Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/polizeiverord.php 05.08.2022 12:15:52 Uhr 02.11.2024 04:23:34 Uhr |
Polizeiverordnungen
Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung
In der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung finden Sie die für den Alltag wichtigen stadtrechtlichen Bestimmungen, z.B. Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung, zum Umgang mit Tieren und Tierhaltung sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Kenntnis der Paragraphen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und, wenn nötig, anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen.
Gebiete mit Leinenzwang für Hunde
Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang.
In Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen:
- Gebiete der Altstadt,
- Gebiete der Neustadt,
- im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel
- bei Menschenansammlungen.
Zudem ist es nach Naturschutzrecht in folgenden Schutzgebieten verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen:
- Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide",
- Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge".
Die konkreten Leinenzwang-Gebiete können Sie dem Themenstadtplan auf der rechten Seite entnehmen.
Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für für Dienst- und Blindenführhunde.
Regeln aus der Polizeiverordnung in einfacher Sprache
Meldungen bei Verstößen gegen die Regelungen der Polizeiverordnungen richten Sie bitte an die Führungs- und Einsatzzentrale des Gemeindlichen Vollzugsdienstes unter 488 6333. Weitere Informationen zu Störungsmeldungen finden Sie hier.