Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/Plan_Hochwasservorsorge_Dresden.php 05.08.2021 12:57:42 Uhr 14.01.2025 08:28:56 Uhr |
Plan Hochwasservorsorge Dresden
Der Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) wurde am 12. August 2010 durch den Stadtrat als Handlungsgrundlage für die weiteren Bemühungen der Landeshauptstadt Dresden um eine Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf dem Stadtgebiet beschlossen.
Der PHD sowie die für die verschiedenen von Hochwasser betroffenen städtischen Bereiche erarbeiteten, gebietsspezifischen Kapitel können als PDF (Größe je nach Gebiet 1 bis 8 MB) abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um das Originaldokument mit Stand vom 12. August 2010 handelt:
Anlass und Aufbau des PHD
Die Hochwasserereignisse vom August 2002 haben mit ihrer Intensität und räumlich-zeitlichen Überlagerung in einem bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannten Ausmaß die große Verletzlichkeit weiter Teile des Stadtgebietes gezeigt. Schonungslos wurden die über Jahrzehnte angewachsenen Defizite der Hochwasservorsorge und ihrer Schnittstellen zur Hochwasserabwehr deutlich.
Bereits unmittelbar nach dem Hochwasser wurden neben der Schadensbeseitigung praktisch in allen Handlungsbereichen des Hochwasserrisikomanagements begonnen, den vorsorgenden Hochwasserschutz zu verbessern, um zukünftig mit den Hochwassergefährdungen besser umgehen zu können.
Um den darüber hinaus noch erforderlichen, mittel- bis langfristigen Handlungsbedarf im vorsorgenden Hochwasserschutz zu identifizieren, beschloss der Stadtrat im Mai 2004 die Erarbeitung des Planes Hochwasservorsorge Dresden.
Ausgehend von einer Analyse der Hochwassergefahren werden im PHD zunächst Grundlagen und Handlungsfelder der Hochwasservorsorge dargestellt und hieraus spezifische Grundsätze der Hochwasservorsorge und Hochwasserabwehr für die einzelnen Gewässersysteme in Dresden abgeleitet.
Die nachfolgenden Kapitel lösen sich von der Einzelbetrachtung der Gewässersysteme und beschreiben die Bandbreite der Hochwasservorsorge für stadträumliche Einheiten, die sogenannten Betrachtungsgebiete.
Es werden die gebietsspezfischen Gefährdungen sowie die bestehenden und angestrebten Schutzgrade aufgezeigt. Es werden jeweils die gebietsspezifischen Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung anzustrebender Schutzgrade in den Betrachtungsgebieten bereits realisiert wurden bzw. noch erforderlich sind.
Nicht zuletzt werden die Siedlungsbereiche ohne Möglichkeiten zur Verbesserung bestehender Schutzgrade ausgewiesen sowie die Konsequenzen der Hochwasservorsorge für weitere städtische Aufgabenbereiche benannt.
Grundlagen und Fachbegriffe
Hochwasservorsorge in den verschiedenen Betrachtungsgebieten
Hinweise:
- Die Betrachtungsgebiete sind nicht an Gemarkungsgrenzen gebunden.
- Das Betrachtungsgebiet 19 wurde im Zuge der Erstellung des PHD aufgegeben und benachbarten Betrachtungsgebieten zugeordnet.
Zusammenfassung
Anlagen: Gewässersteckbriefe und Maßnahmebeschreibungen
Stadtratsbeschluss zum PHD vom 12. August 2010
Technischer Hinweis
Die Qualität der in den Kapiteln zu den Betrachtungsgebieten enthaltenen Abbildungen stellt einen Kompromiss zwischen Detailschärfe und Umfang der zum Download vorgesehenen Dateien dar. Letzterer beträgt maximal 17,2 MB beim Betrachtungsgebiet Schönfelder Hochland und 11 MB bei Betrachtungsgebiet Pillnitz/Wachwitz/Loschwitz, alle anderen unter 10 MB. Im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden ist gegen eine Gebühr von 12,50 Euro zzgl. einer Versandgebühr von 2,50 Euro eine CD mit sämtlichen Dokumenten des PHD erhältlich, die höher aufgelöste Abbildungen enthält und damit eine höhere Wiedergabequalität ermöglicht.
Sachstand der Maßnahmen des PHD - Stadtratsbeschluss vom 24. November 2016
Mit dem Stadtratsbeschluss V1284/16 vom 24. November 2016 wurde der Stand der baulich-technischen Maßnahmen zum 1. Juli 2016 fixiert.
Die Weiterführung von wenigen einzelnen Maßnahmen ist im Sinne eines nachhaltigen, ökonomisch vertretbaren und im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen, insbesondere förderrechtlichen Rahmenbedingungen stehenden Hochwasserschutzes nicht mehr vertretbar.
Der Stadtrat bestätigte deshalb, dass die baulich-technischen Maßnahmen der Hochwasservorsorge gemäß Anlage 2 nicht weiter verfolgt bzw. nicht mehr zur Ausführung gelangen sollen.
Ereignisanalyse
Erkenntnisse zu Hochwassergefahren und zur Wirksamkeit der Hochwasserschutzanlagen finden Sie in der Ereignisanalyse zum Hochwasser 2013