Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/jugendschutz.php 21.02.2023 15:33:42 Uhr 05.10.2024 23:07:40 Uhr |
Jugendschutz
Die Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung des Jugendamtes ist im Bereich Jugendschutz für folgende Belange zuständig:
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Information und Beratung zum Jugendschutz, zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz
- Beratung und Begleitung freier Träger der Jugendhilfe
- Vermittlung von Jugendschutzprojekten und Veranstaltungen für Pädagogen, Eltern und Jugendliche
- Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze
- Sondergenehmigungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Katalog zum Download
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Präventionsangebote für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
(pdf-Datei nicht barrierefrei)
Stand: Juli 2020
Sondergenehmigungen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Informationen zu Alkohol- und Tabakkonsum von Jugendlichen
Jugendschutzgesetz – Was Eltern wissen sollten
Fünf Fragen an Frau Apel, Sachbearbeiterin Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden:
Kontakt
Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Sachgebiet Familienförderung und Bildung
Besucheranschrift
Seidnitz-Center
Enderstraße 59
01277 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4885694 und 0351-4884659
Fax 0351-4884656
E-Mail
jugendschutz@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich.