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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/jugendschutz.php 29.09.2025 17:37:47 Uhr 05.12.2025 06:37:55 Uhr |
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Jugendschutz
Die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung des Jugendamtes ist im Bereich Jugendschutz für folgende Belange zuständig:
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Information und Beratung zum Jugendschutz, zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz
- Beratung und Begleitung freier Träger der Jugendhilfe
- Vermittlung von Jugendschutzprojekten und Veranstaltungen für Pädagogen, Eltern und Jugendliche
- Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze
- Sondergenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Katalog zum Download
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Präventionsangebote für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
(pdf-Datei, nicht barrierefrei)
Stand: Juli 2020
Sondergenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Informationen für Eltern und Erziehende
Alkohol-, Niktotin- und Cannabiskonsum von Jugendlichen
Informationen für Eltern und Erziehende
Jugendschutzgesetz – Was Eltern wissen sollten
Fünf Fragen an Frau Apel, Sachbearbeiterin Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt
Kontakt
SG Förderung/Beratung Freier Träger
Landeshauptstadt Dresden
Jugendamt
Abt. Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
01277 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.