Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/veranstaltung-anmelden.php 16.11.2020 10:13:43 Uhr 04.03.2021 14:01:36 Uhr |
|
Veranstaltung anmelden
Zentrale Koordinierungsstelle
Die Zentrale Koordinierungsstelle der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde nimmt die Anmeldungen für Veranstaltungen entgegen und prüft für den Veranstalter, welche Fachämter einzubeziehen sind. Den betroffenen Fachämtern wird die Anmeldung zugeleitet. Die Fachämter nehmen dann Kontakt mit dem Veranstalter auf, um einzelne notwendige Maßnahmen (z. B. Genehmigungen) zu besprechen.
Wenn Sie für Ihre Veranstaltung ein städtisches Grundstück oder eine städtische Anlage oder Einrichtung nutzen wollen, kümmert sich die Zentrale Koordinierungsstelle darum, den zuständigen Grundstücksverwalter darüber zu informieren. Dieser meldet sich dann beim Veranstalter, um die Nutzungsmodalitäten zu klären.
Ist es für eine Veranstaltung notwendig, dass sich mehrere städtische Fachämter und ggfs. auch Dritte (z. B. Anlieger) abstimmen, ist dafür ebenfalls die Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde zuständig. Die Zentrale Koordinierungsstelle lädt dann zu einer entsprechenden Koordinierungsberatung ein.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte die elektronische Anzeige oder senden Sie den ausgefüllten pdf-Antrag an zvs@dresden.de.
Privatveranstaltungen
Private Veranstaltungen wie Polterabende, Geburtstage oder Schuleinführungsfeiern sind nicht genehmigungspflichtig. Gleichzeitig sind solche private Veranstaltungen auch nicht geeignet, um eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Nachtruhezeiten zu erteilen. Für private Feste gelten die Vorschriften der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dresden. Es empfiehlt sich, die Nachbarschaft und das zuständige Polizeirevier über die Feierlichkeit zu informieren. Diese Information stellt jedoch keinen „Freibrief“ dar und schützt nicht vor einer bußgeldrechtlichen Ahndung, falls es zu Lärmbeschwerden kommt.
Lampionumzüge
Lampion- und Straßennumzüge stellen keine Veranstaltung dar, sondern müssen ab einer bestimmten Teilnehmerzahl und bei der Nutzung öffenlicher Straßen beim Straßen- und Tiefbauamt angemeldet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter im Straßen- und Tiefbauamt.
Hinweise zum Anmelden von Veranstaltungen
Muss ich meine Veranstaltung anmelden?
Wie, wo und wann melde ich meine Veranstaltung an?
Was ist zu beachten, wenn ich eine öffentliche Fläche nutzen möchte?
Was muss ich noch bei der Planung meiner Veranstaltung beachten?
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?
Wie wird meine Veranstaltung barrierefrei?
Was ist bei der Nutzung von Feuerwerken und Drohnen zu beachten?
Darf ich auf öffentlichen Straßen für meine Veranstaltung werben?
Formulare für Ihre Veranstaltungsanzeige
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
SG Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde
Besucheranschrift
Theaterstraße 13, 3. Etage, Zimmer 374
Telefon
0351/488 5905
, 0351/488 5906
Fax 0351/488 5933
E-Mail
zvs@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Hinweis: Alle genannten Anträge können auch als pdf-Datei per De-Mail absenderbestätigt eingereicht werden.