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1114_Prof. Dipl.-Ing. Hans Heiner Stengel mit ARGE Hansa 18 und Landschaftsplanung Sandra Momsen

In der ersten Phase des Wettbewerbs zum Alten Leipziger Bahnhof konnten sich alle Büros mit entsprechender beruflicher Qualifikation bewerben und einen ersten Entwurfsansatz zur konkreten Aufgabenstellung entwickeln. Insgesamt gingen 39 Entwürfe in die weitere Wertung ein – einen davon sehen Sie hier.

Zu sehen ist die Visualisierung eines möglichen Entwurfs des neuen Quartiers Alter Leipziger Bahnhof der Büros Prof. Dipl.-Ing. Hans Heiner Stengel mit ARGE Hansa 18 und Landschaftsplanung Sandra Momsen.
Visualisierung eines möglichen Entwurfs des neuen Quartiers Alter Leipziger Bahnhof

Beschreibung des Entwurfs

Das Gelände zwischen den Gleisanlagen des Neustädter Bahnhofs und der Leipziger Straße hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Transformationen erlebt. Im Sinne einer Wiederbelebung des Areals und der angrenzenden Stadtteile schlagen wir die Etablierung eines städtischen, gemeinwohlorientierten Quartiers vor, dessen Struktur durch eine maximale Diversität von Nutzungen geprägt ist und dessen Bestandteile Raum für eine resiliente und kohäsive Stadtgesellschaft, vielfältige Lebensstile, coproduktiv-gemeinschaftliches Handeln und progressiv-nachhaltige Praktiken bietet. Das zukünftige Netzwerk verbindet das Gedenken an die Vergangenheit der Stadt mit einer positiven Philosophie des gemeinwohlorientierten Zusammenlebens einer interkulturellen und intergenerationalen Bevölkerung. Die Grundlagen hierfür bilden sich in der Nachbarschafts-Verfassung ab.

VERFASSUNG

§ 1 Eine Gesellschaft kann nur im gemeinschaftlichen und dem Gemeinwohl verpflichteten Miteinander erfolgreich coexistieren.
Dies bedingt eine Verpflichtung zu Interkulturalität, Intergenerationalität, die Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte und das Bekennen zu Demokratie und die Ablehnung von Totalitarismus, Autokratie, Faschismus und Diskriminierung.

§ 2 Städte leben von hybriden Bausteinen, heterogenen Baustrukturen, Nutzungsvielfalt und einer diversen Stadtgesellschaft.
Diese Faktoren bilden das Grundgerüst des Quartiers.

§ 3 Der öffentliche Raum steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern im Quartier und der Bevölkerung Dresdens als Aneignungs- und Aktionsraum zur Verfügung. Außerhalb der Häuser gibt es keinen ausschließlich privaten Raum.

§ 4 Die Bauflächen stehen ausschließlich für Bauherrengemeinschaften (Erbpacht), genossenschaftlichen Wohnungsbau, sozialen Wohnungsbau und Allmenden zur Verfügung.

§ 5 Alle Häuser werden im Rahmen eines offenen Architekturwettbewerbs gestaltet. Grundlegend für die Wettbewerbsausschreibungen sind Vorgaben zum ressourcenschonenden, emissionsfreien, zirkulären, seriellen und rezyklierbaren Bauen.

§ 6 Der öffentliche Raum im Bereich der Gleishorfe wird im partizipativen Verfahren gestaltet.

§ 7 Auf der Fläche wird ein öffentliches Schwimmbad (Lido) durch die Landeshauptstadt Dresden errichtet.

§ 8 Flächen für Kultur- und Gewerbetreibende sind ein wesentlicher Bestandteil der Nutzung auf der gesamten Fläche. Sie haben in den Erdgeschosszonen immer Vorrang.

§ 9 Frei- und Grünraume werden naturnah, nutzungsorientiert sowie untereinander und mit dem Naturraum vernetzt gestaltet und weiterentwickelt.

§ 10 Verkehr und Mobilität müssen umweltfreundlich, sozial- und stadtvertraglich, gesund und komfortabel für alle gestaltet werden. Parkraum für den Individualverkehr stehen im öffentlichen Raum nicht zur Verfügung. Ausgenommen sind nur Stellplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen.

§ 11 Der Individualverkehr wird über Mobiltäts-Hubs geregelt. Stellplätze und (Lasten-)Fahrräder stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung.

§ 12 Das Quartier wird als Schwammstadt ausgebildet. Öffentliche Wege und Flächen werden ausschließlich versickerungsfähig gestaltet. Anlagen zum Regenrückhalt werden in naturnahen Bauweisen integriert.

§ 13 Vor der Revitalisierung bereits ansässige Nutzer und Betreiber der Fläche haben ein Bleiberecht.

§ 14 Das Urbane Grün bietet vielfältige Nutzungen für Freizeitangebote und Erholung an. Der Zugang zu Sport- und Erholungsflächen aller Art wird allen Bewohner*innen des Quartiers und der Gesomtstadt gewährleistet.

§ 15 Durch eine partizipative und integrative Planung sowie die ständige Einbindung der Bevölkerung wird der Begriff für ein inklusives Stadtquartier entwickelt und umgesetzt. Es gilt der Grundsatz des interkulturellen und intergenerationalen Quartiers.

§ 16 Anbauflächen für Obst und Gemüse stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Flächen für urban gardening zur Verfügung.

§ 17 Bäume, die neu gepflanzt werden, müssen heimische, standortgerechte Obst- und Nussbäume sein (Streuobstwiesenprinzip/essbare Stadt). Die Früchte gehören der Bevölkerung.

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