmigungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Informationen zum Alkohol und Tabakkonsum von Jugendlichen
Jugendschutzgesetz – Was Eltern wissen sollten
Fünf Fragen an Frau Apel, Sachbearbeiterin Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden:
Kontakt
Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Sachgebiet Familienförderung und Bildung
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
01277 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885694 und 0351-4884659
Fax 0351-4884656
E-Mail
jugendschutz@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Mo und Fr 9 - 12 Uhr
Di und Do 9 - 18 Uhr