Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/foerderung.php 07.09.2020 08:57:33 Uhr 21.04.2021 01:11:21 Uhr |
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Fördermöglichkeiten
Welche Fördermöglichkeiten können Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche nutzen?
Teilleistungsstörungen
Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Legasthenie wird eine Teilleistungsstörung bezeichnet, die sich in ausgeprägten Beeinträchtigungen beim Lesen- und Schreibenlernen äußert, obwohl weder eine allgemeine intellektuelle Störung noch eine unangemessene Betreuung vorliegen. Diese Schwäche kann verschiedene Ursachen haben, u. a. eine akustische Differenzierungsschwäche (z. B. können b-p oder g-k nicht unterschieden werden), eine verzögerte Sprachentwicklung oder gefestigte Sprachauffälligkeiten (z. B. können s-sch, k-t oder dl-gl nicht unterschieden werden), visuelle Differenzierungsprobleme (z. B. können n-m, ei-ie oder b-d nicht unterschieden werden) oder motorische Störungen. Ebenso wie ungünstige Umstände (z. B. familiäres Umfeld, chronische Erkrankungen) diese Schwäche verstärken können, ist es möglich, ihr mit gezielter Förderung erfolgreich entgegenzuwirken.
Neben der Lese-Rechtschreib-Schwäche gibt es noch eine weitere Teilleistungsstörung, die Rechenschwäche oder Dyskalkulie. Sie zeigt sich, wenn über einen längeren Zeitraum allgemeine und hartnäckige Schwierigkeiten beim Erlernen mathematischer Zusammenhänge auftreten und wird während der Schulzeit oft in der 3. oder 4. Klassenstufe festgestellt.
Anzeichen für eine Rechenschwäche können sein:
- Misserfolge im Fach Mathematik, obwohl vorher »erfolgreich« zu Hause geübt wurde
- hoher Zeitaufwand für die Hausaufgaben in Mathematik
- ähnliche Ziffern wie 9 und 6 oder 7 und 1 werden häufig verwechselt
- größere und kleinere Zahlen können nicht auseinander gehalten werden
- Vertauschen von Rechenarten und vieles andere mehr.
Ist ein Kind sehr unkonzentriert, kann auch eine Aufmerksamkeitsdefizit- oder Hyperaktivitätsstörung (ADHS) vorliegen. Dies sollte unbedingt abgeklärt werden. Betroffene Schüler stören ohne erkennbaren Grund und auffallend häufiger als andere den Unterricht, lassen sich leicht ablenken und reagieren kaum auf Ermahnungen. Bei etwa der Hälfte verläuft die Störung, die vielschichtige Ursachen haben kann, chronisch. Manche Menschen leiden bis ins Erwachsenenalter unter den Symptomen.
Eltern, die eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche, Aufmerksamkeitsdefizit- oder Hyperaktivitätsstörung bei ihrem Kind vermuten, sollten sich an Schulpsychologen oder Erziehungsberatungsstellen wenden, um eine frühzeitige Diagnose und Therapie zu erreichen.
Förderung in LRS-Klassen
Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sind nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus förderbedürftig. Mit besonderer pädagogischer und therapeutischer Betreuung können sie ihre Schwierigkeiten überwinden.
Ratsam ist der Besuch von »LRS-Klassen«, in denen 10 bis 16 Schüler lernen. Der Lehrplan von Klasse 3 dehnt sich auf zwei Schuljahre aus. Dabei wird der Lese- und Rechtschreib-Lehrgang wiederholt.
Nach zwei Jahren spezifischer Förderung kehren die Schüler in der Regel in die Klassenstufe 4 der Grundschule zurück. Die Eltern entscheiden dabei, ob die Herkunftsschule oder die LRS-Stützpunktschule weiter besucht werden soll.
genaue Diagnose
Bei einer vermuteten Lese-Rechtschreib-Schwäche stellt die Schule im Einvernehmen mit den Eltern den Antrag auf Einleitung eines Diagnoseverfahrens an das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden. Das von ihr berufene Diagnostikteam legt nach Auswertung seiner Untersuchungen einen begründeten Vorschlag zur weiteren Förderung des Kindes vor. Die Schule und die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert.
Die Eltern können für Deutsch und die Fremdsprachen-Fächer eine Aussetzung der Benotung für Lese- und Rechtschreibleistungen beantragen.
Grundschüler, die nicht im Rahmen des Unterrichtes gefördert werden können, besuchen mit Einverständnis ihrer Eltern eine dafür eingerichtete LRS-Klasse. In der Mittelschule erfolgt die Förderung vor allem im Rahmen des regulären Unterrichts. Eine Förderung darüber hinaus kann angeboten werden. Bei schriftlichen Arbeiten haben Fachlehrer die Möglichkeit, eine Arbeitszeitverlängerung zu gewähren und zusätzliche Hilfsmittel zuzulassen.
Eltern können helfen
Der Besuch einer LRS-Klasse beruht auf der freiwilligen Entscheidung der Eltern. Sie können viel zum Erfolg ihres Kindes beitragen, indem sie seine Entwicklung zusätzlich zu Hause fördern und engen Kontakt zu den Lehrern halten. Besonders wichtig ist, den Schüler immer wieder zu ermutigen.
Kontakt
Landesamt für Schule und Bildung
Standort Dresden
Besucheranschrift
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-8439351
Fax 0351-8439301
LRS-Klassen
15. Grundschule
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Seifhennersdorfer Str. 2a
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0351-8044576
51. Grundschule
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Rosa-Menzer-Straße 24
01309 Dresden
Telefon
0351-3100053
106. Grundschule
(Förderung bereits ab Klasse 2 möglich)
Besucheranschrift
Großenhainer Straße 187
01129 Dresden
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0351-8580193
122. Grundschule
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Gamigstraße 30
01239 Dresden
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0351-2843193
135. Grundschule
Besucheranschrift
Amalie-Dietrich-Platz 10
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