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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/Luftverkehr.php 27.07.2026 08:49:51 Uhr 08.09.2026 08:55:48 Uhr

Luftverkehr

Viele Dresdnerinnen und Dresdner sind von Fluglärm betroffen, weil der Flughafen im Stadtgebiet liegt und die Start- und Landebahn unmittelbar an bewohnte Flächen grenzt. Besonders belastet sind die Stadtteile Hellerau und Weixdorf.

Fluglärmüberwachung

Stadtkarte vom Flughafen Dresden mit eingezeichneten Messstellen zur Fluglärmüberwachung
Lageplan der Messstellen zur Fluglärmüberwachung

Die Mitteldeutsche Flughafen AG überwacht den Fluglärm an vier Messstellen:

  • MP 1 - Trachau/Pieschen (Dresden)
  • MP 2 - Weixdorf (Dresden)
  • MP 3 - Hermsdorf (Ottendorf-Okrilla)
  • MP 4 - Hellerau/Wilschdorf (Dresden)

Der Flughafen ist durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gesetzlich verpflichtet, den durch seinen Betrieb verursachten Lärm zu messen. Dazu werden an den Messstationen die Schallpegel kontinuierlich aufgezeichnet. Für die Auswertung der Daten wird der Pegel-Zeit-Verlauf mit den Flugbewegungen korreliert, Fremdgeräusche werden gefiltert. Die Ergebnisse werden durch die zuständige Luftverkehrsbehörde des Landes Sachsen sowie durch die Fluglärmkommission kontrolliert.

Nachtflugregelung

Flugzeug im Landeanflug auf Flughafen Dresden am Abend
Flugzeug im Landeanflug auf Flughafen Dresden

Die aktuellen Regelungen für den Nachtflugbetrieb gelten seit dem 26. Oktober 2008.

Planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr sind ab 5.30 Uhr und bis 23.30 Uhr Ortszeit möglich, verfrühte Landungen bereits ab 5.00 Uhr und verspätete Starts und Landungen noch bis 24.00 Uhr.

Weiterhin erlaubt sind insbesondere Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen.

Ausnahmen von der Betriebsgenehmigung können in begründeten Fällen von der Luftaufsichtsbehörde in der Landesdirektion Sachsen zugelassen werden.

Lärmkartierung des Dresdner Flughafens

Da sich der Flughafen Dresden innerhalb des Ballungsraumes Dresden befindet, wurde er bei der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinieberücksichtigt.

In Bezug auf den Fluglärm am Dresdner Flughafen ist die Erstellung zweier Lärmindizes verbindlich vorgeschrieben:

  • der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und
  • der Nacht-Lärmindex.

In der folgenden Ansicht des Themenstadtplans sehen Sie den Tag-Abend-Nachtlärmindex.

Den Lärmkarten liegt eine rechnerische Ermittlung der Lärmpegel zugrunde. Sie werden ergänzt durch statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit.

Lärmschutzbereich und Planungszone

Der Kartenausschnitt zeigt den Bereich des Dresdner Flughafens mit den verschiedenen Tag- und Nacht-Schutzzonen
Tag-Schutz-Zone 1 (in Rot), Tag-Schutz-Zone 2 (in Grün), Nacht-Schutzzone (in Lila), Siedlungsbeschränkungsbereich (in Blau)

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist in der Umgebung eines Flugplatzes ein Lärmschutzbereich einzurichten. Er dient dazu, bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.

Dresdner Flughafen mit Tag- und Nacht-Schutzzonen

Der Lärmschutzbereich gliedert sich in zwei Tag-Schutzzonen (in der Karte rot und grün markiert) und eine Nacht-Schutzzone (in der Karte lila markiert).

Für die sächsischen Verkehrsflughäfen sind diese Zonen in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle vom 30.01.2012 festgelegt.

> Zur Verordnung

Die größte Schutzzone in der Umgebung des Flughafens Dresden ist die Nacht-Schutzzone. In ihr dürfen z. B. keine Krankenhäuser und Altenheime errichtet werden. Neue Wohnungen sind nur für die im Gesetz genannten Ausnahmen und unter Beachtung der festgesetzten Schallschutzanforderungen zulässig.

In Planungszone keine neuen Wohngebiete erlaubt

Um einer möglichen Zunahme der Betroffenheiten vorzubeugen, wurde außerdem auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen im Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge eine Planungszone definiert (in der Karte blau markiert).
In ihr ist die künftige Flächennutzung aufgrund der Belastungen des 
prognostizierten Luftverkehrs eingeschränkt. In diesem »Siedlungsbeschränkungsbereich« dürfen – bis auf die im Regionalplan benannten Ausnahmeflächen – keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, auf denen Wohnungen errichtet werden können. Bestehendes Baurecht bleibt jedoch unberührt.

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