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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fliegende-bauten.php 05.12.2023 14:47:00 Uhr 28.03.2024 15:20:07 Uhr

Fliegende Bauten

Für die allgemeine Beratung zum Bau und Betrieb Fliegender Bauten, Informationen über die Vorschriften und für die Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten ist das Bauaufsichtsamt, Abt. Sondervorhaben/Werbung, Sachgebiet Werbeanlagen zuständig.

Ein Informationsblatt und ein Formular geben zu diesem Thema weitere Hinweise:

Wichtiger Hinweis

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Ihre Beseitigungsanzeige kann erst bearbeitet werden, wenn das Formular unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen ist. 

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: