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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/wettbewerbe-werkstattverfahren/wettbewerbe-werkstattverfahren/Studioprojekt-Alberplatz-Ost.php 29.05.2019 11:05:48 Uhr 12.05.2024 13:54:49 Uhr

Studioprojekt Alberplatz Ost

Zeitraum:

Oktober 2017 bis Februar 2018, Gestaltungskommission März 2018

Auftraggeberin:

Landeshauptstadt Dresden

Bearbeitung:

Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut für Städtebau, Prof. Manuel Bäumler, Thomas Werner mit Robert Megel, Carmen Hautmann, Meike Köster, Annika List, Louise Pätzold, Philipp Bütof

Aufgabenstellung und Verfahren

Im Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3019, Dresden-Neustadt Nr. 42, Albertplatz Ost wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr eine ergebnisoffene Prüfung gefordert, ob an dieser Stelle die Einordnung einer Grünfläche und die Erweiterung des vorhandenen Parks oder eine Bebauung städtebaulich sinnvoll erscheinen. Mit dieser Prüfung wurde die Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur, Institut für Städtebau mit einem Team von Studierenden unter Einbeziehung der Eigentümerseite und von Vertretern des Stadtrates beauftragt. 

Das Untersuchungsgebiet liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen für die Innere sowie die Äußere Neustadt. Die Sachgesamtheit „Albertplatz und Alleensystem“ steht unter Denkmalschutz. Für die Bouchéanlage liegt eine Denkmalpflegerische Zielstellung vor. 

Im Rahmen eines Studioprojekts wurden 2017/2018 Varianten für die städtebauliche Fassung des Albertplatzes untersucht. Die Studie fand im März 2018 mit der Behandlung in der Gestaltungskommission ihren Abschluss. 

In dem mehrstufigen Verfahren wurden neben dem Stadtplanungsamt, die Eigentümerin, Stadträte, das Ortsamt sowie die Untere Denkmalschutzbehörde zu folgenden Präsentationen mit anschließender Diskussion eingeladen:

  • 1. Zwischenpräsentation am 16. November 2017
  • 2. Zwischenpräsentation am 9. Januar 2018
  • Endpräsentation am 27. Februar 2018 

Die Bandbreite der erarbeiteten Varianten reichte von „Komplettgrün“ bis „Komplettbebauung“. Im Laufe des Verfahrens wurden die Varianten immer weiter eingeschränkt. Die Teilnehmer*innen an den Zwischenpräsentationen waren sich einig, dass eine Lösung „Komplettgrün“ nicht die richtige Antwort für den Ort darstellt. Verblieben sind vier Varianten, die der Gestaltungskommission am 23. März 2018 vorgestellt wurden.

 

Ergebnis und Weiterverarbeitung

Anhand der vier Varianten wurden in der Gestaltungskommission Prinzipien als Grundlage für den weiteren Prozess formuliert, um die Bandbreite der Handlungsoptionen, zum Beispiel im Rahmen eines Wettbewerbes, einzugrenzen:

  • Kopfbebauung zum Albertplatz und Freihaltung der Bouchéanlage als Park
  • Vertiefung der Variante „Stadtzimmer“ unter Berücksichtigung folgender herausgearbeiteter Qualitäten:
    • Einordnung in die bauliche Umgebung
    • Herstellung von nachvollziehbaren und angemessenen Raumbezügen
  • Orientierung der Höhenentwicklung an den Gebäuden der Bautzner Straße, gewisse Überhöhung des Kopfbaus denkbar (aber kein Hochpunkt in Konkurrenz zum DVB-Hochhaus am Albertplatz)
  • ein möglichst hoher Anteil an öffentlichen Nutzungen 

Die Empfehlungen der Gestaltungskommission werden mit der Variante „Stadtzimmer“ repräsentiert und sollen im Rahmenplan für die Innere Neustadt weiter verarbeitet werden.