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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/hochwasserschutz-leipziger-vorstadt.php 16.07.2021 12:21:15 Uhr 27.04.2024 06:33:25 Uhr

Hochwasserschutz in der Leipziger Vorstadt

Die Leipziger Vorstadt war in der Vergangenheit mehrfach von Hochwasser der Elbe betroffen. Während der Hochwasserereignisse im August 2002 und Juni 2013 trat die Elbe im Bereich zwischen der Marienbrücke und der Pieschener Molenbrücke großflächig über die Ufer. In dem im August 2010 vom Dresdner Stadtrat beschlossenen Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) ist dieser Bereich als Defizitgebiet ausgewiesen. Somit sind von Seiten der öffentlichen Hand – hier des zuständigen Freistaates Sachsen – keine baulich-technischen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorgesehen.

Eine operative Gefahrenabwehr für dieses weiträumige Gebiet kann durch öffentliche Kräfte nicht gewährleistet werden. Nur mithilfe von unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie sehr hohem materiellen Aufwand konnten beim Elbe-Hochwasser im Juni 2013 Überschwemmungen verhindert und verzögert werden.

Hochwasser 2013

Nach der Ereignisanalyse des Hochwassers 2013 beschloss der Stadtrat die Prüfung eines öffentlichen Gebietsschutzes für die Leipziger Vorstadt zwischen Marienbrücke und Pieschener Molenbrücke. Die Untersuchungen sollen zusammen mit den Ergebnissen eines Beteiligungsprozesses für Bürger und Träger öffentlicher Belange fundiertes Fachwissen für den Hochwasserrisikomanagementplan Elbe liefern. Dieser wird bis 2021 durch den Freistaat Sachsen überarbeitet.  

Voruntersuchungen zeigen, dass ein Hochwasserschutz für die Leipziger Vorstadt prinzipiell möglich ist (Beschlussvorlage, Anlage 1). Es gibt verschiedene technische Lösungen für stationäre Schutzanlagen in Siedlungsgebieten mit zum Teil engen Platzverhältnissen. Mobile Verschlüsse von Zugängen und Zufahrten zur Elbe werden dabei integriert. Hochwasserangepasste Bauweisen, die in den Bebauungsplangebieten 357 B (Leipziger Straße/Neustädter Hafen) und 357 C (Leipziger Straße/Alexander-Puschkin-Platz) zur Anwendung kommen, sind mit den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen kombinierbar.

Die im Rahmen der Voruntersuchungen ausgearbeitete Vorzugstrasse sowie auch die Varianten waren Gegenstand des im Juni 2019 vom Stadtrat beschlossenen Beteiligungsverfahrens für die Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange. In diesem wurden bestehende Konflikte aufgezeigt und die vorgeschlagene Lösung einer kritischen Diskussion unterzogen. Der Beteiligungsprozesses wurde im Januar 2020 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und vom Stadtrat am 16. Juli 2020 bestätigt (Stadtratsbeschluss V0259/20). Mit diesem Votum wurde zugleich der Auftrag erteilt, weitere Detailuntersuchungen durchzuführen, wie etwa Nutzen-Kosten-Analysen. Nach Bestätigung der Ergebnisse dieser Untersuchungen (Stadtratbeschluss V0803/21) werden sie an den Freistaat Sachsen herangetragen. Der Freistaat prüft, ob die Gebietsschutzmaßnahme für die Leipziger Vorstadt mit in die zu aktualisierende Hochwasserschutzkonzeption Elbe integriert werden kann.