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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/wettbewerbe-werkstattverfahren/wettbewerbe-werkstattverfahren/Werkstattverfahren-Altcotta.php 11.10.2018 09:09:21 Uhr 02.05.2024 10:56:40 Uhr

Werkstattverfahren Altcotta

Zeitraum:

17. November 2016 bis 23. Januar 2017; Ergebnispräsentation am 10. Februar 2017

Auslober:

Der Eigentümer des Einzelhandelskomplexes „Am Frosch“ in Altcotta - Raimundstraße beabsichtigt eine hochbauliche Neuausrichtung. Die Landeshauptstadt Dresden nimmt dies zum Anlass, die gesamte defizitäre städtebauliche Situation Altcottas einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen. Im Interesse eines breiten Spektrums langfristig tragfähiger Konzepte und einer hohen städtebaulichen Qualität der Vorschläge für den Bearbeitungsbereich erfolgte die Entwurfsbearbeitung als Werkstattverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung an insgesamt fünf Büros für Architektur und Landschaftsarchitektur bzw. Arbeitsgemeinschaften dieser. Auftraggeber ist die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften.

Zur Teilnahme am Werkstattverfahren wurden aufgefordert:

Dr. Scholz Gesamtplan GmbH, Dresden

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F29 Architekten, Dresden

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QuerfeldEins Landschaft/Städtebau/Architektur, Dresden

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Sollich Architekten, Berlin

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ZDR Architekten BDA, Dresden

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Ergebnis

Das Bewertungsgremium empfiehlt einstimmig, den Entwurf der Arbeitsgemeinschaft F29 Architekten mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten der weiteren Bearbeitung zu Grunde zu legen.

Begründung

Der Entwurf überzeugt einerseits durch die klare Fassung von Räumen mit einer ruhigen städtebaulichen Figur und andererseits durch den angemessenen städtischen Charakter mit der Setzung eines kraftvollen Abschlusses zur Platzfläche Altcotta. Damit werden eine klare Adressbildung sowie ein identifizierbares Zentrum geschaffen. Die städtebauliche Fügung des Gebäudes „Frosch“ in die Figur der Blockrandbebauung funktioniert ganz selbstverständlich. Das Projekt weist eine hohe Freiraumqualität sowohl für die privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereiche auf. Die Erschließung des sozialen Wohnungsbaus vom Hof aus ist nachvollziehbar. Die Bezüge im Freiraum zeigen mit der Stilllegung der Raimundstraße ein großes Potential. Die Erschließung vom Emerich-Ambros-Ufer und die Anordnung des ruhenden Verkehrs sind schlüssig und vermeiden Erschließungsverkehr im Quartier. Gelobt wird die Bearbeitungstiefe sowohl im Hochbau als auch in der Landschaftsarchitektur.
Kritisch hinterfragt werden der Eingang und die Grundrissproportionen des Erdgeschosses für die Nutzung als Einzelhandel. Die Höhe des fünfgeschossigen Gebäudes als Platzkante ist überzeugend und vermittelt zur Höhe des Gymnasiumbaus.

Eigentum und Urheberrechte

„Alle Arbeiten werden Eigentum des Auftraggebers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbau und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten. Der Auftraggeber hat das Recht, die Arbeit für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Verfasser und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Arbeit zu gestatten. Der Auftraggeber hat innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Verfahrens das Recht auf Erstveröffentlichung. Er ist berechtigt, die Arbeiten ohne Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser und Mitarbeiter werden genannt“ – Auszug aus der Aufgabenstellung.