Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/c_07.php 17.02.2017 08:18:48 Uhr 24.04.2024 06:16:01 Uhr

Schullaufbahn-Entscheidung

Verschiedene Wege nach der vierten Klasse – welchen nehmen?

Schullaufbahnberatung

Im Verlauf der vierten Klasse werden die Eltern in verbindlichen Beratungsgesprächen durch die Grundschule über den Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers informiert. Es werden Potentiale des Kindes aufgezeigt sowie über Möglichkeiten weiterer Bildungsangebote informiert.

Bildungsempfehlung

Im zweiten Schulhalbjahr der vierten Klasse, in der Regel nach den Winterferien, erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung zum Besuch einer Oberschule oder eines Gymnasiums. Diese Bildungsempfehlung hat für die Eltern einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes treffen die Eltern.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ausreichend oder schlechter bewertet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.

Anmeldung an einer Oberschule oder einem Gymnasium

Zur Anmeldung an einer Oberschule oder einem Gymnasium bringen die Eltern das Original der Bildungsempfehlung, das zuletzt erstellte Zeugnis, die zuletzt erteilte Halbjahresinformation, die Geburtsurkunde sowie das ausgefüllte Anmeldeformular mit. Die Anmeldung erfolgt direkt an der gewählten Schule. Der Anmeldezeitraum, i. d. R. März jeden Jahres, wird vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus festgelegt und durch die Schulträger in der Tagespresse veröffentlicht. Eine Vorstellung des Kindes ist zur Anmeldung nicht zwingend erforderlich.

Über die Aufnahme des Kindes entscheidet der Schulleiter. Dabei hat jede Schülerin und jeder Schüler, der die Voraussetzungen für den Besuch einer Oberschule oder eines Gymnasiums erfüllt, das Recht auf Aufnahme in einer weiterführenden Schule der Stadt Dresden, nicht jedoch in einer bestimmten Oberschule oder in einem bestimmten Gymnasium.

Anmeldung an einer Oberschule mit einer Bildungsempfehlung für ein Gymnasium

Eine Schülerin oder ein Schüler, welche/r eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium bekommen hat, kann seinen Bildungsweg auch an einer Oberschule fortsetzen. Die Entscheidung treffen die Eltern.

Anmeldung an einem Gymnasium mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule

Eine Schülerin oder ein Schüler, welche/r keine gymnasiale Bildungsempfehlung bekommen hat und seine Ausbildung an einem Gymnasium fortsetzen möchte, kann von den Eltern an einem Gymnasium angemeldet werden.

Dann ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium mit den Eltern erforderlich. Grundlage für dieses Gespräch sind die Bildungsempfehlung, das zuletzt erstellte Jahreszeugnis, die zuletzt erteilte Halbjahresinformation sowie das Ergebnis einer vom Schüler zu erbringenden schriftlichen Leistungsfeststellung ohne Benotung. Diese Leistungsfeststellung enthält zu gleichen Teilen Inhalte aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und wird zentral erstellt. Im Beratungsgespräch soll das Anforderungsniveau des Gymnasiums verdeutlicht werden und im Dialog mit den Eltern für das Kind der geeignete Bildungsweg erörtert werden.

Besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule melden die Eltern ihr Kind an der gewünschten Oberschule in einem vorgegebenen Zeitraum an. Besteht weiterhin der Wunsch, den Bildungsweg am Gymnasium fortzusetzen, muss dies durch die Eltern bis zu einem festgesetzten Termin schriftlich dem Schulleiter des Gymnasiums mitgeteilt werden.