Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/Bioabfall.php 07.05.2025 17:00:25 Uhr 15.06.2025 05:11:44 Uhr |
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Bioabfall
Was gehört in die Biotonne?
- Abfälle aus der Speisenzubereitung und Essensreste (keine Knochen oder rohes Fleisch)
- überlagerte oder verdorbene Lebensmittel (unverpackt), z. B. Obst, Gemüse, Backwaren
- Grünabfälle aus dem Haushalt, z. B. verwelkte Blumen, Topfpflanzen, Blumenerde
- Gartenabfälle, z. B. Laub, Rasenschnitt, zerkleinerte Äste, Unkraut, Fallobst
- Kleintiereinstreu nichtmineralischer Art
- Kleinstmengen an Speisefett und -öl in saugfähigem Küchenpapier
Tipps
- Bitte entsorgen Sie Ihren Bioabfall nicht im Kunststoffbeutel, auch nicht im recycelbaren Biokunststoff- oder Maisstärkebeutel.
- Kleiden Sie den Bioeimer mit Zeitungspapier aus oder wickeln Sie den Bioabfall darin ein. Dies bindet die Feuchtigkeit, die sonst ein Anhaften oder Anfrieren der Bioabfälle an der Biotonne verursachen kann. Außerdem bleibt die Tonne sauber und Gerüche werden gemindert.
- Stellen Sie Ihre Biotonne möglichst in den Schatten und halten Sie den Deckel geschlossen.
- Für die Reinigung der Biotonne ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Freistellung von der Bioabfallerfassung
Grundstücke können von der Bioabfallerfassung freigestellt werden, wenn alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert und verwertet werden. Es sollte eine ausreichende Nutz-/Anbaufläche von mindestens 25 Quadratmetern pro Person auf dem Grundstück vorhanden sein, um die Komposterde aufzubringen. Der Grundstückseigentümer oder beauftragte Verwalter muss zur Freistellung eine Anzeige beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft machen. Auf Verlangen ist die sachgerechte Kompostierung nachzuweisen. '
Einen Vordruck finden Sie auf der Formularseite:
Was kostet die Biotonne?
Unter www.dresden.de/abfallgebuehren können Sie nachlesen, welche Gebühren für die Biotonne anfallen.
Sonderentleerungsgebühr
Wird die Biotonne falsch befüllt (beispielsweise mit Kunststoffbeuteln), muss der Inhalt als Restabfall entsorgt werden.
Dafür fällt eine Sonderentleerungsgebühr an.
Neue Bio-Abfallverordnung – Gemeinsam für sauberen und nachhaltigen Bioabfall
Gute Nachricht: Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts – sauberer Bioabfall ohne Fremdstoffe ist weiterhin entscheidend für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Neu seit Mai: Verwertungsanlagen nehmen stark verschmutzte Bioabfall-Lieferungen von Entsorgungsträgern nicht mehr an. So sollen Fremdstoffe gar nicht erst in die Anlagen gelangen.
Unverändert: Stark verschmutzte Biotonnen werden nicht geleert und müssen kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Die Gebühren sind in der Abfallwirtschaftsgebührensatzung geregelt.