|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/Luftverkehr.php 27.07.2026 08:49:51 Uhr 08.09.2026 08:55:48 Uhr |
|
Luftverkehr
Fluglärmüberwachung
Der Flughafen ist durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gesetzlich verpflichtet, den durch seinen Betrieb verursachten Lärm zu messen. Dazu werden an den Messstationen die Schallpegel kontinuierlich aufgezeichnet. Für die Auswertung der Daten wird der Pegel-Zeit-Verlauf mit den Flugbewegungen korreliert, Fremdgeräusche werden gefiltert. Die Ergebnisse werden durch die zuständige Luftverkehrsbehörde des Landes Sachsen sowie durch die Fluglärmkommission kontrolliert.
Anzahl der Flugbewegungen
Fluglärmüberwachung mit Hilfe des Dauerschallpegels
Nachtflugregelung
Die aktuellen Regelungen für den Nachtflugbetrieb gelten seit dem 26. Oktober 2008.
Planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr sind ab 5.30 Uhr und bis 23.30 Uhr Ortszeit möglich, verfrühte Landungen bereits ab 5.00 Uhr und verspätete Starts und Landungen noch bis 24.00 Uhr.
Weiterhin erlaubt sind insbesondere Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen.
Ausnahmen von der Betriebsgenehmigung können in begründeten Fällen von der Luftaufsichtsbehörde in der Landesdirektion Sachsen zugelassen werden.
Mehr zum Nachtflugverbot
Die Landesdirektion übernimmt die Aufgaben der örtlichen Luftaufsicht am Verkehrsflughafen Dresden und und ahndet Verstöße gegen das Luftverkehrsrecht.
Lärmkartierung des Dresdner Flughafens
Da sich der Flughafen Dresden innerhalb des Ballungsraumes Dresden befindet, wurde er bei der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinieberücksichtigt.
In Bezug auf den Fluglärm am Dresdner Flughafen ist die Erstellung zweier Lärmindizes verbindlich vorgeschrieben:
- der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex und
- der Nacht-Lärmindex.
In der folgenden Ansicht des Themenstadtplans sehen Sie den Tag-Abend-Nachtlärmindex.
Den Lärmkarten liegt eine rechnerische Ermittlung der Lärmpegel zugrunde. Sie werden ergänzt durch statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit.
Lärmschutzbereich und Planungszone
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist in der Umgebung eines Flugplatzes ein Lärmschutzbereich einzurichten. Er dient dazu, bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Dresdner Flughafen mit Tag- und Nacht-Schutzzonen
Der Lärmschutzbereich gliedert sich in zwei Tag-Schutzzonen (in der Karte rot und grün markiert) und eine Nacht-Schutzzone (in der Karte lila markiert).
Für die sächsischen Verkehrsflughäfen sind diese Zonen in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle vom 30.01.2012 festgelegt.
Die größte Schutzzone in der Umgebung des Flughafens Dresden ist die Nacht-Schutzzone. In ihr dürfen z. B. keine Krankenhäuser und Altenheime errichtet werden. Neue Wohnungen sind nur für die im Gesetz genannten Ausnahmen und unter Beachtung der festgesetzten Schallschutzanforderungen zulässig.
In Planungszone keine neuen Wohngebiete erlaubt
Um einer möglichen Zunahme der Betroffenheiten vorzubeugen, wurde außerdem auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen im Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge eine Planungszone definiert (in der Karte blau markiert).
In ihr ist die künftige Flächennutzung aufgrund der Belastungen des prognostizierten Luftverkehrs eingeschränkt. In diesem »Siedlungsbeschränkungsbereich« dürfen – bis auf die im Regionalplan benannten Ausnahmeflächen – keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, auf denen Wohnungen errichtet werden können. Bestehendes Baurecht bleibt jedoch unberührt.
Bauherreninformation
Umweltamt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Stadtökologie
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
(Stadtforum Dresden)
Öffnungszeiten
Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Montag:9 bis 12 Uhr
Dienstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr