Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/beschwerden.php 15.04.2024 15:08:22 Uhr 25.01.2025 07:54:46 Uhr |
Beschwerden über Lärm
Gewerbliche Anlagen
Veranstaltungen
Besonders in Städten mit größerer Einwohnerzahl besteht Handlungs- und Abstimmungsbedarf zum verträglichen Nebeneinander von Wohnen und kulturellen oder gastronomischen Erlebniszonen. Die »Event-Veranstalter« sehen in diesen Ballungszentren ihr Zielpublikum. Herausragenden Veranstaltungen kann der nach Immissionsschutzrecht mögliche Status eines »seltenen Ereignisses« und damit ein etwas höherer Geräuschpegel zuerkannt werden. Dies trifft nicht immer auf Akzeptanz der Anwohner. Im Gegensatz dazu stoßen erforderliche Einschränkungen nicht immer auf das Verständnis der Veranstalter. Oft sollen die Musikdarbietungen mit aufwendiger Technikunterstützung und bis weit in die Nacht hinein stattfinden. Im Umweltamt werden die vorgesehenen Beschallungskonzepte einer schalltechnischen Bewertung unterzogen. Zum Schutz der Nachbarschaft vor unzulässigen Geräuschbelastungen werden geeignete Auflagen festgelegt. Diese Auflagen können sowohl technischer, als auch zeitlicher oder organisatorischer Art sein. Für Ihre eigene Veranstaltungsanmeldung nutzen Sie bitte das im Anliegen enthaltene Formular:
Baustellen
Etwas Neues entsteht oder Altes wird saniert: wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wo es Baustellen gibt, entstehen Belästigungen vor allem durch Lärm und Staub. Auch wenn Baustellen in der Regel zeitlich begrenzt sind und damit das Ende ihrer Auswirkungen absehbar ist, so sind Baustellen so einzurichten und zu betreiben, dass Belästigungen für die Nachbarn so weit wie möglich vermieden werden.
Zur Bewertung von Baustellenlärm besteht ein gesondertes Regelwerk, welches nachfolgend näher erläutert wird. Sofern ein Bauherr von diesem Regelwerk abweichen möchte, gibt es die Möglichkeit, für bestimmte, eng begrenzte Fälle eine Ausnahme zu beantragen.
Zur Verhinderung von Staub, der durch Baustellen entsteht, ist der „Stand der Technik“ von staubmindernden Maßnahmen einzuhalten.
Bei Fragen und Hinweisen zum Thema Baustellenlärm wenden Sie sich an das
Umweltamt
Untere Immissionsschutzbehörde
Telefon: 0351-4886242
E-Mail: umwelt.recht2@dresden.de
zum Thema Baustellenstaub (vorrangig) an das
Bauaufsichtsamt
Telefon: 0351-4883701
E-Mail: bauaufsichtsamt@dresden.de
Weitere Informationen und Antragsformular für Genehmigung geräuschintensiver Nachtarbeiten auf Baustellen:
Sport- und Freizeitanlagen
Gartengeräte: Rasenmäher, Laubbläser, ....
Die Betriebszeiten für übliche motorgetriebene Gartengeräte sind in der Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung, der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) vom 29.August 2002, BGBL I S. 3478 ff., zuletzt geändert am 6. März 2007, BGBl. I S. 261, geregelt.
Die dort im Anhang aufgeführten Geräte dürfen nach § 7 an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen (montags bis samstags) von 20.00 bis 7.00 Uhr im Freien nicht betrieben werden. Diese Regel gilt jedoch nur für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete und Gebiete für die Erholung, Kur- und Klinikgebiete und Gebiete für die Fremdenbeherbung gem. §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs.2 der Baunutzungsverordnung. Den Status eines Gebietes können Sie unter www.dresden.de, Themenstadtplan, Flächennutzungsplan selbst ermitteln, bzw. durch Nachfrage im Stadtplanungsamt.
Für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler, sofern sie nicht das Umweltzeichen der EU tragen, gilt mit § 7 (1) Ziffer 2 zusätzlich ein Verbot auch an Werktagen zwischen 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 20.00 Uhr.
Das Umweltzeichen ist selbsterklärend mit schwarzer Schrift auf gelbem, bzw. rotem Grund.
Der Freistaat Sachsen hat von der Möglichkeit einer weitergehenden Regelung nicht Gebrauch gemacht. Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (PolVO Sicherheit und Ordnung) vom 28.10.2004 regelt in §3 Abs. 1, dass in einer zusätzlichen Ruhezeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 15.00 Uhr die Ruhe anderer nicht mehr als unvermeidbar gestört werden darf. Der zweckentfremdete Gebrauch von Laubbläsern und Laubsammlern z. B. zur Beräumung von Schnee oder Staub auf Gehwegen entspricht nicht dem Stand der Technik und ist untersagt.
Wärmepumpen
Die Wärmeerzeugung durch den Einsatz von Wärmepumpen erfreut sich beim Neubau oder bei der Sanierung von Wohngebäuden wachsender Beliebtheit. Bei dieser umweltfreundlichen Variante des Heizens wird Wärmeenergie von einem Medium mit hoher Temperatur über Wärmetauscher auf ein Medium mit niedriger Temperatur übertragen.
Sofern diese Anlagen für eine Aufstellung im Außenbereich vorgesehen sind, können jedoch die beim Betrieb der Wärmepumpe auftretenden Geräusche (insbesondere im tieffrequenten Bereich) durch die Nachbarschaft als sehr störend empfunden werden. Durch eine entsprechende Anordnung des Gerätes bzw. durch geeignete bauliche Maßnahmen sollten die von der Wärmepumpe ausgehenden Geräuschemissionen auf benachbarte Grundstücke auf das zulässige Maß begrenzt werden. Als Bewertungsmaßstab gelten hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm -TA Lärm)).
Die Hinweise der Pumpenhersteller zu den zu erwartenden Geräuschemissionen können bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes hilfreich sein. Als allgemeine Geräteangaben ersetzen sie jedoch eine schalltechnische Bewertung der Anlage am Aufstellort nicht. An kritischen Standorten (z. B. bei dichter Wohnbebauung) ist deshalb vor einer Aufstellung und Inbetriebnahme der Wärmepumpe das Einholen von gutachterlichem Rat (standortbezogene Immissionsprognose) zu empfehlen.
Geräusche soziale Kinderbetreuungsanlagen
Kontakt zum Umweltamt
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Immissionsschutz- und Abfallbehörde
Besucheranschrift
Bürozentrum Pirnaisches Tor
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
2. Etage, N 205
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886181
E-Mail
umwelt.recht2@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr