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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/Luftverkehr.php 29.08.2023 11:58:58 Uhr 28.03.2024 16:05:07 Uhr

Luftverkehr

Stadtkarte vom Flughafen Dresden mit eingezeichneten Schallwellen und Messstellen
Messstellen

Infolge der Lage des Flughafens auf dem Territorium der Stadt und der Orientierung der Start- und Landebahn sind viele Dresdner vom Fluglärm betroffen. Besonders belastet sind die Einwohner in den Stadtteilen Hellerau und Weixdorf. Die Flughafen Dresden GmbH überwachte den Fluglärm bis September 2017 an insgesamt fünf Messstellen in diesen Stadtteilen. Im November 2017 erfolgte die Erneuerung der Fluglärmüberwachungsanlage mit vier Messstellen an teilweise neuen Messorten, wie etwa auf einem Gebäude des Städtischen Klinikums Dresden im Stadtteil Trachau. Anfang des Jahres 2020 wurde der Messpunkt 4 von der Grünen Aue an den Kiefernweg und damit näher an die Hauptflugroute verlegt.

Energieäquivalenter Dauerschallpegel

Fluggeräusche sind nicht konstant, sondern unterliegen insbesondere in ihrer Zeitdauer und Lautstärke starken Schwankungen. Deshalb wird für die einzelnen Messstellen ein Mittelungspegel (der energieäquivalente Dauerschallpegel) aller Flugereignisse gebildet. Da bis zum Jahr 2008 bei der Mittelung die Gewichtsfaktoren nach dem Fluglärmgesetz von 1971 berücksichtigt worden sind, handelt es sich bei diesen Angaben im Gegensatz zu jenen für die Folgejahren – streng genommen – um Beurteilungspegel. Die sich daraus ergebende Differenz liegt bei rund 1,5 dB(A).

Die Verschiebung der Start- und Landebahn um 70 Meter in nordwestliche Richtung und ihre Verlängerung um 350 Meter in nordöstliche Richtung, die seit September 2007 verkehrswirksam ist, hat keine signifikante Änderung der Lärmbelastung im Nahbereich bewirkt. Auch für die Messorte im Nordosten werden keine Dauerschallpegel ermittelt, die sich aus denen der vergangenen Jahre herausheben. Die Verschiebung der Landeschwelle in südwestlicher Richtung wirkt hier einer Zunahme der Belastung entgegen. In den Jahren 2020 und 2021 werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Luftverkehr und damit auf die Fluglärmbelastung deutlich.

Da der Flughafen Dresden sich innerhalb des Ballungsraumes befindet, wurde er bei der Lärmkartierung nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt. Den Lärmkarten, die durch statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit ergänzt werden, liegt einer rechnerische Ermittlung der Lärmpegel zugrunde.

Lärmschutzbereich und Planungszone

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist in der Umgebung eines Flugplatzes ein Lärmschutzbereich einzurichten. Er dient dazu bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen. Er gliedert sich in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone. Für die sächsischen Verkehrsflughäfen sind diese Zonen in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle vom 30.01.2012 festgelegt. Die größte Schutzzone in der Umgebung des Flughafens Dresden ist die Nacht-Schutzzone. In ihr dürfen z. B. kein Krankenhäuser und Altenheime errichtet werden. Neue Wohnungen sind nur für die im Gesetz genannten Ausnahmen und unter Beachtung der festgesetzten Schallschutzanforderungen zulässig.

Um einer möglichen Verstärkung des Konfliktes vorzubeugen, wurde außerdem auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen im Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge eine Planungszone definiert. In ihr ist die künftige Flächennutzung aufgrund der Belastungen des prognostischen Luftverkehrs eingeschränkt. In diesem »Siedlungsbeschränkungsbereich« dürfen – bis auf die im Regionalplan benannten Ausnahmeflächen – keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, auf denen Wohnungen errichtet werden können. Bestehendes Baurecht bleibt jedoch unberührt.

Bauherreninformation

Eine detaillierte interaktive Karte stellt die Gebiete in der Umgebung des Flughafens Dresden dar, für die in Abhängigkeit von der Raumnutzung erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz gestellt werden. In baurechtlichen Verfahren ist ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm erforderlich. Diese Karte berücksichtigt die Belastungen des prognostischen Luftverkehrs.

Zur Minderung der bestehenden Konflikte hat die Flughafen Dresden GmbH für die Anwohner der näheren Umgebung des Flughafens ein Schallschutzprogramm realisiert. Durch die finanzielle Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern und schallgedämmter Lüftungseinrichtungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro verbesserte sich in den Jahren von 1996 bis 2004 der Lärmschutz für zirka 1550 Bewohner von 410 Wohnhäusern mit zirka 460 Wohnungen. Nach der Planfeststellung für die Sanierung der Start-/Landebahn (2005) wurde der Lärmschutz an weiteren 1734 Wohnungen verbessert (Stand: 04/2016).

Anzahl der Flugbewegungen

Nach einem steilen Anstieg der Anzahl der Flugbewegungen von 9.015 auf 49.581 in der ersten Hälfte der neunziger Jahre, verringerte sich der Wert ab 1996 wieder deutlich und variierte bis zum Jahr 2019 bei etwa 30.000 Flugbewegungen. In den Jahren 2020 und 2021 ging die Anzahl aufgrund der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie auf rund 15.000 Flugbewegungen pro Jahr zurück. Im Jahr 2022 stieg der Wert auf etwa 20.000 an. Der Anteil der Flugbewegungen während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr lag bei fünf Prozent.

Die aktuellen Regelungen für den Nachtflugbetrieb gelten seit dem 26. Oktober 2008. Planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Bedarfsluftverkehr sind ab 5.30 Uhr und bis 23.30 Uhr Ortszeit möglich, verfrühte Landungen bereits ab 5.00 Uhr und verspätete Starts und Landungen noch bis 24.00 Uhr. Weiterhin erlaubt sind insbesondere Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Dresdner Flughafens: