Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/schulgeld.php 03.02.2016 10:55:23 Uhr 14.12.2024 02:47:55 Uhr |
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Was bedeuten Schulgeld- und Lernmittelfreiheit?
An öffentlichen Schulen
Die Schulgeld- und Lernmittel-Freiheit gilt für öffentliche Schulen im Freistaat Sachsen. In nicht öffentlichen Schulen der freien Träger können davon abweichende Regelungen getroffen werden.
Unentgeltlicher Unterricht
Das Sächsische Schulgesetz schreibt fest: »Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist unentgeltlich« (Paragraf 38, Absatz 1).
Schulbücher leihweise
Des Weiteren hat der Schulträger der öffentlichen Schulen, also der Freistaat Sachsen oder die Landeshauptstadt Dresden, »den Schülern alle notwendigen Schulbücher leihweise zu überlassen, sofern sie nicht von den Eltern oder den Schülern selbst beschafft werden«.
Ausgenommen sind Fachschulen.
Sorgsamer Umgang
Fast alle Schüler nutzen dieses Angebot, arbeiten mit den Büchern von der Schule. Sie sind gehalten, besonders sorgsam mit diesen Büchern umzugehen, denn folgende Schülerjahrgänge sollen auf keine Seite verzichten müssen.
Verloren gegangene oder mutwillig zerstörte Schulbücher sind von den Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten zu ersetzen (Grundlage eines Schadensersatzanspruches ist Paragraf 823 BGB).
Andere Lehr- und Lernmittel, die zur Ausstattung der öffentlichen Schulen gehören, sind natürlich ebenso schonend zu behandeln wie die Schulbücher.
Verbrauchsmaterial
Einige Schulbücher, besonders in der Grundschule, sind als »Verbrauchsmaterial« deklariert. Das heißt, ihre Seiten werden beschrieben, bemalt, beklebt oder herausgeschnitten. Diese Bücher eignen sich nicht mehr für die Weitergabe.
Die Schüler werden genau informiert, welche Bücher der Schule besonders gehegt werden müssen und welche »verbraucht« werden dürfen.
Die Kosten für Verbrauchsmaterial-Bücher tragen die Erziehungsberechtigten oder die Schüler selbst.
Eigene Bücher
Wer eigene Bücher möchte, kann sich vor Beginn des neuen Schuljahres in der Schule über die notwendigen Titel der nächsten Klassenstufe informieren. Der Vertrieb erfolgt nicht über die Schulen. Die Bücher werden im Handel angeboten.
Kein Kostenersatz
Schüler, die eine Schule außerhalb Sachsens besuchen, an der keine Lernmittelfreiheit gewährt wird, können vom Freistaat bzw. ihrer sächsischen Heimatgemeinde keinen Kostenersatz für notwendige Schulbücher verlangen.